Das bringt das Jahr 2025 von A wie Abfindungen bis Z wie Zusatzbeitrag.

Das bringt das Jahr 2025 von A wie Abfindungen bis Z wie Zusatzbeitrag. (Foto: © jopanuwatd/123RF.com)

Vorlesen:

2025: Das ändert sich für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Betriebsführung

Bewegte Zeiten in der Politik, Unsicherheiten für Bürger und Betriebe: Was erwartet uns im kommenden Jahr, abgesehen von Neuwahlen am 23. Februar 2025? Ein großer Überblick von A bis Z.

Als Bundeskanzler Olaf Scholz das Ende der Regierungskoalition verkündete, versicherte er auch, bis Weihnachten noch folgende vier Gesetzesentwürfe in den Bundestag zu bringen: den Ausgleich bei der kalten Progression als Teil des Steuerfortentwicklungsgesetzes, die Stabilisierung der gesetzlichen Rente, die Umsetzung der Regeln des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems und Sofortmaßnahmen für die Industrie. Die Fraktionen von SPD und Grünen wollen gemeinsam im Bundestag abstimmen und hoffen, dass sie für einzelne Gesetzesvorhaben noch eine Mehrheit bekommen.

Diese Vorhaben werden vermutlich scheitern:

Bundeshaushalt: Gibt es keine Einigung über den Etat für das kommende Jahr, startet 2025 mit einer vorläufigen Haushaltsführung. Das heißt, dass alle Projekte, die noch nicht gesetzlich verankert sind, auf Eis liegen. Dazu gehören etwa öffentliche Bauvorhaben oder die Arbeitsverträge tausender Angestellter mit Projektverträgen. Auch der Nachtragshaushalt für 2024 ist derzeit noch offen. Bei einer Haushaltssperre könnte es unter anderem zum Stopp von Förderprojekten kommen.

Kindergrundsicherung: FDP und Union lehnten den Gesetzesentwurf von Anfang an ab, die Chancen, dass die Kindergrundsicherung eine Mehrheit im Parlament findet, laufen gegen null. Auch die Anhebung des Kindergeldes steht auf der Kippe.

Tariftreuegesetz: Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) will staatliche Aufträge nur noch an Firmen vergeben, die ihren Beschäftigten tarifvertragliche Löhne und Arbeitsbedingungen gewähren. FDP und Union lehnen die Idee ab.

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CO₂-Speicherung: Der Regierungsentwurf des Kohlendioxidspeichergesetzes sollte die unterirdische Speicherung von Kohlendioxid möglich machen. Ob und wann dies kommen wird, ist offen.

Das ändert sich 2025: Ein Überblick von A bis Z

Bleiben Sie am Ball und kommen Sie wieder, wir aktualisieren diesen Überblick permanent!

Abfindungen Arbeitsvertrag Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege Ausbildung Batterieverordnung der EU Barrierefreie Website Baugesetzbuch Begabtenförderung für talentierte Handwerker Berufsvalidierung Bonusleistungen von KrankenkassenBrieflaufzeiten Briefporto Bundestagswahl Bundesverfassungsgericht Bürgergeld •  Bürokratieentlastungsgesetz IV CO₂-Steuer Dachdecker Degressive Abschreibung Digitale Steuerbescheide E-Autos – Sonderabschreibung für Dienstwagen E-Rechnung Echtzeit-Überweisungen Elektrohandwerk EU-Entwaldungsverordnung Familienrechtsreform Führerscheinumtausch •  Forschungszulage Gebäudereiniger Gebäudetyp E – Einfacheres Bauen Gefahrstoffverordnung Grundfreibetrag und Soli Grundsteuer Gründer und Nachfolger Handwerkskammern feiern Jubiläen Integration Kindergeld und Kindergrundsicherung Kleinunternehmerregelung  Krankenhausreform Künstlersozialabgabe •  Lohnsteuerfreibeträge Meldepflicht in Hotels Minijobs Mindestlohn Passbilder Pakete Photovoltaik Registrierkassen-Meldung Rente  Schornsteinfeger Schwarzarbeit Smart Meter Sozialversicherung Stromtarife TÜV-Plakette Umsatzsteuervoranmeldung Vollmachten •  Wirtschaftsidentifikationsnummer Wohnmobile Wohngeld •  Zeiterfassung Zusatzbeitrag zur Gesetzlichen Krankenversicherung

A

Abfindungen:

Wenn Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nach mehreren Jahren Betriebszugehörigkeit gekündigt werden, erhalten sie häufig eine Abfindung. Ab 2025 sind nicht mehr die Arbeitgeber für die Fünftelregelung zuständig, stattdessen übernehmen die Finanzämter übernehmen die Erstattung des Steuervorteils. Möchten Arbeitnehmer den steuerlichen Vorteil weiterhin nutzen, müssen sie das zukünftig selbstständig in ihrer Steuererklärung angeben. Das gilt erstmals für den Lohnsteuerabzug 2025.

Arbeitsvertrag:

Künftig sollen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber auch per E-Mail über die wesentlichen Bedingungen der Arbeitsverträge informieren können. Das Nachweisgesetz wurde geändert. > Hier mehr lesen!

Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege:

Die handels- und steuerrechtlichen Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege werden von zehn auf acht Jahre verkürzt. Die Bundesregierung rechnet mit einer jährlichen Entlastung der Wirtschaft in Höhe von rund 626 Millionen Euro.

Ausbildung:

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Für Auszubildende, die zwischen dem 1. Januar und dem 31. Dezember 2025 in eine duale Berufsausbildung starten, gelten neue Sätze für die Mindestausbildungsvergütungen. Lehrlinge im ersten Ausbildungsjahr erhalten künftig 682 Euro pro Monat (2024: 649 Euro). Auszubildende im zweiten Lehrjahr bekommen monatlich 805 Euro (2024: 766 Euro). Angehende Fachkräfte im dritten Ausbildungsjahr können mit 921 Euro pro Monat rechnen (2024: 876 Euro). Ab 2025 beträgt die Ausbildungsvergütung im vierten Lehrjahr mindestens 955 Euro im Monat (2024: 909 Euro). Mehr dazu erfahren Sie hier!

B

Batterieverordnung der EU:

Sie tritt im August 2025 die in Kraft. Sie regelt, was für eine klimaneutrale Kreislaufwirtschaft erforderlich ist. Händler müssen demnächst unter anderem sicherstellen, dass Batterien eine Kennzeichnung tragen, die die Konformität mit den neuen Anforderungen bescheinigt.

Barrierefreie Website:

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz tritt Ende Juni 2025 in Kraft: B2C-E-Commerce-Angebote auf Webseiten von Handwerksbetrieben und -organisationen müssen ab Ende Juni 2025 so ausgestaltet sein, dass sie von Menschen mit Beeinträchtigungen ohne Erschwernis genutzt werden können. Kleinstunternehmen sind ausgenommen. > Hier mehr lesen!

Baugesetzbuch:

Die Novelle des Baugesetzbuchs, die unter anderem vorsah, Aufstockungen zu erleichtern, wurde noch nicht beschlossen.

Begabtenförderung für talentierte Handwerker:

Das Bundesbildungsministerium stärkt die Begabtenförderung im Handwerk. Ab 2025 gibt es im Weiterbildungsstipendium bis zu 9.135 Euro verteilt auf drei Jahre für junge Handwerker, die ihre Ausbildung besonders gut abgeschlossen oder bei der Deutschen Meisterschaft erfolgreich waren und sich weiterbilden möchten. Die höhere Förderung gibt es auch für bereits laufende Stipendien. Lesen Sie hier mehr dazu.

Berufsvalidierung:

Personen ohne Berufsabschluss aber mit langjähriger Berufserfahrung können ab dem 1. Januar 2025 ihre Fähigkeiten anerkennen lassen und ein Zertifikat erhalten. Berufsvalidierung nennt sich das Verfahren. Voraussetzung ist, dass die Personen mindestens 25 Jahre alt sind und mit ihren Fähigkeiten "zumindest den überwiegenden Teil des Berufsbildes abdecken", so das Bundesbildungsministerium. Die Antragssteller müssen eine gewisse Zeit in dem Beruf gearbeitet haben, und zwar "mindestens die anderthalbfache Zeit der für den Referenzberuf vorgeschriebenen regulären Ausbildungsdauer." Validierungsverfahren im Handwerk werden durch Prüfer und Prüferinnen aus den Gesellenprüfungsausschüssen der Handwerkskammern oder der Innungen durchgeführt.

Bonusleistungen von Krankenkassen:

Bonusleistungen von Krankenkassen müssen bis zu einer Höhe von 150 Euro pro Person und Beitragsjahr nicht in der Steuererklärung angegeben werden.   

Brieflaufzeiten:

Briefe dürfen ab 2025 länger unterwegs sein. 95 Prozent der Briefsendungen müssen künftig drei Tage nach Einlieferung statt wie bisher nach zwei Tagen ankommen. Das ist im Postgesetz geregelt. 

Briefporto:

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Das Porto für Briefe wird ab 2025 teurer. Der Standardbrief kostet dann 95 Cent. Aktuell kostet die Marke 85 Cent. Die Postkarte soll ebenfalls 95 Cent kosten (statt 70 Cent), der Kompaktbrief 1,10 Euro (vorher: 1,00 Euro), der Großbrief 1,80 Euro statt 1,60 Euro und das Porto für den Maxibrief steigt um 15 Cent auf 2,90 Euro. Bei der Geschäftspost (Teilleistungen) ist eine Preiserhöhung von insgesamt 10,48 Prozent vorgesehen.

Bundestagswahl:

Die vorgezogene Neuwahl des Deutschen Bundestags soll am Sonntag, 23. Februar 2025, stattfinden. Die Wählerinnen und Wähler in Sachsen und im Saarland müssen beachten, dass dann Schulferien sind (im Saarland beginnen sie am Montag nach der Wahl).

Bundesverfassungsgericht:

Parteiübergreifend ist geplant, das Grundgesetz zu ändern, um das Bundesverfassungsgericht gegen den Einfluss extremer Parteien zu stärken. Die CDU/CSU will dem Gesetzentwurf zustimmen, teilte sie mit.

Bürgergeld:

Eine Erhöhung des Bürgergelds und der Sozialhilfe soll es 2025 nicht geben.

Bürokratieentlastungsgesetz IV:

Nach Zustimmung des Bundesrats am 18. Oktober 2024 treten die Regeln am 1. Januar 2025 in Kraft. Für Handwerksbetriebe relevanten Entlastungsmaßnahmen sind etwa die Verkürzung von Aufbewahrungsfristen, Erleichterungen im Mess- und Eichwesen, die Anhebung der Bagatellgrenze bei der Künstlersozialversicherung oder die Einführung der Textform im Nachweisgesetz.

C

CO2-Steuer:

Der CO2-Preis pro Tonne steigt 45 auf 55 Euro, ohne Mehrwertsteuer. Das wird das Tanken deutlich verteuern.

D

Dachdecker:

Die Löhne und Gehälter im Dachdeckerhandwerk werden zum 1. Dezember 2024 um 3,8 Prozent, zum 1. Oktober 2025 um 2,7 Prozent und ein Jahr später noch einmal um 3,4 Prozent angehoben. Mehr zur Tarifeinigung im Dachdeckerhandwerk lesen Sie hier.

Degressive Abschreibung:

Die degressive Abschreibung für im Zeitraum 2025 bis 2028 angeschaffte oder hergestellte bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens soll fortgeführt und auf das Zweieinhalbfache der linearen Abschreibung, höchstens 25 Prozent, angehoben werden.

Digitale Steuerbescheide:

Finanzämter sollen künftig Steuerbescheide und andere Steuerverwaltungsakte digital zum Abruf bereitzustellen können.

E

E-Autos - Sonderabschreibung für Dienstwagen:

Für neu zugelassene E-Autos sollen Unternehmen die Investitionskosten schneller steuerlich geltend machen können. Dazu soll eine neue Sonderabschreibung eingeführt werden. Über einen Zeitraum von sechs Jahren können die Anschaffungen – beginnend mit einem Satz von 40 Prozent – von der Steuer abgeschrieben werden. Die Regelung gilt befristet für Anschaffungen im Zeitraum von Juli 2024 bis Dezember 2028.

E-Rechnung:

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Am 1. Januar 2025 kommt die E-Rechnungspflicht im B2B-Bereich. Ausnahmslos alle Unternehmen, egal welcher Größe, müssen zunächst elektronische Rechnungen empfangen und archivieren können – zum Beispiel von ihren Großhändlern oder Stromversorgern. Mit einer Übergangsfrist bis 2027 beziehungsweise 2028 (je nach Umsatz) müssen sie E-Rechnungen auch verschicken können. In Zukunft sollen alle Unternehmen in Deutschland untereinander nur noch E-Rechnungen stellen. Mehr zur E-Rechnung lesen Sie in unserem Themen-Special.

Gute Nachricht für Kleinunternehmer: Sie müssen doch keine E-Rechnungen ausstellen, wenn sie das nicht möchten. Sie müssen ab 1. Januar 2025 aber E-Rechnungen empfangen, weiterverarbeiten und speichern können.

Echtzeit-Überweisungen:

Ab Mitte 2025 sollen alle europäischen Banken Echtzeit-Überweisungen anbieten. Extragebühren dürfen dann nicht mehr anfallen.

Elektrohandwerk: 

Ab 1. Januar 2025 erhalten Beschäftigte der Elektrohandwerke 14,41 Euro Mindestlohn pro Stunde, das sind 3,3 Prozent mehr. Der Mindestlohn soll sich bis 2028 stufenweise erhöhen, insgesamt auf 16,10 Euro. Die Tarifparteien streben an, dass der neue tariflichen Mindestlohn vom Bundesarbeitsministerium für allgemeinverbindlich erklärt wird. Mehr dazu hier!

EU-Entwaldungsverordnung:

Die EU-Verordnung über Entwaldungsfreie Lieferketten (EUDR) legt Pflichten für den Handel mit Soja, Ölpalme, Rindern, Kaffee, Kakao, Kautschuk und Holz sowie daraus hergestellten Erzeugnissen fest. Ihre Geltung wurde um ein Jahr verschoben, Stichtag ist nun der 30. Dezember 2025; kleine Unternehmen (bis 50 Mitarbeitende und Nettoumsatzerlös von 15 Mio. Euro bzw. Jahresbilanzsumme von 7,5 Mio. Euro) haben Zeit bis 30. Juni 2026.

F

Familienrechtsreform:

Die Reform des Abstammungs-, Kindschafts- und Unterhaltsrechts wird nach dem Ampel-Aus vorerst nicht kommen.

Führerscheinumtausch:

Am 19. Januar 2025 läuft für die Jahrgänge 1971 oder später die Frist aus, ihren Führerschein in das neue Scheckkarten-Format umzutauschen. Die alten grauen oder rosa Papierführerscheine verlieren ihre Gültigkeit. Mehr lesen Sie > hier!

Forschungszulage:

Die Bundesregierung wollte die Bemessungsgrundlage für die Forschungszulage um zwei Millionen auf zwölf Millionen Euro erhöhen. Die maximale Zulage hätte sich dadurch pro Jahr auf drei Millionen Euro und für kleine und mittlere Unternehmen auf 4,2 Millionen Euro erhöht. 

G

Gebäudereiniger: 

Gebäudereinigerinnen und -reiniger bekommen ab Januar mehr Geld. In der Lohngruppe 1 steigt der Branchenmindestlohn zum 1. Januar 2025 von 13,50 Euro auf 14,25 Euro und zum 1. Januar 2026 auf 15 Euro, eine Tariflohnerhöhung von insgesamt 11,1 Prozent. Der Branchenmindestlohn bei den Fachkräften steigt zum 1. Januar 2025 von 16,70 Euro auf 17,65 Euro und zum 1. Januar 2026 auf 18,40 Euro, eine Tariflohnerhöhung von insgesamt 10,2 Prozent. Auch Auszubildende bekommen mehr Geld: Die Azubivergütungen erhöhen sich zum 1. Januar 2025 für die zweijährige Laufzeit auf 1.000, 1.150 beziehungsweise 1.300 Euro. Mehr zur Tarifeinigung im Gebäudereinigerhandwerk hier!

Gebäudetyp E – Einfacheres bauen:

Das Gebäudetyp-E-Gesetz soll das Bauen einfacher machen. Vor allem sollen Bauunternehmen leichter als bisher von anerkannten Regeln der Technik abweichen können. Es wurde zwar schon vom Kabinett verabschiedet, eine Zustimmung des Bundestags steht aber noch aus. > Hier mehr lesen!

Gefahrstoffverordnung:

Es gibt neue Regelungen zu krebserzeugenden Gefahrstoffen, unter anderem Anzeigepflichten gegenüber Behörden. Auch die PSA-Benutzungsverordnung und die Biostoffverordnung wurde an die europäische Rechtslage angepasst.

Grundfreibetrag:

Der Grundfreibetrag wird rückwirkend um 180 Euro auf 11.784 Euro angehoben. Die Änderungen werden sich schon im Dezember 2024 auf den Gehaltsabrechnungen der Arbeitnehmer bemerkbar machen. Der Kinderfreibetrag wird rückwirkend um 228 Euro angehoben. Wie es für 2025 weitergeht, ist nach dem Bruch der Ampel ungewiss. 

Grundsteuer:

Ab Januar greift das neue Berechnungsmodell für die Grundsteuer. Das neue Bundesmodell gilt in elf Bundesländern. Wann die neuen Grundsteuerbescheide verschickt werden, ist ganz unterschiedlich. Manche Städte und Gemeinden haben dies bereits getan, andere habe die Bescheide für Januar, Februar oder März 2025 angekündigt.

Gründer und Nachfolger:

Bereits seit November dieses Jahres steht ein neuer, zinsgünstiger Förderkredit für Gründer und Nachfolger bereit. Das Besondere: Hausbanken werden vom Risiko komplett entlastet, Sicherheiten braucht es nicht. Kooperationspartner sind die KfW, die Bürgschaftsbanken und die Ministerien für Wirtschaft und Finanzen. Der neue ERP-Förderkredit wird über die Hausbank beantragt, um alles Weitere kümmern sich die Kooperationspartner.

H

Handwerkskammern feiern Jubiläen:

Foto: © ZDHFoto: © ZDH

Viele Handwerkskammern in Deutschland wurden im Jahr 1900 gegründet und feiern 2025 ihr 125-jähriges Bestehen. Die Handwerkskammer Rheinhessen feiert ihr 80-jähriges Bestehen. 

I

Integration:

Geflüchtete sollen künftig ein vier- bis zwölfwöchiges Praktikum in einem Betrieb absolvieren können, für das die Jobcenter die Kosten tragen. Arbeitgeber sollen außerdem einen Lohnzuschuss von der Arbeitsagentur erhalten, wenn sie Geflüchtete zur Teilnahme an einem Berufssprachkurs freistellen.

K

Kindergeld und Kindergrundsicherung:

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Eigentlich sollte zum 1. Januar 2025 das Kindergeld durch die neue Kindergrundsicherung abgelöst werden. Der Garantiebetrag der neuen Kindergrundsicherung sollte in Höhe des bisherigen Kindergeldes ausbezahlt werden. Bedürftige sollen abhängig vom Einkommen einen Zusatzbetrag bekommen. Das Kindergeld (neu: Kindergarantiebetrag) sollte ab Januar 2025 von 250 Euro auf 255 Euro monatlich steigen. Ab Januar 2026 sollte es um weitere vier Euro auf 259 Euro monatlich angehoben werden. Mit dem Bruch der Ampelregierung ist ungewiss, wie es bei dem Thema weitergeht. Sicher scheint, dass die Kindergrundsicherung nicht kommen wird.

Kleinunternehmerregelung:

Bei der Klein­un­ter­neh­mer­re­ge­lung werden die Um­satz­gren­zen von 22.000 Euro Ge­samt­um­satz im vor­an­ge­gan­ge­nen Ka­len­der­jahr auf 25.000 Euro und 100.000 Euro im lau­fen­den Ka­len­der­jahr an­stelle von 50.000 Euro (§ 19 Abs. 1 UStG-E) angehoben. Dabei gilt allerdings auch eine Verschärfung: Galt bisher, dass es sich im laufenden Jahr um einen prognostizierten Betrag handelte, dessen Überschreitung nicht zwangsläufig zum Verlust der Umsatzsteuerbefreiung für das laufende Jahr führte, kommt eine weitere Inanspruchnahme der Kleinunternehmerregelung künftig nicht mehr in Betracht, wenn der Umsatz 100.000 Euro überschreitet. Die bis zum Zeitpunkt der Überschreitung bewirkten Umsätze sind indes steuerfrei (Quelle: Bundestag).

Krankenhausreform: 

Der Bundesrat hat das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz am 22. November 2024 gebilligt. Ein Antrag auf Anrufung des Vermittlungsausschusses fand keine Mehrheit. Ziel des Reformpaketes ist es unter anderem, Leistungen in spezialisierten Kliniken zu konzentrieren.

Künstlersozialabgabe:

Die Künstlersozialabgabe bleibt auch 2025 bei 5,0 Prozent. Die Abgabe für die Künstlersozialversicherung zahlen Unternehmen, die regelmäßig Designer, Autoren oder Pressefotografen beauftragen. Es gibt eine Bagatellgrenze: Unternehmen, die 2024 nicht mehr als 450 Euro an selbstständige Kreative bezahlt haben, müssen die Abgabe nicht zahlen. Diese Bagatellgrenze steigt ab 2025 deutlich auf 700 Euro und ab 2026 auf 1.000 Euro. Dies wurde mit dem Bürokratieentlastungsgesetz IV beschlossen. Die Meldefrist läuft am 31. März 2025 ab.

L

Lohnsteuerfreibeträge:

Bislang gilt der 1. Oktober als Termin für Arbeitnehmer, um eine Lohnsteuer-Ermäßigung für das folgende Jahr zu vereinbaren. Die Bundesregierung hält diese Regelung für überholt, weil er noch aus der Zeit der Papierlohnsteuerkarte stammt. Nun soll als neuer Termin der 1. November gelten. Aber stimmt der Bundesrat dem noch zu?

M

Meldepflicht in Hotels:

Für deutsche Staatsangehörige soll es im Inland keine Hotelmeldepflicht mehr geben. Das bedeutet, dass das oft lästige Formularausfüllen beim Check-In entfällt.

Minijobs:

Ab 1. Januar gilt eine höhere Verdienstgrenze für Minijobber: Ab 2025 können sie bis zu 556 Euro im Monat verdienen (statt 538 Euro). Die maximale Arbeitszeit bleibt bei etwa 43 Stunden. Die Verdienstgrenze wird angehoben, weil der gesetzliche Mindestlohn steigt. Die Jahresverdienstgrenze liegt dann bei 6.672 Euro. Der Übergangsbereich (für sogenannte Midijobs) liegt 2025 bei 556,01 Euro bis 2.000 Euro. Mehr dazu lesen Sie hier

Mindestlohn:

Zum 1. Januar 2025 steigt der gesetzliche Mindestlohn auf 12,82 Euro die Stunde.

P

Passbilder:

Fotos für Pässe und Personalausweise werden ab 1. Mai 2025 von den Ämtern nur noch in digitaler Form akzeptiert. Außerdem müssen sie vom Fotografen mit einer sicheren Verbindung an das Bürgeramt oder die Ausländerbehörde geschickt werden. Ausgedruckte Lichtbilder werden dann nicht mehr angenommen. Mehr dazu in diesem Beitrag!

Pakete:

DHL-Pakete, die zehn bis 20 Kilogramm wiegen beziehungsweise über 20 Kilo müssen ab dem 1. Januar 2025 mit einem Hinweis auf das erhöhte Gewicht gekennzeichnet werden. Die entsprechenden Aufkleber gibt es im Post & DHL Geschäftskundenportal.

Photovoltaik:

Steuerbefreiung für kleine Photovoltaikanlagen (§ 3 Nr. 72 EStG): Die für die Anwendung der Steuerbefreiung zulässige Bruttoleistung soll von 15 kW (peak) auf 30 kW (peak) je Wohn- oder Gewerbeeinheit steigen. Die Änderung soll klarstellen, dass auch bei Gebäuden mit mehreren Gewerbeeinheiten aber ohne Wohneinheiten Photovoltaikanlagen bis zu 30 kW (peak) je Einheit begünstigt sind.

R

Registrierkassen-Meldung:

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Am 1. Januar 2025 startet das lange angekündigte Mitteilungsverfahren für elektronische Kassensysteme über das Programm "Mein Elster". Den Unternehmen wird eine Frist bis zum Sommer eingeräumt: Vor dem 1. Juli 2025 angeschaffte (egal ob Kauf, Miete oder Leasing) elektronische Aufzeichnungssysteme müssen bis zum 31. Juli 2025 gemeldet werden.

Alle Aufzeichnungssysteme, die Unternehmer und Selbstständige ab dem 1. Juli 2025 anschaffen, mieten oder leasen, müssen sie dann stets innerhalb eines Monats nach Anschaffung über "Mein Elster" melden. Auch wenn Kassen ausgemustert werden oder gestohlen wurden, müssen sie gemeldet werden (Außerbetriebnahme). Mehr dazu erfahren Sie in unserem Special zum Thema Kassenführung!

Rente:

Gute Nachrichten für rund 21 Millionen Rentner in Deutschland. Der Entwurf des Rentenversicherungsberichts der Bundesregierung sagt eine Rentensteigerung von 3,51 Prozent für Juli 2025 voraus.

Schornsteinfeger:

Das Schornsteinfeger-Handwerksgesetz soll die Stellvertretung für bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger erleichtern. Eine zusätzliche Vertretungsmöglichkeit für die Feuerstättenschau durch angestellte Schornsteinfegermeister oder Angestellte mit gleichgestellter Qualifikation ("Meistergesellen") soll den Betrieben mehr Flexibilität bieten. Der Bundesrat hat zu dem Gesetzentwurf keine Einwände erhoben.

Schwarzarbeit:

Haben Jobcenter den Verdacht, dass Bürgergeldempfänger "schwarz" arbeiten, dann müssen sie künftig die Verdachtsfälle an die Zollämter melden. Zudem wird die Finanzkontrolle Schwarzarbeit beim Zoll (FKS) verpflichtet, den Meldeanzeigen der Jobcenter nachzugehen und die Ergebnisse an diese mitzuteilen. Bürgergeldbeziehenden, die Schwarzarbeit geleistet haben, soll die Leistung gemindert werden.

Smart Meter:

Verbraucher, die zwischen 6.000 und 100.000 Kilowattstunden Energie im Jahr verbrauchen, sind ab 2025 verpflichtet, einen Smart Meter einbauen zu lassen. Erzeuger mit einer installierten Leistung zwischen 7 und 100 kW sind ebenfalls ab 2025 betroffen.

Sozialversicherung:

Es gibt neue Rechengrößen für 2025. Die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung liegt bundesweit einheitlich bei jährlich 66.150 Euro, monatlich bei 5.512,50 Euro.

Die Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung und in der Arbeitslosenversicherung liegt bundeseinheitlich bei jährlich 96.600 Euro, monatlich 8.050 Euro.

Die Bezugsgröße in der Kranken- und Pflegeversicherung beträgt bundesweit jährlich 44.940 Euro, monatlich 3.745 Euro. 

Die Versicherungspflichtgrenze in der Kranken- und Pflegeversicherung liegt bei 73.800 Euro im Jahr und 6.150 Euro im Monat. > Hier mehr lesen!

Stromtarife:

Ab 2025 müssen alle Stromversorger verpflichtend dynamische Tarife anbieten. Für die Nutzung der dynamischen Stromtarife ist die Installation eines Smart Meters notwendig.

T

TÜV-Plakette:

Wer eine grüne TÜV-Plakette hat, der muss 2025 zur Hauptuntersuchung (HU). Dann gibt es bei Bestehen eine blaue Plakette.

U

Umsatzsteuervoranmeldung:

Ab 1. Januar 2025 können Unternehmerinnen und Unternehmer durch das Finanzamt von der Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen befreit werden, wenn die Umsatzsteuer für das vorangegangene Kalenderjahr nicht mehr als 2.000 Euro betragen hat. Bisher lag die Grenze bei 1.000 Euro. 

Vollmachten:

Geplant ist eine zentrale Vollmachtsdatenbank für Steuerberaterinnen und Steuerberater. Arbeitgeber müssen diesen dann keine schriftlichen Vollmachten mehr für die jeweiligen Sozialversicherungsträger ausstellen. Eine Generalvollmacht soll genügen. Geregelt ist das im vierten Bürokratieentlastungsgesetz.

W

Wirtschaftsidentifikationsnummer:

Seit Herbst 2024 wird für alle Unternehmen und Freiberufler in Deutschland die Wirtschafts-Identifikationsnummer eingeführt. Die bundeseinheitliche Kennung soll Verwaltungsprozesse vereinfachen. Mehr über die W-IDNr. erfahren Sie hier!

Wohnmobile:

Wer ein Wohnmobil oder einen Wohnwagen mit einer Flüssiggasanlage hat, muss diese künftig alle zwei Jahre prüfen lassen. Betroffene haben noch bis 19. Juni 2025 Zeit, diese Prüfung nachzuholen. Die Prüfung ist unabhängig von der Hauptuntersuchung. Die Prüfung kann man beim TÜV oder der DEKRA durchführen lassen. 

Wohngeld:

Das monatliche Wohngeld steigt zum 1. Januar 2025 um durchschnittlich 15 Prozent beziehungsweise 30 Euro. Das Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu den Wohnkosten und kann von Singles und Familien (Mieter genau wie Eigentümer) mit niedrigen Einkommen oberhalb der Grundsicherung beantragt werden.

Z

Zeiterfassung:

Der Gesetzentwurf zur verpflichtenden Erfassung der Arbeitszeit hängt seit April 2023 in der Ressortabstimmung zwischen den Ministerien. Vor der Wahl im Febraur 2025 wird er sehr wahrscheinlich nicht mehr verabschiedet. > Hier mehr lesen!

Zusatzbeitrag zur Gesetzlichen Krankenversicherung:

Das Bundesgesundheitsministerium hat den durchschnittlichen Zusatzbeitrag für 2025 bei 2,5 Prozent festgelegt. Damit steigt er um 0,8 Prozent. Die Höhe des tatsächlichen Zusatzbeitrags legt jede Krankenkasse selbst fest. Die Erhöhung tragen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu gleichen Teilen. 

Hinweis der Redaktion: Wir haben diese Übersicht sorgfältig recherchiert und werden sie regelmäßig ergänzen und aktualisieren, aber alle Angaben sind ohne Gewähr. Individuelle Leseranfragen dazu kann die Redaktion leider nicht beantworten. 

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Text: / handwerksblatt.de

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