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Die Handwerkskammer Trier warnt vor Cyberkriminellen und ihren Machenschaften.

Die Handwerkskammer Trier warnt vor Cyberkriminellen und ihren Machenschaften. (Foto: © ArTo/123RF.com)

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Vorsicht Abzocke: Warnung vor Betrugsmasche

Cyberkriminelle nehmen gerne Handwerksbetriebe ins Visier, da diese meist unter Zeitdruck stehen und sie daher leichtes Spiel vermuten.

Die Handwerkskammer Trier möchte angesichts einer neuen Vorgehensweise Mitglieder an dieser Stelle erneut für "Betrugsmaschen und Abzockfälle" sensibilisieren, welche exponentiell zunehmen.

Ein aktueller Fall

Gehäuft gehen Mails der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewebe (BGN) ein, worin Betriebe über eine angeblich bestehende, verpflichtende Teilnahme an einem Präventionsmodul der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung DGUV informiert und zur Zahlung einer Teilnahmegebühr an die BGN aufgefordert werden.  Die Mails und ihre Anhänge sind nicht echt, die Logos von der DGUV und BGN sowie die Unterschrift werden missbräuchlich verwendet. 

Unter keinen Umständen sollte man den Rechnungsbetrag an die spanische IBAN (ES) überweisen oder den QR-Code einscannen!

 

Hintergrund: DGUV-Scam Hier gibt es ausführliche Informationen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). 

Wiederholungsfälle

In diesem Zusammenhang warnt die Handwerkskammer Trier erneut vor Fake-Rechnungen der "Zentralen Zahlstelle" bei Handelsregistereintragungen, die eine neue, besorgniserregende Dimension erreichen.  Die Betrüger nutzen dabei den Umstand aus, dass Unternehmen, die eine Eintragung im Handelsregister veranlasst haben, eine Gebührenrechnung der Justiz erwarten.  Die Rechnungen sind mittlerweile optisch gut gefälscht, meist mit Wappen von Nordrhein-Westfalen, dem Absender Zentrale Zahlstelle Frankfurt, ohne Angaben für Kontaktaufnahmen und einer spanischen IBAN, woran sich die Fälschung am besten erkennen lässt. 

Unter keinen Umständen sollte man auch hier den Rechnungsbetrag an die spanische IBAN (ES) überweisen.

 

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Text: / handwerksblatt.de

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