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Rheinland-Pfalz hebt Wertgrenzen für Vergaben an

Betriebsführung

Ab sofort gelten in Rheinland-Pfalz höhere Wertgrenzen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge. Das soll Hürden für Unternehmen abbauen, die wegen der Bürokratie öffentliche Aufträge bislang scheuen.

Viele Unternehmen und Handwerksbetriebe scheuen den bürokratischen Aufwand öffentlicher Aufträge. Mit neuen Wertgrenzen will die Landesregierung in Rheinland-Pfalz es den Unternehmen erleichtern, sich an öffentlichen Ausschreibungen zu beteiligen.

"Wir schaffen in Rheinland-Pfalz echte Entlastungen und senken die Hürden für solche Verfahren deutlich", sagt Wirtschaftsministerin Daniela Schmitt. "Wir reagieren auf die Herausforderungen unserer Zeit und geben öffentlichen Auftraggebern sowie Unternehmen den Spielraum, den sie brauchen."

Das hat sich zum 1. Januar 2025 geändert: 

Öffentliche Aufträge für Liefer- und Dienstleistungen können einfacher vergeben werden – bis zu 100.000 Euro (bisher: 80.000 Euro bzw. 40.000 Euro). Es erfolgt nur noch eine beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb.

✔ Bei Bauaufträgen wird die Grenze für vereinfachte Verfahren von 200.000 Euro auf 250.000 Euro angehoben (eine Million Euro im Wohnungsbau). 

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Freihändige Vergaben sind hier bis 100.000 Euro (bisher 40.000 Euro) möglich.

Direktvergaben, also Vergaben ohne Ausschreibungsverfahren, sind bis zu 10.000 Euro möglich, statt bisher 3.000 Euro.

E-Rechnungspflicht ab 1. April 2025 Seit April 2020 können Lieferanten des Landes Rheinland-Pfalz die Rechnungsstellung im Rahmen öffentlicher Aufträge in elektronischer Form vornehmen. Ab 1. April 2025 sind sie dazu verpflichtet. Mehr dazu auf der Informationsseite des Landes Rheinland-Pfalz zur elektronischen Rechnung.

Auch die Kommunen und das Land würden von den höheren Wertgrenzen profitieren, so die Ministerin, weil Investitionen schneller umgesetzt werden können. "Deshalb sind die vergaberechtlichen Impulse im Sinne von mehr Beinfreiheit das richtige Zeichen zur richtigen Zeit. Damit setzen wir nicht nur regionale, wirtschaftspolitische Akzente, sondern unterstützen Vergabestellen bei den Kommunen und im Land, bei dringend notwendigen Investitionen schneller voran zu kommen. Mit dem Vergaberecht gewährleisten wir zudem die ordnungsgemäße Verwendung öffentlicher Gelder. Dazu braucht es gute, aber vor allem auch praxistaugliche Regeln, die wir mit dieser Änderung passgenauer machen", betont  Schmitt.

Die Änderung im Vergaberecht ist Teil des Bürokratieabbau-Pakets der Landesregierung, das insgesamt 57 Maßnahmen enthält. Um große öffentliche Bauprojekte wie Schulen oder Kitas effizienter abzuwickeln, soll zum Beispiel im Laufe des Jahres auch die Möglichkeit der Generalunternehmer-Vergabe erweitert werden. Dafür brauche es sachliche Gründe. Generalunternehmer müssten aber mittelständische Unternehmen weiterhin "in angemessenem Maße berücksichtigen".

Quelle: MWVLW RLP

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Text: / handwerksblatt.de

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