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Neues Förderangebot für Gründer und Nachfolger

Seit dem 1. November steht ein neuer, zinsgünstiger Förderkredit für Gründer und Nachfolger bereit. Das Besondere: Hausbanken werden vom Risiko komplett entlastet. Kooperationspartner sind die KfW, die Bürgschaftsbanken und die Ministerien für Wirtschaft und Finanzen.

Wer mit dem Gedanken spielt, sich selbstständig zu machen oder ein Unternehmen zu übernehmen, für den gibt es gute Nachrichten: Die staatliche Förderbank KfW und die Deutschen Bürgschaftsbanken haben einen Kooperationsvertrag für ein neues Förderangebot unterzeichnet, das seit dem 1. November 2024 bei den Hausbanken beantragt werden kann. Der neue ERP-Förderkredit will einen starken Impuls für die Gründungs- und Nachfolgefinanzierung setzen, heißt es in einer gemeinsamen Pressemitteilung. Das Angebot soll den Zugang zu Finanzierungsmitteln erleichtern und gleichzeitig den beteiligten Hausbanken maximale Sicherheit bieten.

Das Besondere: Die Hausbanken werden durch eine 100-prozentige Garantie der jeweiligen Bürgschaftsbank vollständig vom Kreditausfallrisiko entlastet. Das Bundeswirtschaftsministerium und das Bundesfinanzministerium gewähren hierfür eine 80-prozentige Rückgarantie des Bundes.

Die KfW wiederum refinanziert die Hausbanken. Dafür stellt sie die Darlehensbeträge zu verbilligten Zinssätzen aus Mitteln des ERP-Sondervermögens zur Verfügung. Die Hausbanken müssen daher keine eigenen Refinanzierungsquellen nutzen. 

Antragsteller müssen keine Sicherheiten stellen

Finanziert werden bis zu 35 Prozent eines Vorhabens mit einer maximalen Kreditsumme von 500.000 Euro. Die Antragstellerinnen und Antragsteller müssen keine Sicherheiten stellen. Aufgrund der Mittel aus dem ERP-Sondervermögen und der Übernahme des Kreditausfallrisikos durch die Bürgschaftsbanken und den Bund profitieren sie von günstigen Zinsen. Eine Kombination mit anderen Förderprogrammen sowie Absicherungsinstrumenten der Bürgschaftsbanken ist möglich.

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Man kann zwischen zwei Laufzeitvarianten wählen:

  • 15 Jahre bei fünf Tilgungsfreijahren und einer Zinsbindung für die ersten zehn Jahre oder
  • zehn Jahre bei zwei Tilgungsfreijahren und einer Zinsbindung für die gesamte Kreditlaufzeit

Förderfähig sind folgende Kosten:

  • Investitionen
  • Betriebsmittel
  • Warenlager
  • Übernahme und Beteiligung

Welche Unterlagen benötigt werden, kann man hier einsehen (Checkliste der Bürgschaftsbanken)

Interessierte Gründer und Nachfolger wenden sich an ihre Hausbank

Das Handling sei "denkbar einfach", sagt Manfred Thivessen, Vorstandsmitglied des Verbands Deutscher, Bürgschaftsbanken (VDB): "Die Kreditnehmer gehen wie gewohnt zu ihrer Hausbank – alles Weitere übernehmen die Kooperationspartner."

"Ich freue mich, dass wir mit dem neuen ERP-Förderkredit ein Programm für Gründungen und Nachfolgen geschaffen haben, das attraktive Finanzierungsmöglichkeiten zu günstigen Konditionen bietet", sagt Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck.

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Text: / handwerksblatt.de

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