Für das neue Jahr hat die Bundesregierung viele Änderungen auf den Weg gebracht, die sich auch im Geldbeutel der Bürgerinnen und Bürger bemerkbar machen. Viele davon betreffen auch Arbeitgeber. Ein Teil der Vorhaben konnte allerdings durch das Ampel-Aus nicht mehr verabschiedet werden. Außerdem gibt es für 2025 noch keinen Bundeshaushalt. Seit 1. Januar 2025 greift die vorläufige Haushaltsführung. Alle festgelegte Leistungen, wie beispielsweise die Rente, das Kindergeld oder das BAföG werden weiterhin ausgezahlt. Weitere Änderungen wird es nach der Bundestagswahl am 23. Februar geben.
In der folgenden Liste finden Sie die Vorhaben der Regierung, die umgesetzt wurden (Stand: 10. Januar 2025)
Das ist neu 2025: Ein Überblick von A bis Z
Bleiben Sie am Ball und kommen Sie wieder, wir aktualisieren diesen Überblick permanent!
Abfindungen • AI-Act der EU • Arbeitsvertrag • Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege • Ausbildung • Batterieverordnung der EU • Barrierefreie Website • Baugesetzbuch • Begabtenförderung für talentierte Handwerker • Berufsvalidierung • Bonusleistungen von Krankenkassen • Brieflaufzeiten • Briefporto • Bundestagswahl • Bundesverfassungsgericht • Bürgergeld • Bürokratieentlastungsgesetz IV • CO₂-Steuer • Dachdecker • Degressive Abschreibung • Digitale Steuerbescheide • E-Autos – Sonderabschreibung für Dienstwagen • E-Rechnung • Echtzeit-Überweisungen • Elektrohandwerk • EU-Entwaldungsverordnung • Familienrechtsreform • Führerscheinumtausch • Forschungszulage • Gebäudereiniger • Gebäudetyp E – Einfacheres Bauen • Gefahrstoffverordnung • Grundfreibetrag und Soli • Grundsteuer • Gründer und Nachfolger • Handwerkskammern feiern Jubiläen • Integration • Kfz-Werkstätten • Kinderbetreuungskosten • Kindergeld und Kindergrundsicherung • Kleinunternehmerregelung • Krankenhausreform • Krankenkassen: Zusatzbeitrag • Künstlersozialabgabe • Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge • Lohnsteuerfreibeträge • Maut • Meisterstück • Meldepflicht in Hotels • Minijobs • Mindestlohn • Passbilder • Pakete • Photovoltaik • Registrierkassen-Meldung • Rente • Schornsteinfeger • Schwarzarbeit • Smart Meter • Sozialversicherung • Stromtarife • TÜV-Plakette • Umsatzsteuervoranmeldung • Vergabe • Vollmachten • Wirtschaftsidentifikationsnummer • Wohnmobile • Wohngeld • Zeiterfassung • Zusatzbeitrag zur Gesetzlichen Krankenversicherung
A
Abfindungen
Wenn Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nach mehreren Jahren Betriebszugehörigkeit gekündigt werden, erhalten sie häufig eine Abfindung. Ab 2025 sind nicht mehr die Arbeitgeber für die Fünftelregelung zuständig, stattdessen übernehmen die Finanzämter die Erstattung des Steuervorteils. Möchten Arbeitnehmer den steuerlichen Vorteil weiterhin nutzen, müssen sie das zukünftig selbstständig in ihrer Steuererklärung angeben. Das gilt erstmals für den Lohnsteuerabzug 2025.
AI-Act der EU
Ab Februar 2025 gilt der AI-Act der EU zur Regulierung von Künstlicher Intelligenz. Er richtet sich nicht nur an die Entwickler von KI-Systemen, sondern auch deren gewerbliche Nutzer. > Hier mehr lesen!
Arbeitsvertrag
Künftig sollen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber auch per E-Mail über die wesentlichen Bedingungen der Arbeitsverträge informieren können. Das Nachweisgesetz wurde geändert. > Hier mehr lesen!
Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege
Die handels- und steuerrechtlichen Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege wurden von zehn auf acht Jahre verkürzt. Die Bundesregierung rechnet mit einer jährlichen Entlastung der Wirtschaft in Höhe von rund 626 Millionen Euro.
Ausbildung
Foto: © goodluz /123RF.comFür Auszubildende, die zwischen dem 1. Januar und dem 31. Dezember 2025 in eine duale Berufsausbildung starten, gelten neue Sätze für die Mindestausbildungsvergütungen. Lehrlinge im ersten Ausbildungsjahr erhalten künftig 682 Euro pro Monat (2024: 649 Euro). Auszubildende im zweiten Lehrjahr bekommen monatlich 805 Euro (2024: 766 Euro). Angehende Fachkräfte im dritten Ausbildungsjahr können mit 921 Euro pro Monat rechnen (2024: 876 Euro). Ab 2025 beträgt die Ausbildungsvergütung im vierten Lehrjahr mindestens 955 Euro im Monat (2024: 909 Euro). Mehr dazu erfahren Sie hier!
B
Batterieverordnung der EU
Sie tritt im August 2025 die in Kraft. Sie regelt, was für eine klimaneutrale Kreislaufwirtschaft erforderlich ist. Händler müssen demnächst unter anderem sicherstellen, dass Batterien eine Kennzeichnung tragen, die die Konformität mit den neuen Anforderungen bescheinigt.
Barrierefreie Website
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz tritt Ende Juni 2025 in Kraft: B2C-E-Commerce-Angebote auf Webseiten von Handwerksbetrieben und -organisationen müssen ab Ende Juni 2025 so ausgestaltet sein, dass sie von Menschen mit Beeinträchtigungen ohne Erschwernis genutzt werden können. Kleinstunternehmen sind ausgenommen. > Hier mehr lesen!
Baugesetzbuch
Die Novelle des Baugesetzbuchs, die unter anderem vorsah, Aufstockungen zu erleichtern, wurde noch nicht beschlossen.
Begabtenförderung für talentierte Handwerker
Das Bundesbildungsministerium stärkt die Begabtenförderung im Handwerk. Ab 2025 gibt es im Weiterbildungsstipendium bis zu 9.135 Euro verteilt auf drei Jahre für junge Handwerker, die ihre Ausbildung besonders gut abgeschlossen oder bei der Deutschen Meisterschaft erfolgreich waren und sich weiterbilden möchten. Die höhere Förderung gibt es auch für bereits laufende Stipendien. Lesen Sie hier mehr dazu.
Berufsvalidierung
Personen ohne Berufsabschluss, aber mit langjähriger Berufserfahrung, können seit dem 1. Januar 2025 ihre Fähigkeiten anerkennen lassen und ein Zertifikat erhalten. Berufsvalidierung nennt sich das Verfahren. Voraussetzung ist, dass die Personen mindestens 25 Jahre alt sind und mit ihren Fähigkeiten "zumindest den überwiegenden Teil des Berufsbildes abdecken", so das Bundesbildungsministerium. Die Antragsteller müssen eine gewisse Zeit in dem Beruf gearbeitet haben, und zwar "mindestens die anderthalbfache Zeit der für den Referenzberuf vorgeschriebenen regulären Ausbildungsdauer." Validierungsverfahren im Handwerk werden durch Prüfer und Prüferinnen aus den Gesellenprüfungsausschüssen der Handwerkskammern oder der Innungen durchgeführt.
Bonusleistungen von Krankenkassen
Bonusleistungen von Krankenkassen müssen bis zu einer Höhe von 150 Euro pro Person und Beitragsjahr nicht in der Steuererklärung angegeben werden.
Brieflaufzeiten
Briefe dürfen ab 2025 länger unterwegs sein. 95 Prozent der Briefsendungen müssen künftig drei Tage nach Einlieferung statt wie bisher nach zwei Tagen ankommen. Das ist im Postgesetz geregelt.
Briefporto
Foto: © Andriy Popov/123RF.comDas Porto für Briefe ist jetzt teurer. Der Standardbrief kostet 95 Cent. Bisher kostete die Marke 85 Cent. Die Postkarte liegt ebenfalls bei 95 Cent (statt 70 Cent), der Kompaktbrief 1,10 Euro (vorher: 1,00 Euro), der Großbrief 1,80 Euro statt 1,60 Euro, und das Porto für den Maxibrief liegt bei 2,90 Euro. Bei der Geschäftspost (Teilleistungen) ist eine Preiserhöhung von insgesamt 10,48 Prozent vorgesehen.
Bundestagswahl
Die vorgezogene Neuwahl des Deutschen Bundestags soll am Sonntag, 23. Februar 2025, stattfinden. Die Wählerinnen und Wähler in Sachsen und im Saarland müssen beachten, dass dann Schulferien sind (im Saarland beginnen sie am Montag nach der Wahl).
Bundesverfassungsgericht
Parteiübergreifend ist geplant, das Grundgesetz zu ändern, um das Bundesverfassungsgericht gegen den Einfluss extremer Parteien zu stärken. Die CDU/CSU will dem Gesetzentwurf zustimmen, teilte sie mit.
Bürgergeld
Eine Erhöhung des Bürgergelds und der Sozialhilfe soll es 2025 nicht geben.
Bürokratieentlastungsgesetz IV
Für Handwerksbetriebe relevante Entlastungsmaßnahmen sind etwa die Verkürzung von Aufbewahrungsfristen, Erleichterungen im Mess- und Eichwesen, die Anhebung der Bagatellgrenze bei der Künstlersozialversicherung oder die Einführung der Textform im Nachweisgesetz.
C
CO₂-Steuer
Der CO₂-Preis pro Tonne steigt 45 auf 55 Euro, ohne Mehrwertsteuer. Das wird das Tanken 2025 deutlich teurer.
D
Dachdecker
Die Löhne und Gehälter im Dachdeckerhandwerk werden zum 1. Dezember 2024 um 3,8 Prozent, zum 1. Oktober 2025 um 2,7 Prozent und ein Jahr später noch einmal um 3,4 Prozent angehoben. Mehr zur Tarifeinigung im Dachdeckerhandwerk lesen Sie hier.
Degressive Abschreibung
Die degressive Abschreibung für im Zeitraum 2025 bis 2028 angeschaffte oder hergestellte bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens soll fortgeführt und auf das Zweieinhalbfache der linearen Abschreibung, höchstens 25 Prozent, angehoben werden.
Digitale Steuerbescheide
Finanzämter sollen künftig Steuerbescheide und andere Steuerverwaltungsakte digital zum Abruf bereitstellen können.
E
E-Autos - Sonderabschreibung für Dienstwagen
Für neu zugelassene E-Autos sollen Unternehmen die Investitionskosten schneller steuerlich geltend machen können. Dazu soll eine neue Sonderabschreibung eingeführt werden. Über einen Zeitraum von sechs Jahren können die Anschaffungen – beginnend mit einem Satz von 40 Prozent – von der Steuer abgeschrieben werden. Die Regelung soll befristet für Anschaffungen im Zeitraum von Juli 2024 bis Dezember 2028 gelten.
E-Rechnung
Foto: © andreypopov/123RF.comSeit 1. Januar 2025 gilt die E-Rechnungspflicht im B2B-Bereich. Ausnahmslos alle Unternehmen, egal welcher Größe, müssen zunächst elektronische Rechnungen empfangen und archivieren können – zum Beispiel von ihren Großhändlern oder Stromversorgern. Mit einer Übergangsfrist bis 2027 beziehungsweise 2028 (je nach Umsatz) müssen sie E-Rechnungen auch verschicken können. In Zukunft sollen alle Unternehmen in Deutschland untereinander nur noch E-Rechnungen stellen. Mehr zur E-Rechnung lesen Sie in unserem Themen-Special.
Gute Nachricht für Kleinunternehmer: Sie müssen doch keine E-Rechnungen ausstellen, wenn sie das nicht möchten. Sie müssen seit 1. Januar 2025 aber E-Rechnungen empfangen, weiterverarbeiten und speichern können.
Echtzeit-Überweisungen
Seit 9. Januar müssen Banken und Sparkassen den Empfang von Überweisungen innerhalb von Sekunden ermöglichen. Ab Oktober 2025 auch den Versand. Mehr dazu lesen Sie hier.
Elektrohandwerk
Ab 1. Januar 2025 erhalten Beschäftigte der Elektrohandwerke 14,41 Euro Mindestlohn pro Stunde, das sind 3,3 Prozent mehr. Der Mindestlohn soll sich bis 2028 stufenweise erhöhen, insgesamt auf 16,10 Euro. Die Tarifparteien streben an, dass der neue tarifliche Mindestlohn vom Bundesarbeitsministerium für allgemeinverbindlich erklärt wird. Mehr dazu hier!
EU-Entwaldungsverordnung
Die EU-Verordnung über Entwaldungsfreie Lieferketten (EUDR) legt Pflichten für den Handel mit Soja, Ölpalme, Rindern, Kaffee, Kakao, Kautschuk und Holz sowie daraus hergestellten Erzeugnissen fest. Ihre Geltung wurde um ein Jahr verschoben, Stichtag ist nun der 30. Dezember 2025; kleine Unternehmen (bis 50 Mitarbeitende und Nettoumsatzerlös von 15 Mio. Euro bzw. Jahresbilanzsumme von 7,5 Mio. Euro) haben Zeit bis 30. Juni 2026.
F
Familienrechtsreform
Die Reform des Abstammungs-, Kindschafts- und Unterhaltsrechts wird nach dem Ampel-Aus vorerst nicht kommen.
Führerscheinumtausch
Am 19. Januar 2025 läuft für die Jahrgänge 1971 oder später die Frist aus, ihren Führerschein in das neue Scheckkarten-Format umzutauschen. Die alten grauen oder rosa Papierführerscheine verlieren ihre Gültigkeit. Mehr lesen Sie > hier!
Forschungszulage
Die Bundesregierung wollte die Bemessungsgrundlage für die Forschungszulage um zwei Millionen auf zwölf Millionen Euro erhöhen. Die maximale Zulage hätte sich dadurch pro Jahr auf drei Millionen Euro und für kleine und mittlere Unternehmen auf 4,2 Millionen Euro erhöht.
G
Gebäudereiniger
Gebäudereinigerinnen und -reiniger bekommen ab Januar mehr Geld. In der Lohngruppe 1 steigt der Branchenmindestlohn zum 1. Januar 2025 von 13,50 Euro auf 14,25 Euro und zum 1. Januar 2026 auf 15 Euro, eine Tariflohnerhöhung von insgesamt 11,1 Prozent. Der Branchenmindestlohn bei den Fachkräften steigt zum 1. Januar 2025 von 16,70 Euro auf 17,65 Euro und zum 1. Januar 2026 auf 18,40 Euro, eine Tariflohnerhöhung von insgesamt 10,2 Prozent. Auch Auszubildende bekommen mehr Geld: Die Azubivergütungen erhöhen sich zum 1. Januar 2025 für die zweijährige Laufzeit auf 1.000, 1.150 beziehungsweise 1.300 Euro. Mehr zur Tarifeinigung im Gebäudereinigerhandwerk hier!
Gebäudetyp E – Einfacheres bauen
Das Gebäudetyp-E-Gesetz soll das Bauen einfacher machen. Vor allem sollen Bauunternehmen leichter als bisher von anerkannten Regeln der Technik abweichen können. Es wurde zwar schon vom Kabinett verabschiedet, eine Zustimmung des Bundestags steht aber noch aus. > Hier mehr lesen!
Gefahrstoffverordnung
Es gibt neue Regelungen zu krebserzeugenden Gefahrstoffen, unter anderem Anzeigepflichten gegenüber Behörden. > Hier mehr zur Gefahrstoffverordnung lesen! Auch die PSA-Benutzungsverordnung und die Biostoffverordnung wurden an die europäische Rechtslage angepasst.
Grundfreibetrag
Der steuerliche Grundfreibetrag, also das Einkommen, bis zu dem keine Einkommenssteuer gezahlt werden muss, steigt von bisher 11.604 rückwirkend zum 1. Januar 2024 auf 11.784 Euro, im Jahr 2025 dann auf 12.084 Euro.
Grundsteuer
Ab Januar greift das neue Berechnungsmodell für die Grundsteuer. Das neue Bundesmodell gilt in elf Bundesländern. Wann die neuen Grundsteuerbescheide verschickt werden, ist ganz unterschiedlich. Manche Städte und Gemeinden haben dies bereits getan, andere haben die Bescheide für Januar, Februar oder März 2025 angekündigt.
Gründer und Nachfolger
Bereits seit November 2024 steht ein neuer, zinsgünstiger Förderkredit für Gründer und Nachfolger bereit. Das Besondere: Hausbanken werden vom Risiko komplett entlastet, Sicherheiten braucht es nicht. Kooperationspartner sind die KfW, die Bürgschaftsbanken und die Ministerien für Wirtschaft und Finanzen. Der neue ERP-Förderkredit wird über die Hausbank beantragt, um alles Weitere kümmern sich die Kooperationspartner.
H
Handwerkskammern feiern Jubiläen
Foto: © ZDHViele Handwerkskammern in Deutschland wurden im Jahr 1900 gegründet und feiern 2025 ihr 125-jähriges Bestehen. Die Handwerkskammer Rheinhessen feiert ihr 80-jähriges Bestehen.
I
Integration
Geflüchtete sollen künftig ein vier- bis zwölfwöchiges Praktikum in einem Betrieb absolvieren können, für das die Jobcenter die Kosten tragen. Arbeitgeber sollen außerdem einen Lohnzuschuss von der Arbeitsagentur erhalten, wenn sie Geflüchtete zur Teilnahme an einem Berufssprachkurs freistellen.
K
Kfz-Werkstätten
Der Bundesrat hat den Weg für die Abschaffung der Doppelprüfung von Messgeräten in der technischen Fahrzeugüberwachung freigemacht. Die jährliche Eichpflicht für Druckmanometer in Kfz-Werkstätten soll wegfallen, was für die Betriebe eine Kosten- und Bürokratieentlastung bedeutet. Mehr dazu in diesem Beitrag.
Kinderbetreuungskosten
Die als Sonderausgaben zu berücksichtigen Kinderbetreuungskosten werden von zwei Dritteln auf 80 Prozent, der Höchstbetrag von 4.000 Euro auf 4.800 Euro erhöht.
Kindergeld
Foto: © dstaerk/123RF.comDas Kindergeld steigt ab Januar 2025 von 250 Euro auf 255 Euro monatlich. Ab Januar 2026 soll es um weitere vier Euro auf 259 Euro monatlich angehoben werden.
Der Kindersofortzuschlag wird ebenfalls um fünf Euro erhöht. Familien, die diese Hilfe erhalten, erhalten jetzt monatlich 25 Euro..
Kleinunternehmerregelung
Bei der Kleinunternehmerregelung wurden die Umsatzgrenzen von 22.000 Euro Gesamtumsatz im vorangegangenen Kalenderjahr auf 25.000 Euro und 100.000 Euro im laufenden Kalenderjahr anstelle von 50.000 Euro (§ 19 Abs. 1 UStG-E) angehoben. Dabei gilt allerdings auch eine Verschärfung: Galt bisher, dass es sich im laufenden Jahr um einen prognostizierten Betrag handelte, dessen Überschreitung nicht zwangsläufig zum Verlust der Umsatzsteuerbefreiung für das laufende Jahr führte, kommt eine weitere Inanspruchnahme der Kleinunternehmerregelung künftig nicht mehr in Betracht, wenn der Umsatz 100.000 Euro überschreitet. Mehr dazu lesen Sie hier
Krankenhausreform
Der Bundesrat hat das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz am 22. November 2024 gebilligt. Ein Antrag auf Anrufung des Vermittlungsausschusses fand keine Mehrheit. Ziel des Reformpaketes ist es unter anderem, Leistungen in spezialisierten Kliniken zu konzentrieren.
Krankenkassen: Höherer Zusatzbeitrag
Der allgemeine Beitragssatz liegt bei 14,6 Prozent. Krankenkassen dürfen darüber hinaus einen Zusatzbeitrag berechnen, den sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber teilen. Dieser ist in diesem Jahr bei vielen gesetzlichen Krankenkassen deutlich gestiegen. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag liegt 2025 bei 2,5 Prozent.
Kurzarbeitergeld
Für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2025 kann ein Betrieb bis zu 24 Monate - statt zwölf Monate - Kurzarbeitergeld erhalten. Die längere Bezugsdauer ist befristet und soll Unternehmen in der Krise helfen. Mehr dazu hier
Künstlersozialabgabe
Die Künstlersozialabgabe bleibt auch 2025 bei 5,0 Prozent. Die Abgabe für die Künstlersozialversicherung zahlen Unternehmen, die regelmäßig Designer, Autoren oder Pressefotografen beauftragen. Es gibt eine Bagatellgrenze: Unternehmen, die 2024 nicht mehr als 450 Euro an selbstständige Kreative bezahlt haben, müssen die Abgabe nicht zahlen. Diese Bagatellgrenze steigt ab 2025 deutlich auf 700 Euro und ab 2026 auf 1.000 Euro. Dies wurde mit dem Bürokratieentlastungsgesetz IV beschlossen. Die Meldefrist läuft am 31. März 2025 ab.
L
Ladeinfrastruktur an Gebäuden
Das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz, kurz GEIG, legt fest, welche Anforderungen Gebäudeeigentümer hinsichtlich der Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge erfüllen müssen. Bei Neubauten mit mindestens sieben Stellplätzen muss mindestens ein Ladepunkt installiert und jeder dritte Stellplatz mit Leitungsinfrastruktur ausgestattet werden. Ab dem 1. Januar 2025 muss bei Bestandsgebäuden mit mehr als 20 Stellplätzen, die keine Wohngebäude sind, mindestens ein Ladepunkt eingerichtet werden. Bei großen Renovierungen von Gebäuden mit mindestens elf Stellplätzen muss mindestens jeder fünfte
Stellplatz mit Leitungsinfrastruktur ausgerüstet sowie ein Ladepunkt installiert werden. Quelle: M3E Group
Lohnsteuerfreibeträge
Bislang gilt der 1. Oktober als Termin für Arbeitnehmer, um eine Lohnsteuer-Ermäßigung für das folgende Jahr zu vereinbaren. Die Bundesregierung hält diese Regelung für überholt, weil er noch aus der Zeit der Papierlohnsteuerkarte stammt. Nun soll als neuer Termin der 1. November gelten. Aber stimmt der Bundesrat dem noch zu?
M
Maut
Am 31. Dezember 2025 endet die Mautbefreiung für E-Lkw. 2026 werden die Mautgebühren für E-Lkw trotzdem niedriger ausfallen als die für Diesel-Lkw, da die Maut CO2-basiert ist.
Meisterstück
Die Fördersumme für die Erstellung eines Meisterstücks oder vergleichbarer Arbeiten soll von bisher 2.000 Euro auf 4.000 Euro erhöht werden. Zumindest war das in der Novelle des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes der Bundesregierung vorgesehen. Mit dem Bruch der Ampel-Koalition ist ungewiss, wie es bei dem Thema weitergeht. Für angehende Handwerksmeisterinnen und -meister wäre das eine wichtige Neuregelung. Mit der Novelle sollte auch der Darlehenserlass bei Bestehen der Prüfung ("Bestehenserlass") von 50 Prozent auf 60 Prozent steigen.
Meldepflicht in Hotels
Für deutsche Staatsangehörige wird es im Inland keine Hotelmeldepflicht mehr geben. Das bedeutet, dass das oft lästige Formularausfüllen beim Check-In entfällt.
Minijobs
Ab 1. Januar gilt eine höhere Verdienstgrenze für Minijobber: Sie können jetzt bis zu 556 Euro im Monat verdienen (statt 538 Euro). Die maximale Arbeitszeit bleibt bei etwa 43 Stunden. Die Verdienstgrenze wird angehoben, weil der gesetzliche Mindestlohn steigt. Die Jahresverdienstgrenze liegt bei 6.672 Euro. Der Übergangsbereich (für sogenannte Midijobs) liegt 2025 bei 556,01 Euro bis 2.000 Euro. Mehr dazu lesen Sie hier
Mindestlohn
Zum 1. Januar 2025 ist der gesetzliche Mindestlohn auf 12,82 Euro die Stunde gestiegen.
P
Passbilder
Fotos für Pässe und Personalausweise werden ab 1. Mai 2025 von den Ämtern nur noch in digitaler Form akzeptiert. Außerdem müssen sie vom Fotografen mit einer sicheren Verbindung an das Bürgeramt oder die Ausländerbehörde geschickt werden. Ausgedruckte Lichtbilder werden dann nicht mehr angenommen. Mehr dazu in diesem Beitrag!
Pakete
DHL-Pakete, die zehn bis 20 Kilogramm wiegen beziehungsweise über 20 Kilo müssen ab dem 1. Januar 2025 mit einem Hinweis auf das erhöhte Gewicht gekennzeichnet werden. Die entsprechenden Aufkleber gibt es im Post & DHL Geschäftskundenportal.
Photovoltaik
Um die Energiewende voranzutreiben, soll es attraktiver werden, auf oder am eigenen Haus eine Photovoltaikanlage zu installieren. Zu diesem Zweck ist mit Geltung ab 2022 bereits eine Steuerbefreiung für bestimmte kleine Anlagen eingeführt worden. Für die Anwendung der Steuerbefreiung wird die maximal zulässige Bruttoleistung von 30 kW (peak) je Wohn- oder Gewerbeeinheit nun für alle Gebäudearten vereinheitlicht. Bisher sind es bei bestimmten Gebäuden nur 15 kW (peak). Wie bisher darf die Bruttoleistung insgesamt höchstens 100 kW (peak) pro Steuerpflichtigem betragen. Außerdem wird klargestellt, dass es sich bei der Steuerbefreiung um eine Freigrenze und nicht um einen Freibetrag handelt, das heißt jedes Überschreiten der Grenze führt zum Entfall der kompletten Steuerbefreiung. Die Änderung gilt erstmals für Anlagen, die nach dem 31. Dezember 2024 angeschafft, in Betrieb genommen oder erweitert werden. Quelle: Steuerberaterkammer des Saarlandes
R
Registrierkassen-Meldung
Foto: © Ian Allenden/123RF.comAm 1. Januar 2025 startet das lange angekündigte Mitteilungsverfahren für elektronische Kassensysteme über das Programm "Mein Elster". Den Unternehmen wird eine Frist bis zum Sommer eingeräumt: Vor dem 1. Juli 2025 angeschaffte (egal ob Kauf, Miete oder Leasing) elektronische Aufzeichnungssysteme müssen bis zum 31. Juli 2025 gemeldet werden.
Alle Aufzeichnungssysteme, die Unternehmer und Selbstständige ab dem 1. Juli 2025 anschaffen, mieten oder leasen, müssen sie dann stets innerhalb eines Monats nach Anschaffung über "Mein Elster" melden. Auch wenn Kassen ausgemustert werden oder gestohlen wurden, müssen sie gemeldet werden (Außerbetriebnahme). Mehr dazu erfahren Sie in unserem Special zum Thema Kassenführung!
Rente
Gute Nachrichten für rund 21 Millionen Rentner in Deutschland. Der Entwurf des Rentenversicherungsberichts der Bundesregierung sagt eine Rentensteigerung von 3,51 Prozent für Juli 2025 voraus.
Rente wegen Erwerbsminderung: Höherer Zuverdienst
Wer eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit bezieht, kann seit 1. Januar 2025 mehr hinzuverdienen. Bei voller Erwerbsminderung ergibt sich eine jährliche Hinzuverdienst-Grenze von rund 19.661 Euro, meldet die Bundesregierung. Bei Renten wegen teilweiser Erwerbsminderung beträgt die Mindesthinzuverdienst-Grenze rund 39.322 Euro.
S
Schornsteinfeger
Das Schornsteinfeger-Handwerksgesetz soll die Stellvertretung für bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger erleichtern. Eine zusätzliche Vertretungsmöglichkeit für die Feuerstättenschau durch angestellte Schornsteinfegermeister oder Angestellte mit gleichgestellter Qualifikation ("Meistergesellen") soll den Betrieben mehr Flexibilität bieten. Der Bundesrat hat zu dem Gesetzentwurf keine Einwände erhoben. Er wurde aber noch nicht im Bundestag beschlossen.
Schwarzarbeit
Haben Jobcenter den Verdacht, dass Bürgergeldempfänger "schwarz" arbeiten, dann müssen sie künftig die Verdachtsfälle an die Zollämter melden. Zudem wird die Finanzkontrolle Schwarzarbeit beim Zoll (FKS) verpflichtet, den Meldeanzeigen der Jobcenter nachzugehen und die Ergebnisse an diese mitzuteilen. Bürgergeldbeziehenden, die Schwarzarbeit geleistet haben, soll die Leistung gemindert werden.
Smart Meter
Verbraucher, die zwischen 6.000 und 100.000 Kilowattstunden Energie im Jahr verbrauchen, sind ab 2025 verpflichtet, einen Smart Meter einbauen zu lassen. Erzeuger mit einer installierten Leistung zwischen 7 und 100 kW sind ebenfalls ab 2025 betroffen.
Sozialversicherung
Es gibt neue Rechengrößen für 2025. Die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung liegt bundesweit einheitlich bei jährlich 66.150 Euro, monatlich bei 5.512,50 Euro.
Die Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung und in der Arbeitslosenversicherung liegt bundeseinheitlich bei jährlich 96.600 Euro, monatlich 8.050 Euro.
Die Bezugsgröße in der Kranken- und Pflegeversicherung beträgt bundesweit jährlich 44.940 Euro, monatlich 3.745 Euro.
Die Versicherungspflichtgrenze in der Kranken- und Pflegeversicherung liegt bei 73.800 Euro im Jahr und 6.150 Euro im Monat. > Hier mehr lesen!
Steuern / Kalte Progression
Zum vollständigen Ausgleich der kalten Progression werden mit Ausnahme des Eckwerts zur sogenannten "Reichensteuer" die Tarifeckwerte im Umfang der maßgeblichen Inflationsrate für 2025 um 2,6 Prozent nach rechts verschoben (2026: 2 Prozent).
Stromtarife
Ab 2025 müssen alle Stromversorger verpflichtend dynamische Tarife anbieten. Für die Nutzung der dynamischen Stromtarife ist die Installation eines Smart Meters notwendig.
T
TÜV-Plakette
Wer eine grüne TÜV-Plakette hat, der muss in diesem Jahr zur Hauptuntersuchung (HU). Dann gibt es bei Bestehen eine blaue Plakette.
U
Umsatzsteuervoranmeldung
Seit 1. Januar 2025 können Unternehmerinnen und Unternehmer durch das Finanzamt von der Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen befreit werden, wenn die Umsatzsteuer für das vorangegangene Kalenderjahr nicht mehr als 2.000 Euro betragen hat. Bisher lag die Grenze bei 1.000 Euro.
V
Vergabe
Das Bundeskabinett will das Vergaberecht vereinfachen und Bürokratie abbauen. Nachweispflichten für Unternehmen sollen deutlich gesenkt, bürokratische Hürden abgebaut, Gesamtvergaben erleichtert und Nachprüfungsverfahren digitalisiert werden. Der Gesetzentwurf wurde am 27. November 2024 vorgestellt. > hier mehr lesen!
Vollmachten
Geplant ist eine zentrale Vollmachtsdatenbank für Steuerberaterinnen und Steuerberater. Arbeitgeber müssen diesen dann keine schriftlichen Vollmachten mehr für die jeweiligen Sozialversicherungsträger ausstellen. Eine Generalvollmacht soll genügen. Geregelt ist das im vierten Bürokratieentlastungsgesetz.
W
Wirtschaftsidentifikationsnummer
Seit Herbst 2024 wird für alle Unternehmen und Freiberufler in Deutschland die Wirtschafts-Identifikationsnummer eingeführt. Die bundeseinheitliche Kennung soll Verwaltungsprozesse vereinfachen. Mehr über die W-IDNr. erfahren Sie hier!
Wohnmobile
Wer ein Wohnmobil oder einen Wohnwagen mit einer Flüssiggasanlage hat, muss diese künftig alle zwei Jahre prüfen lassen. Betroffene haben noch bis 19. Juni 2025 Zeit, diese Prüfung nachzuholen. Die Prüfung ist unabhängig von der Hauptuntersuchung. Die Prüfung kann man beim TÜV oder der DEKRA durchführen lassen.
Wohngeld
Das monatliche Wohngeld ist zum 1. Januar 2025 um durchschnittlich 15 Prozent beziehungsweise 30 Euro gestiegen. Das Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu den Wohnkosten und kann von Singles und Familien (Mieter genau wie Eigentümer) mit niedrigen Einkommen oberhalb der Grundsicherung beantragt werden. Beantragt wird es bei der Wohngeldstelle der Gemeinde- oder Stadtverwaltung.
Z
Zeiterfassung
Der Gesetzentwurf zur verpflichtenden Erfassung der Arbeitszeit hängt seit April 2023 in der Ressortabstimmung zwischen den Ministerien. Vor der Wahl im Febraur 2025 wird er sehr wahrscheinlich nicht mehr verabschiedet. > Hier mehr lesen!
Zusatzbeitrag zur Gesetzlichen Krankenversicherung
Das Bundesgesundheitsministerium hat den durchschnittlichen Zusatzbeitrag für 2025 bei 2,5 Prozent festgelegt. Damit steigt er um 0,8 Prozent. Die Höhe des tatsächlichen Zusatzbeitrags legt jede Krankenkasse selbst fest. Die Erhöhung tragen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu gleichen Teilen.
Hinweis der Redaktion: Wir haben diese Übersicht sorgfältig recherchiert und werden sie regelmäßig ergänzen und aktualisieren, aber alle Angaben sind ohne Gewähr. Individuelle Leseranfragen dazu kann die Redaktion leider nicht beantworten.
DHB jetzt auch digital!Einfach hier klicken und für das digitale Deutsche Handwerksblatt (DHB) registrieren!
Text:
Kirsten Freund und Anne Kieserling /
handwerksblatt.de
Kommentar schreiben