Auch digitale Unterstüztung beim Autofahren kann man falsch machen.

Digitale Unterstüztung beim Autofahren kann auch nach hinten losgehen. (Foto: © Sergey Peterman/123RF.com)

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Tempomat führt zu härterer Strafe

Wer seinen Tempomat absichtlich über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit einstellt, muss mit einer höheren Geldbuße rechnen. Denn damit missachtet er das Tempolimit vorsätzlich, nicht nur fahrlässig.

Absichtlich zu schnell gefahren oder nur aus Versehen? Die Antwort entscheidet über eine Menge Geld, wie ein aktuelles Urteil des Amtsgericht Eilenburg zum Einsatz eines Tempomaten zeigt. 

Der Fall

Ein LKW-Fahrer hatte auf der Autobahn seinen Tempomat so eingestellt, dass seine Geschwindigkeit dauerhaft über der zulässigen Höchstgrenze lag.

Auf der Bundesautobahn 9 in Richtung München wurden bei seinem Fahrzeug mehr als fünf Minuten lang konstant 90 Stundenkilometer gemessen, obwohl für Lkw mit Anhänger eine Höchstgeschwindigkeit von 80 Stundenkilometern gilt. Nach Abzug der Toleranz bleiben noch 84 Stundenkilometer. Auch die Daten seines digitalen Kontrollgeräts zeigten, dass er den Tempomat auf 90 Stundenkilometer eingestellt hatte und diese Geschwindigkeit über eine Strecke von 7,7 Kilometern konstant beibehielt.

Das Urteil 

Das Amtsgericht Eilenburg sah in der konstanten Geschwindigkeit, die nur durch den Einsatz eines Tempomaten möglich war, einen klaren Beweis für vorsätzliches Handeln. Das führte zu dem hohen Bußgeld von 300 Euro. Eine fahrlässige Geschwindigkeitsüberschreitung wäre nur mit 140 Euro geahndet worden.

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Das Gericht betonte, dass es einem Fahrer unmöglich sei, eine solche Geschwindigkeit über einen so langen Zeitraum ohne Tempomat zu halten. Zudem berücksichtigte es die Vorbelastung des Fahrers wegen eines anderen Verstoßes. 

Amtsgericht Eilenburg, Urteil vom 4. Juni 2024, Az. 8 OWi 506 Js 73225/23

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Text: / handwerksblatt.de

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