Neue Minijob-Grenze 2025
2025 steigt der gesetzliche Mindestlohn und mit ihm auch die Verdienstgrenze im Minijob. Die meisten Minijobber sind im gewerblichen Bereich beschäftigt.
Rund 7,6 Millionen Menschen in Deutschland haben einen Minijob, die meisten von ihnen im gewerblichen Bereich. In diesem Jahr können sie durchschnittlich bis zu 538 Euro im Monat verdienen. Das entspricht einem jährlichen Höchstverdienst von 6.456 Euro. Zum 1. Januar 2025 steigt die monatliche Verdienstgrenze auf 556 Euro. Der jährliche Maximalverdienst liegt dann bei 6.672 Euro.
Der Anstieg der Verdienstgrenze hängt mit dem gesetzlichen Mindestlohn zusammen, der zum 1. Januar 2025 auf 12,82 Euro angehoben wird. "Trotz der Erhöhung des Mindestlohns auf 12,82 Euro pro Stunde bleibt die maximale Anzahl der Arbeitsstunden für Minijobber gleich. Bei einer Verdienstgrenze von 556 Euro pro Monat ergibt sich eine maximale Arbeitszeit von etwa 43 Stunden im Monat", berichtet die Minijob-Zentrale. Genau genommen sind das 43,37 Stunden im Monat.
Die Höhe der Verdienstgrenze im Minijob hat der Gesetzgeber im Jahr 2022 an die Höhe des gesetzlichen Mindestlohnes gekoppelt - steigt der Mindestlohn, dann steigt auch die Verdienstgrenze. "Verdient der Beschäftigte mehr als den Mindestlohn, dann verringert sich die maximal mögliche Arbeitszeit im Minijob", so die Minijob-Zentrale.
Minijobber und Minijobberinnen können in einzelnen Monaten wegen eines schwankenden Lohns auch mal mehr als 538 Euro (beziehungsweise 556 Euro ab 2025) verdienen. Im Durchschnitt darf der monatliche Verdienst aber nicht höher als die Verdienstgrenze sein. Nur dann liegt weiterhin ein Minijob vor. Bei solchen saisonalen Schwankungen, etwa in Eisdielen und Cafés, muss der Arbeitgeber die zu erwartenden Verdienste jedes Monats schätzen, addieren und dann durch zwölf (oder die tatsächlichen Beschäftigungsmonate) teilen.
Der Übergangsbereich (für sogenannte Midijobs) liegt 2025 bei 556,01 Euro bis 2.000 Euro. Für 2024 gilt der Übergangsbereich von 538,01 Euro bis 2.000 Euro. Midijobs müssen bei der gesetzlichen Krankenkasse des Arbeitnehmers oder der Arbeitnehmerin gemeldet werden.
Minijobs gibt es übrigens seit 2003, damals lag die Verdienstgrenze bei 400 Euro. Zehn Jahre später wurden daraus die 450-Euro-Jobs.
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Text:
Kirsten Freund /
handwerksblatt.de
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