Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht unter anderem vor, dass Nachweispflichten für Unternehmen deutlich gesenkt  werden.

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht unter anderem vor, dass Nachweispflichten für Unternehmen deutlich gesenkt werden. (Foto: © stylephotographs/123RF.com)

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Bundeskabinett beschließt Reform des Vergaberechts

Handwerkspolitik

Das Bundeskabinett hat den Entwurf zu einem Gesetz zur Transformation des Vergaberechts verabschiedet. Damit sollen die Verfahren einfacher und weniger bürokratisch ablaufen.

Die Bundesregierung hat das vom Bundeswirtschaftsministerium vorgelegte Gesetz zur Transformation des Vergaberechts auf den Weg gebracht. Ziel ist es, die Vergabeverfahren oberhalb der EU-Schwellenwerte zu vereinfachen und von unnötiger Bürokratie zu befreien. Die Regelungen sollen einfach umsetzbar und praxisnah sein und für eine nachhaltigere Beschaffung sorgen. 

Der Gesetzgeber will so die Wirtschaft und öffentliche Verwaltung entlasten. Auch sollen Innovationen in der öffentlichen Beschaffung gestärkt werden. Besonders die Chancen von jungen, kleinen und mittleren Unternehmen sollen verbessert werden. Sie sollen in Zukunft bei der Vergabe von bei öffentlichen Aufträgen stärker berücksichtigt werden.

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Orientierung an der Vergabepraxis

Soziale und umweltbezogene Kriterien sollen bei den Vergabeverfahren mitgedacht und berücksichtigt werden, auch um die Entwicklung grüner Leitmärkte zu fördern. Die Anforderungen für die Auftraggeber und die Betriebe sollen einfach und flexibel erfüllbar sein. Die Maßnahmen zur Nachhaltigkeit seien einfach umsetzbar und an der Realität der Vergabepraxis orientiert, verspricht die Regierung.

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht unter anderem vor, dass Nachweispflichten für Unternehmen deutlich gesenkt und Gesamtvergaben zum Zweck beschleunigter Transformations-, Infrastruktur- und Verteidigungsprojekte erleichtert und Nachprüfungsverfahren digitalisiert werden. Ebenfalls vorgesehen ist eine Neufassung der Unterschwellenvergabeordnung.

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Text: / handwerksblatt.de

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