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HWK Koblenz | Dezember 2024
Die meisten "Landesbesten" kommen von der HwK Koblenz
Wirtschaftsministerin Daniela Schmitt zeichnete jahrgangsbeste Absolventen von Meister- und Fortbildungsprüfungen aus.
Im Dezember erhalten viele Arbeitnehmer und Rentner etwas mehr Geld. Das kommt gerade richtig, wenn die Weihnachtseinkäufe anstehen. (Foto: © Vasyl Dolmatov/123RF.com)
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Dezember 2024
Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen dürfen sich im Dezember über etwas mehr Netto freuen. Hintergrund ist die rückwirkende Erhöhung des Grundfreibetrags für 2024.
Nachdem der Bundesrat Ende November einer rückwirkenden Erhöhung des Grundfreibetrags zugestimmt hat, können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Dezember mit einem etwas höheren Nettogehalt rechnen. Je nach Familienstand und Einkommen liegt das zwischen 35 und 68 Euro. "Ebenfalls betroffen von der Erhöhung sind unter anderem Rentnerinnen und Rentner", meldet der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH).
Hintergrund: Der Grundfreibetrag steigt rückwirkend zum 1. Januar 2024 um 180 Euro auf 11.784 Euro für Alleinstehende und um 360 Euro auf 23.568 Euro für Ehepaare. Dadurch haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in den ersten elf Monaten des Jahres zu viel Lohnsteuer abgezogen bekommen. Und dieses Geld erhalten sie zurück.
Die rückwirkende Begünstigung wird bei der Lohn-, Gehalts- und Bezügeabrechnung für Dezember 2024 umgesetzt. "Dabei wird die Erhöhung von 180 Euro auf einen Schlag berücksichtigt – dadurch fällt das Nettogehalt im letzten Monat des Jahres höher aus als in den Monaten davor", so der VLH.
Dabei hat man die Arbeitgeber berücksichtigt: "Dieses Verfahren zur Berücksichtigung rückwirkender Begünstigungen im Lohnsteuerabzugsverfahren vermeidet Bürokratiekosten, die durch die Änderung einzelner Abrechnungen entstehen würden, und hat sich bereits in der Vergangenheit bewährt", erklärt Thüringens Finanzministerin Heike Taubert.
Ebenfalls rückwirkend zum 1. Januar 2024 wurde der Kinderfreibetrag um 228 Euro auf 6.612 Euro erhöht. Das wirkt sich aber nicht direkt auf die Dezember-Abrechnung aus.
Im Jahr 2025 steigt der Grundfreibetrag dann um weitere 300 Euro auf 12.084 Euro (Ehegatten: um 600 Euro auf 24.168 Euro) und ab 2026 um 252 Euro auf 12.336 (Ehegatten: um 504 Euro auf 24.672 Euro). Der Kinderfreibetrag soll im kommenden Jahr auf 6.672 Euro und ab 2026 auf 6.828 Euro angehoben werden.
Die Erhöhung des Grundfreibetrags wirkt sich teilweise auch auf Ruheständler aus, berichtet der VLH. Rentnerinnen und Rentner müssen eine Steuererklärung abgeben, wenn der Gesamtbetrag ihrer Einkünfte den Grundfreibetrag übersteigt. Sie sind also für 2024 erst ab einem Gesamtbetrag ihrer Einkünfte von 11.784 Euro zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet und nicht schon ab der bisherigen Höhe des Grundfreibetrags von 11.604 Euro.
Wer mit seinem zu versteuernden Einkommen unter dem Grundfreibetrag liegt, muss keine Einkommensteuer zahlen.
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