Jetzt bewerben: Staatspreis für das Kunsthandwerk in Rheinland-Pfalz
In Rheinland-Pfalz ist die Bewerbungsphase für den Staatspreis für das Kunsthandwerk, den Förderpreis und den Preis des Handwerks gestartet. Die Bewerbung ist bis 20. Juni 2025 möglich.
Dieser Artikel gehört zum Themen-Special Interessante Wettbewerbe für Handwerker
Ab sofort ist die Anmeldung zum Staatspreis und Förderpreis für das Kunsthandwerk in Rheinland-Pfalz 2025 sowie den Preis des Handwerks möglich. Kunsthandwerkerinnen und Kunsthandwerker können sich bis 20. Juni 2025 bewerben, indem sie zunächst ihr Bewerbungsobjekt und drei weitere Referenzobjekte beschreiben und Fotos davon einreichen. (Zum Anmeldeformular)
Ziel des Wettbewerbs ist es, so die Ausschreibung: "die kulturelle Entwicklung des Handwerks in Rheinland-Pfalz anzuregen und zu fördern, um mit zeitgemäßen Ausdrucksformen den Wandlungsprozessen in Wirtschaft und Technik gerecht zu werden".
Die Preise sind in drei Kategorien unterteilt:
Der Staatspreis für das Kunsthandwerk wird in Form einer Urkunde des Ministerpräsidenten des Landes Rheinland-Pfalz verliehen. Der Preis ist mit insgesamt 15.000 Euro dotiert und soll geteilt werden.
Im Rahmen des Förderpreises für das Kunsthandwerk vergeben die Handwerkskammern in Rheinland-Pfalz bis zu drei Preise zu jeweils 1.000 Euro, die für die Werkstattausstattung oder einen Fortbildungskurs verwendet werden sollen.
Der Preis des Handwerks, ebenfalls eine Auszeichnung der Arbeitsgemeinschaft der Handwerkskammern, ist mit 5.000 Euro dotiert und kann geteilt werden.
Ausgelobt werden die Preise von der Arbeitsgemeinschaft der Handwerkskammern und dem Wirtschaftsministerium des Landes Rheinland-Pfalz.
Die feierliche Preisverleihung und Ausstellungseröffnung im Foyer der ISB ist am 23. September 2025 in Mainz. Die Ausstellung läuft dann bis 10. Oktober 2025.
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer dürfen am 23. September 2025 nicht älter als 30 Jahre sein und müssen in Rheinland-Pfalz tätig sein – entweder angestellt oder selbstständig in einem Betrieb, der in der Handwerksrolle eingetragen ist. Wer im Kunsthandwerk selbstständig ist, benötigt eine Gesellenprüfung oder einen gleichwertigen Anschluss. Die eingereichten Arbeiten dürfen zudem nicht älter als fünf Jahre sein.
handwerk-rlp.de
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Text:
Kirsten Freund /
handwerksblatt.de
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