Kulturerbe: UNESCO ehrt Gold- und Silberschmiedehandwerk
Das Gold- und Silberschmiedehandwerk ist neu im Verzeichnis des immateriellen Kulturerbes der UNESCO. Der Verband fordert die Rückkehr zur Meisterpflicht, um die hohe Qualität der Ausbildung zu bewahren.
Das Gold- und Silberschmiedehandwerk ist in das bundesweite Verzeichnis des immateriellen Kulturerbes aufgenommen worden. Das haben die Deutsche UNESCO-Kommission und die Kultusministerkonferenz dem Zentralverband der Deutschen Goldschmiede und Silberschmiede mitgeteilt. Die Aufnahme in das Verzeichnis ist mit einem mehrstufigen Verfahren verbunden.
"Wir freuen uns über die Anerkennung und Würdigung des kulturellen Wertes und der Bedeutung unseres Handwerks", sagt Verbandspräsident Michael Seubert. "Man denke nur an das Grüne Gewölbe in Dresden, das ohne die handwerklichen Fähigkeiten der Gold- und Silberschmiedemeister keine Geschichte für heutige Generationen erzählen würde." Der Verband hatte die Aufnahme in das Verzeichnis des immateriellen Kulturerbes beantragt.
In der Begründung der deutschen UNESCO-Kommission heißt es unter anderem, dass das Gold- und Silberschmiedehandwerk zu den ältesten Metallhandwerken der Menschheit gehört. "Handwerkliche Präzision und kreative Gestaltung spielen eine zentrale Rolle."
Antrag auf Aufnahme in die Anlage A der Handwerksordnung gestellt
Der Verband mit Sitz in Cottbus versteht die Aufnahme auch als Anerkennung für die Aus- und Weiterbildung und hat nun nach langer Vorbereitung einen Antrag auf Aufnahme des Gold- und Silberschmiedehandwerks in die Anlage A der Handwerksordnung (HWO) beim zuständigen Kultusministerium des Landes Brandenburg gestellt.
"Wir nehmen die Auszeichnung als Ansporn, unsere Arbeit für unsere Mitglieder weiter auszubauen und unsere Bemühungen, um die Rückkehr in die Anlage A der Handwerksordnung fortzusetzen", so Seubert weiter.
Insgesamt 18 Neuaufnahmen
Neu in diesem Jahr in das Verzeichnis aufgenommen wurden insgesamt 18 "lebendige Traditionen". Darunter das Töpfer- und Keramikerhandwerk, die Brettspielkultur, der Glockenguss und die Glockenmusik, die analoge Fotografie sowie Kunsthandwerk aus dem Erzgebirge.
Kulturstaatsministerin Claudia Roth betonte bei der Bekanntgabe der 18 Neuaufnahmen: "Die Neuaufnahmen in das Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes spiegeln die kulturelle Vielfalt und regionale Besonderheiten wider. Es freut mich, dass die ‚Brettspielkultur‘ in die Liste aufgenommen wurde; sie verbindet Generationen und fördert den Zusammenhalt. Auch die Aufnahme der Analogen Fotografie wie etwa auch von Glockenguss und Glockenmusik ist eine wichtige Würdigung dieser Kulturtechniken."
Christoph Wulf, Vizepräsident der Deutschen UNESCO-Kommission, unterstreicht: "Das Immaterielle Kulturerbe prägt unser Leben und unsere Gesellschaft. Es verbindet Generationen, schlägt Brücken zwischen ganz unterschiedlichen Menschen und stärkt das Miteinander. Wer Wissen und Können weitergibt, stiftet Gemeinschaft. Die Neuaufnahmen ins Bundesweite Verzeichnis zeigen, wie lebendig und wandlungsfähig unsere kulturellen Traditionen und Ausdrucksformen heute sind."
Neue Anträge zur Aufnahme in das Verzeichnis sind bis 31. Oktober 2025 möglich. Über Neuaufnahmen wird im Frühjahr 2027 entschieden. Aktuell umfasst es 168 Einträge.
Hintergrund zum Antrag auf die Rückkehr zur Meisterpflicht Seit der Novelle der Handwerksordnung im Jahr 2003 ist das Gewerk der Gold- und Silberschmiede in der Anlage B der HWO. Dies hat laut Zentralverband den Effekt, dass Gold- und Silberschmiede auch von Betrieben ausgebildet werden dürfen, die keine Meisterin beziehungsweise keinen Meister beschäftigen. "Dies führt über kurz oder lang zu Wissensverlust und zu einer Qualitätsminderung in unserem Handwerk", heißt es. Im Jahr 2020, bei der letzten Novellierung der HWO, wurden zwölf Gewerke aus der Anlage B in die Anlage A der HWO zurückgeführt. Das Gold- und Silberschmiedehandwerk war nicht dabei. "Die im Gesetz von 2019 zur Novellierung der HWO festgelegte Evaluierung nach fünf Jahren, ist die Chance der Politik, diesen, aus unserer Sicht, Fehler zu korrigieren und das Gold- und Silberschmiedehandwerk wieder in die Anlage A der HWO zurück zu führen."
Quellen: Zentralverband der Deutschen Goldschmiede und Silberschmiede e.V.; UNESCO
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Text:
Kirsten Freund /
handwerksblatt.de
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