Ausbildung der Fotografen passt sich aktuellen Entwicklungen an
Die Ausbildungsordnung der Fotografen ist modernisiert worden. Die neuen Regelungen treten am 1. August in Kraft. Neben der Arbeit mit der Kamera gewinnt die Nutzung von Software und KI an Bedeutung.
"Das Tätigkeitsfeld von Fotografinnen und Fotografen hat sich grundlegend verändert", erklärt das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) in einer Pressemitteilung. Neben digitalen und analogen Fotos produzieren sie zunehmend auch Videos mit Bild- und Tonaufnahmen oder dreidimensional animierte Computergrafiken. Aufgrund dieser Entwicklung wurde die Ausbildungsordnung modernisiert.
Fotografinnen und Fotografen beginnen ihre Projekte in der Regel mit einem Kundengespräch, bei dem die Bedarfe und Interessen ermittelt werden. Unter Berücksichtigung von Zielgruppen, Corporate Identity und beabsichtigter Botschaft werden Entwürfe entwickelt und im Austausch mit den Auftraggebenden optimiert, so das BIBB.
Dabei hat in Zeiten von Social Media das Storytelling eine wachsende Bedeutung. So gilt es, mit Bildserien Geschichten medienübergreifend zu kommunizieren, um Emotionen zu wecken und die Aufmerksamkeit der Zielgruppen zu erlangen. Dabei müssen medienrechtliche Vorschriften, wie Persönlichkeits- und Urheberrechte, aber auch barrierefreie Nutzungsmöglichkeiten von Medien berücksichtigt werden.
Arbeitsprozesse müssen geplant und organisiert sowie mit Dienstleistenden und im Team abgestimmt werden. Den Schwerpunkt der Tätigkeit bildet die Produktion. Zur kamerabasierten Umsetzung werden geeignete Beleuchtungsarten ausgewählt, Kamera- und Bilderfassungssysteme eingesetzt und Aufnahmen erstellt. Die Ergebnisse werden anschließend mittels Bildbearbeitungssoftware optimiert.
Bei der softwaregestützten Umsetzung von Bildkonzeptionen werden für Stand- und Bewegtbilder Daten dreidimensional erfasst, Modellierungen vorgenommen und für die Ausgabe in unterschiedlichen Kommunikationskanälen optimiert. Auch Künstliche Intelligenz kommt mittlerweile zum Einsatz, um Bildmaterial zu produzieren.
Zum Ende der Ausbildung sind auf Grundlage von Wahlqualifikationen Spezialisierungen möglich. Zur Auswahl stehen Peoplefotografie, Produktfotografie, Architektur- sowie Industriefotografie, Editorialfotografie sowie Bildredaktion, softwaregestützte Bildgenerierung oder analoge Fotografie.
Die modernisierte Ausbildungsordnung für den betrieblichen Teil sowie der von der Kultusministerkonferenz entwickelte, darauf abgestimmte Rahmenlehrplan für den schulischen Teil der Ausbildung ersetzen die bestehende Ausbildungsregelung aus dem Jahr 2009. Die neue Ausbildungsordnung tritt zum 1. August 2025 in Kraft.
Umsetzungshilfe für Ausbildung
Das BIBB entwickelt gemeinsam mit Sachverständigen aus der Praxis eine Umsetzungshilfe für Ausbildungsbetriebe, Berufsschulen, Prüfer und Auszubildende. Darin werden die Neuerungen erläutert und praktische Tipps für die Planung und Durchführung der Ausbildung sowie der Prüfung gegeben. Die Publikation inklusive Zusatzmaterialien wird in der BIBB-Reihe "Ausbildung gestalten" veröffentlicht und voraussichtlich ab Juli 2025 kostenlos über die BIBB-Webseite abrufbar sein.
Quelle: Bundesinstitut für Berufsbildung
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Text:
Bernd Lorenz /
handwerksblatt.de
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