Im Personalbereich gelten einige KI-Systeme als "hochriskant". Dazu gehört  Software, die Bewerbungen automatisch filtert oder bewertet.

Im Personalbereich gelten einige KI-Systeme als "hochriskant". Dazu gehört Software, die Bewerbungen automatisch filtert oder bewertet. (Foto: © andreysuslov/123RF.com)

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KI-Regeln der EU: Das müssen Betriebe wissen

Betriebsführung

Ab Februar 2025 gilt der AI-Act der EU. Er richtet sich nicht nur an die Entwickler von KI-Systemen, sondern auch deren gewerbliche Nutzer. Lesen Sie hier einen Überblick.

Die Europäische Kommission hat mit dem AI-Act das weltweit erste Gesetz zur Regulierung von Künstlicher Intelligenz (KI) veröffentlicht. Die Regelungen treten ab Februar 2025 schrittweise in Kraft und sehen unter anderem eine Kennzeichnungspflicht für KI-generierte Inhalte vor. 

KI-Technologien werden immer besser und bieten große Chancen für Betriebe. Die neuen EU-Regeln sollen den Einsatz dieser Technologien sicher und transparent machen. Wichtig dabei: Sie verpflichten nicht nur die Entwickler von KI-Systemen, sondern auch deren gewerbliche Nutzer. 

Abgestufte Risiken

Die KI-Verordnung führt ein System mit vier verschiedenen Gefahrstufen (minimal, gering, hoch, inakzeptabel hoch) ein, das sich nach dem Risiko der verwendeten KI-Systeme richtet. Viele übliche Anwendungen wie ChatGPT fallen in die Gruppe mit geringem Risiko und müssen nur grundlegende Transparenzregeln befolgen. Bei KI-Systemen im Personalbereich ist jedoch Vorsicht geboten. Diese werden oft als Systeme mit hohem Risiko eingestuft.

Ab Februar 2025 sind bestimmte KI-Anwendungen verboten:

Das könnte Sie auch interessieren:

  • Systeme, die das menschliche Verhalten beeinflussen und dabei psychischen oder körperlichen Schaden verursachen können

  • KI-gestützte Systeme, die Menschen aufgrund ihres Verhaltens oder persönlicher Merkmale bewerten

  • Systeme zur biometrischen Echtzeit-Erkennung in öffentlichen Räumen (etwa automatische Gesichtserkennung)

Besonders riskant: Personal-KI

Im Personalbereich gelten einige KI-Systeme als "hochriskant". Dazu gehören:

  • Software, die Bewerbungen automatisch filtert oder bewertet

  • KI-gestützte Systeme zur Leistungsbewertung

  • Systeme zur automatisierten Personalplanung und -einsatz

  • Tools zur Überwachung oder Analyse des Mitarbeiterverhaltens

In der Aus- und Weiterbildung betrifft dies:

  • Systeme zur automatischen Bewertung von Prüfungen

  • KI-gestützte Kontrolle des Lernfortschritts

  • Tools zur Erkennung von Betrugsversuchen

Riskante Produkte in Maschinen

In der Produktsicherheit sind folgende Systeme betroffen:

  • KI-Komponenten in Maschinen und Anlagen

  • Qualitätskontrollsysteme mit KI-Unterstützung

  • Systeme zur vorausschauenden Wartung

Besonders strenge Regeln bei hohem Risiko

Für Hochrisikosysteme gibt es umfangreiche Pflichten. Wichtig ist ein ständiges Risikomanagement, das mögliche Gefahren früh erkennt und verringert. Die Verordnung verlangt auch eine genaue Dokumentation aller Systemprozesse. Zudem müssen Betroffene klar über den Einsatz von KI-Systemen informiert werden. Es gilt der Grundsatz der menschlichen Kontrolle, das heiß, dass automatische Entscheidungen nicht ohne menschliche Kontroll- und Eingriffsmöglichkeit getroffen werden dürfen. Außerdem müssen Unternehmen die Genauigkeit ihrer Systeme regelmäßig prüfen, mögliche Verzerrungen der Ergebnisse überwachen und ihre Systeme ständig verbessern.

Für häufig genutzte KI-Systeme wie ChatGPT oder Midjourney gelten weniger strenge Regeln. Hier müssen nur Transparenz- und Urheberrechtspflichten eingehalten werden. Dazu gehört unter anderem, dass KI-erzeugte Inhalte gekennzeichnet werden und Copyright- und Lizenzbestimmungen beachtet werden.

AI-Act wird schrittweise eingeführt

Die Einführung des AI-Acts erfolgt schrittweise. Die EU-Länder müssen den AI Act allerdings noch in nationales Recht umsetzen.

  • Ab Februar 2025: Verbot bestimmter KI-Anwendungen mit inakzeptablem Risiko

  • Ab August 2025: Transparenzanforderungen für generative KI

  • Ab August 2026: Vollständige Anwendung aller Vorschriften

Für Hochrisikosysteme, etwa im Personalbereich, gilt eine verlängerte Übergangsfrist von 36 Monaten.

Hohe Strafen bei Verstößen

Die Verordnung sieht empfindliche Strafen vor:

  • Bis zu 35 Mio. Euro oder 7 % des weltweiten Jahresumsatzes bei verbotenen Systemen

  • Bis zu 15 Mio. Euro oder 3 % bei Verstößen gegen andere Pflichten

  • Bis zu 7,5 Mio. Euro oder 1,5 % bei falschen Angaben

Betriebe sollten die Übergangsfristen nutzen, um Ihre Systeme und Prozesse anzupassen.

Quelle: Ecovis

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Text: / handwerksblatt.de

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