Kosteneinsparung für Kfz-Betriebe: Jährliche Eichpflicht entfällt
Der Bundesrat hat den Weg für die Abschaffung der Doppelprüfung von Messgeräten in der technischen Fahrzeugüberwachung freigemacht. Die jährliche Eichpflicht für Druckmanometer in Kfz-Werkstätten soll wegfallen.
Der Bundesrat hat grünes Licht für die Abschaffung der Doppelprüfung von Messgeräten in der technischen Fahrzeugüberwachung gegeben. Das verschaffe zahlreichen Werkstätten finanzielle und operative Entlastung, berichtet der Zentralverband des Kfz-Gewerbes, der sich seit vielen Jahren für diese Erleichterung eingesetzt hat. "Diese Entscheidung war längst überfällig und entlastet die Kfz-Branche erheblich", sagt Bundesinnungsmeister Detlef Peter Grün.
"Nach über zehn Jahren Einsatz für die Abschaffung der Doppelprüfung ist dieser Beschluss ein wichtiger Schritt zur Effizienzsteigerung und Kostensenkung", so Grün, der auch Vorsitzender des Zentralverbands des Kraftfahrzeughandwerks (ZVK) ist.
"Signifikante Kosteneinsparungen"
Was bedeutet die Neuregelung? Durch eine sogenannte "Verwendungsausnahme" in der Mess- und Eichverordnung (MessEV) soll die jährliche Eichpflicht für Druckmanometer entfallen. Dadurch ist mit Inkrafttreten der Änderungsverordnung spätestens ab April 2025 nur noch eine regelmäßige Kalibrierung der Druckmanometer gemäß der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) erforderlich.
Für die in Deutschland rund 3.400 bei Sicherheitsprüfungen (SP) anerkannten Werkstätten würden sich durch den Beschluss nach Berechnungen des Zentralverbands Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) jährlich signifikante Kosteneinsparungen ergeben, heißt es. Der ZDK wertet den Beschluss der Länderkammer auch als das Ergebnis "jahrelanger konsequenter und intensiver Verbandsarbeit, insbesondere auf technischer, rechtlicher und politischer Ebene".
Quelle: ZDK
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Text:
Kirsten Freund /
handwerksblatt.de
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