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Die Wirtschafts-Identifikationsnummer kommt - was bedeutet das?

Betriebsführung

Ab November 2024 bekommen Unternehmen, Kleinunternehmer und Selbstständige eine Wirtschafts-Identifikationsnummer, kurz W-IDNr., zugeteilt. Sie soll die Kommunikation mit den Behörden vereinfachen.

Ab diesem November wird jedem Unternehmen, Freiberufler und Kleinunternehmer eine Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IDNr.) zugeteilt. Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) vergibt die Nummern stufenweise und ohne Antrag - also automatisch. Zunächst bekommen alle ihre ID, die zur Abgabe einer Umsatzsteuerjahreserklärung verpflichtet sind oder Kleinunternehmer nach § 19 UStG. 

Bis alle "wirtschaftlich Tätigen" ihre W-IDNr. haben (voraussichtlich Ende 2026), kann in Steuererklärungen wie gewohnt die Steuernummer angegeben werden.

Die W-IDNr. bleibe dann für die Dauer der gesamten wirtschaftlichen Tätigkeit bestehen und ändert sich nicht, meldet das BZSt. Auch bei Adress- oder Namensänderungen bleibe die Nummer gleich. Die Identifikationsnummer, die Steuernummer und die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IDNr.) bleiben daneben bestehen.

Wofür braucht es die W-IDNr. und wie ist sie aufgebaut?

Die Nummer dient den Behörden der eindeutigen Identifizierung von Unternehmen. Sie ist im Register über Unternehmensbasisdaten gespeichert

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Aufgebaut ist sie laut dem Bundeszentralamt für Steuern aus den Buchstaben "DE" und neun Ziffern. Jedem wirtschaftlich Tätigen wird fortlaufend für jede einzelne wirtschaftliche Tätigkeit beginnend mit 00001 stufenweise ein Unterscheidungsmerkmal zugeordnet, heißt es. In der Nummer seien keine persönlichen oder betrieblichen Daten oder Daten des zuständigen Finanzamts verschlüsselt, betont das BZSt.

Für die Mitteilung der ID sind folgende Wege vorgesehen:

  • Öffentliche Mitteilung im Bundessteuerblatt für wirtschaftlich Tätige, die bereits über eine USt-IdNr. verfügen (die Nummern ähneln sich),
  • Mitteilung über Elster für wirtschaftlich Tätige, die über keine USt-IdNr. verfügen. 

  • Wer seine ID verlegt und nicht mehr findet, kann ab November 2024 eine elektronische Mitteilung der W-IdNr veranlassen. Die Internetadresse hierzu werde rechtzeitig bekanntgegeben, so das Bundeszentralamt für Steuern.

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Text: / handwerksblatt.de