Häufig nutzen die Absender die "Korrekturformular-Masche": Der Angeschriebene soll seine Adressdaten korrigieren und zurückschicken. Weg damit, sonst wird es teuer!

So funktioniert die "Korrekturformular-Masche": Die Angeschriebenen sollen ihre Adressdaten korrigieren und zurückschicken. Weg damit, sonst wird es teuer! (Foto: © Elnur/123RF.com)

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Vorsicht Falle: So versuchen Abzocker, an Ihr Geld zu kommen

Ob mit amtlich aussehenden Schreiben oder überrumpelnden Anrufen: Immer wieder versuchen Betrüger, Kunden zu ködern. Lesen Sie hier, wie man die Maschen erkennt und sich wehrt.

Branchenbuch- oder Telefon-Abzocke sind weit verbreitete Betrugsmaschen, die vor allem auf Kleinunternehmer und Selbstständige abzielen. Die Betrüger nutzen verschiedene Methoden, um arglose Betriebsinhaber in die Abo-Falle zu locken und hohe Geldsummen zu erlangen. 

Die Methoden der Abzocker

Früher waren es regelmäßig Fax-Schreiben, heute sind es eher Anrufe oder Briefe. Hinter allem steckt immer das gleiche Prinzip: Die Absender lassen ihre Post so aussehen, als käme sie von offiziellen Stellen. Sie nehmen Bezug auf real existierende Handels- oder Transparenzregister, auch Justiz oder Finanzamt – mit denen sie aber nichts zu tun haben. Dabei verwenden sie regelmäßig offiziell klingende Namen wie "Deutsche/s ...", "... -register", "Gewerbe-..." . Häufig tragen sie auch Wappen oder Strichcodes, um möglichst "amtlich" zu wirken.

Formulare für Verträge

Die Betrüger versenden in vielen Fällen Formulare, die den Eindruck erwecken, es handle sich um einen harmlosen Datenabgleich für ein Branchenregister. Wer das Formular ausgefüllt zurücksendet, hat einen Vertrag abgeschlossen und muss hohe Summen zahlen – ohne einen entsprechenden Gegenwert. 

Die Absender bedienen sich verschiedener Methoden, gängig ist die "Korrekturformular-Masche": Der Angeschriebene soll seine Adressdaten korrigieren und zurückschicken. Eine andere Spielart ist die "Rechnungs-Masche": Der Branchendienst verschickt unaufgefordert ein Schreiben, das einer Rechnung ähnelt. Der Hinweis darauf, dass noch gar kein Vertrag besteht, sondern dieser erst durch Zahlung des Betrags zustande kommen soll, wird dabei im Kleingedruckten versteckt. In der Hektik des Büroalltags wird das im wortwörtlichen Sinne Kleingedruckte oft übersehen, die Schriftgröße ist häufig winzig und schlecht lesbar.

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Telefonanrufe

Eine besonders perfide Methode ist die sogenannte "Doppel-Anruf-Masche": Beim ersten Anruf behauptet der Betrüger, es bestehe bereits ein Eintrag in einem Branchenverzeichnis, der nun kostenpflichtig geworden sei. Ein zweiter Anruf dient angeblich der "Kontrolle zum Datenabgleich" und dieser wird aufgezeichnet. Wenn der Angerufene dann 'ja' sagt und Unternehmensdaten angibt, hat er den Vertrag mit dem Anbieter wirksam und kostenpflichtig abgeschlossen. Der Deutsche Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität nennt diese Methode "Kölner Masche". Lesen Sie > hier mehr dazu!

Wichtig: Nie sollte man am Telefon einem solchen Angebot zustimmen, sondern klar und deutlich ablehnen!

Aus der Trickkiste der Betrüger 

Unternehmer sollten wachsam bleiben und grundsätzlich hellhörig werden, wenn sie Folgendes wahrnehmen:

  • Der Firmennamen ist unklar 

  • Das Unternehmen sitzt im Ausland

  • Der Anrufer drängt auf schnelle Entscheidungen am Telefon

  • Der Anrufer fordert eine sofortige Zahlung 

  • Für Rückmeldungen gibt es nur eine 090x-Nummer 

Wer ist davon betroffen?

Besonders häufig kontaktieren die Abzocker Gründer. Neue Veröffentlichungen im Handelsregister oder im Internet dienen dazu, um den Unternehmen Datenbank- oder Branchenbucheinträge, Rechnungen oder Urkunden über die Handelsregistereintragung und Ähnliches zuzusenden. Aber auch alle anderen Betriebe sind nicht vor der Masche gefeit.

Woran erkennt man die Fakes?

Auf diese Warnsignale sollte man achten: Die Formulare zeigen den Urheber nicht deutlich, der Sitz des Unternehmens ist im Ausland, samt ausländischer Telefonnummer. In der Regel ist ein bereits ausgefüllter Überweisungsträger beigefügt. Und auch das gibt es: Vertreter erscheinen unangemeldet und nehmen auf Anrufe Bezug, die tatsächlich nie stattgefunden haben.

Wie kann man sich schützen?

Formulare sollte jeder Unternehmer vollständig und genau lesen. Vorher sollte er prüfen, ob in das besagte Register tatsächlich eine Eintragungspflicht besteht. Beispielsweise müssen Einzelkaufleute, die nicht im Handelsregister eingetragen sind, sich nicht in das Transparenzregister eintragen lassen (lesen Sie > hier mehr dazu).

Achtung bei Schlagworten wie "Angebot"", "gratis", "kostenlos", "Korrektur": Sie bedeuten nicht, dass im Kleingedruckten keine Kosten stehen!

Wer bei einem Telefonanruf misstrauisch wird, sollte ihn sofort beenden. Bestätigen Sie bitte nie Ihre Daten am Telefon  oder sagen vorschnell "Ja". Fordern Sie immer erst die angeblichen Vertragsunterlagen ein. Die Verbraucherzentrale rät: Notieren Sie sich den Namen und Unternehmen des Anrufers, sowie Datum, Uhrzeit und Rufnummer und was am Telefon besprochen wurde. Sollte ein Anruf ohne Ihre Einwilligung erfolgen, beschweren Sie sich mit diesen Daten bei der Verbraucherzentrale und der Bundesnetzagentur.

Bevor Sie etwas mündlich oder schriftlich zusagen, sollten Sie sich über die Gegenseite informieren. 

Was ist zu tun im Fall der Fälle? 

Die gute Nachricht: Oft sind die Verträge anfechtbar, denn die Methoden der Abzocker sind schon häufig von Gerichten als arglistige Täuschung verurteilt worden. Mit der Konsequenz, dass der Unternehmer nicht zahlen muss. Deshalb sollten die Betroffenen sich wehren – in den meisten Fällen haben sie damit Erfolg. Viele Gerichtsentscheidungen sind bislang zugunsten der Geschädigten ergangen.

Die Anfechtung sollte jedoch unverzüglich erfolgen und mit einem Zugangsnachweis versehen werden, mindestens per Einschreiben mit Rückschein.

Die genaue Beurteilung hängt vom Einzelfall ab, vor allem dem Layout und dem Wortlaut der jeweiligen Schreiben. War deutlich erkennbar, dass es sich um eine kostenpflichtige Aktion handelt, wird es schwierig, den abgeschlossenen Vertrag anzufechten. Um auf Nummer sicher zu gehen, kündigen Sie immer zusätzlich "zum nächstmöglichen Zeitpunkt". Damit verhindern Sie eine automatische Verlängerung des Vertrags.

Unternehmer haben leider kein gesetzliches Widerrufsrecht, wie es den Verbrauchern zusteht. Sie kommen also nicht einfach innerhalb von zwei Wochen wieder aus dem Vertrag raus.

Die Handwerkskammern helfen

Die Handwerkskammern helfen Betroffenen und entwerfen Schreiben, mit dem sie den Vertrag anfechten können. Auch wenn Mahnungen von Rechtsanwälten und Inkassounternehmen kommen, stehen sie ihren Mitgliedern mit Rat und Tat zur Seite. Denn die unseriösen Anbieter üben oft einen starken Druck auf die Betriebe aus: Inkassobüros und Anwälte werden eingeschaltet, da knicken viele Betriebe ein und zahlen doch. 

Für alle Ratsuchenden hat der Deutsche Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität (DSW) Informationen zusammengestellt, die online abgerufen werden können. Eine Liste mit einschlägig bekannten schwarzen Schafen veröffentlicht der Bundesanzeiger kostenlos im Internet.

Muster für ein Anfechtungsschreiben 

Sehr geehrte Damen und Herren,
wir nehmen Bezug auf Ihre Rechnung vom ....... , Rechnungsnummer: ........
Ihre Forderung besteht nicht, wir werden sie nicht bezahlen.
Unabhängig davon fechten wir unsere Erklärung vom ....... zum Ab­schluss eines Vertrages wegen arglistiger Täuschung gem. § 123 BGB und wegen Irrtums gem. § 119 BGB an.
In Ihrem Schreiben wird nicht in der erforderlichen Deutlichkeit auf eine Kostenpflicht hingewiesen. Sie haben in wettbewerbswidriger Weise den Eindruck vermittelt, es handle sich um ein behördliches bzw. amtliches Schreiben zur Datenerfassung und nicht um ein Angebot zum Abschluss eines Vertrages.
Vor diesem Hintergrund fordern wir Sie auf, von weiteren Zahlungsaufforderungen Abstand zu nehmen. Wir behalten uns weitere rechtliche Schritte, insbesondere eine strafrechtliche Überprüfung der Angelegenheit, vor.
Höchstvorsorglich kündigen wir einen etwaig geschlossenen Vertrag mit sofortiger Wirkung.
Mit freundlichen Grüßen
(Quelle: Handwerkskammer zu Leipzig)

Die Berater in den Handwerkskammern helfen Ihnen bei Rechtsfragen gerne weiter!

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Text: / handwerksblatt.de

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