"Eine faire und angemessene Bezahlung trägt der wachsenden Bedeutung der e-handwerklichen Arbeit Rechnung und sorgt dafür, dass unser Gewerk auch in Zukunft attraktiv für Fach- und Nachwuchskräfte bleibt", sagt Stefan Ehinger.

"Eine faire und angemessene Bezahlung trägt der wachsenden Bedeutung der e-handwerklichen Arbeit Rechnung und sorgt dafür, dass unser Gewerk auch in Zukunft attraktiv für Fach- und Nachwuchskräfte bleibt", sagt Stefan Ehinger. (Foto: © joaquincorbalan/123RF.com)

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Neuer Tarifvertrag für die Elektrohandwerke

Handwerkspolitik

Ab Anfang des nächsten Jahres erhalten Fachkräfte im E-Handwerk höhere Mindestentgelte. Die tariflichen Mindestlöhne steigen zum Jahreswechsel um 3,3 Prozent.

Die Beschäftigten der Elektrohandwerke erhalten ab 1. Januar 2025 höhere Mindestentgelte. Darauf haben sich die IG Metall und der Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH) im Rahmen eines neuen Tarifvertrags geeinigt. Die tariflichen Mindestlöhne steigen zum Jahreswechsel um 3,3 Prozent auf 14,41 Euro pro Stunde. Sie liegen damit um 12,4 Prozent über dem gesetzlichen Mindestlohn von dann 12,82 Euro. Bis 2028 erhöhen sich die Mindestentgelte im Vergleich zu heute stufenweise insgesamt um 15,4 Prozent auf 16,10 Euro.

"Unsere Betriebe und deren Beschäftigten sind als Klimaschützer und Fortschrittmacher im Einsatz", erklärt ZVEH-Präsident Stefan Ehinger. "Ihr Know-how ist ein wichtiger Faktor für eine erfolgreiche Umsetzung von Energiewende und Digitalisierung. Eine faire und angemessene Bezahlung trägt der wachsenden Bedeutung der e-handwerklichen Arbeit Rechnung und sorgt dafür, dass unser Gewerk auch in Zukunft attraktiv für Fach- und Nachwuchskräfte bleibt."

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Nadine Boguslawski, Tarif-Vorständin der IG Metall, ergänzt: "Gewerkschaftliches Engagement zahlt sich auf dem Gehaltszettel aus. Ein vernünftiges Branchenmindestentgelt schützt vor Lohndumping und Wettbewerbsverzerrung. Sozialpartnerschaftliche Tarifverträge sichern die Arbeitsbedingungen und damit die Zukunft der Branche." IG Metall und ZVEH streben an, den Tarifabschluss vom Bundesarbeitsministerium für allgemeinverbindlich erklären zu lassen. Damit würde er für über 520.000 Beschäftigte in allen Betrieben der Elektrohandwerke eine neue Lohnuntergrenze einziehen.

Quelle: ZVEH

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Text: / handwerksblatt.de

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