Ab 1. Mai 2025: Passbilder nur noch digital
Ab Mai 2025 dürfen Passbilder nur noch digital erstellt werden. Die Passfotos können direkt auf dem Amt oder bei einem Berufsfotografen gemacht werden. Das Bundesinnenministerium will so Manipulationen verhindern.
Fotos für Pässe und Personalausweise werden ab 1. Mai 2025 nur noch in digitaler Form akzeptiert. Außerdem müssen sie mit einer sicheren Verbindung an das Bürgeramt oder die Ausländerbehörde geschickt werden. Ausgedruckte Lichtbilder werden dann nicht mehr angenommen, meldet das Bundesinnenministerium. Das digitale Passbild werde dann auch gleich auf seine Biometrietauglichkeit geprüft.
Neu ist, dass es in den Behörden die Möglichkeit geben soll, das Passbild vor Ort machen zu lassen. Bürgerinnen und Bürgern können sich ab Mai 2025 also aussuchen, ob sie das Foto für ihr Ausweisdokument bei einem Fotografen im Fotostudio oder in der Pass- und Ausweisbehörde erstellen lassen.
Digitalisierung: Passfotos weiterhin durch Dienstleister möglich
Wenn Erika Mustermann einen neuen Personalausweis oder Reisepass benötigt, dann braucht sie ab Mai 2025 ein digitales Passfoto. Foto: © Bundesministerium des Innern, für Bau und HeimatUrsprünglich war in einem früheren Gesetzentwurf vorgesehen, dass die Fotos ausschließlich auf dem Amt gemacht werden dürfen, aber dagegen hat der Centralverband deutscher Berufsfotografen erfolgreich protestiert. Daher haben die Bürgerinnen und Bürger künftig weiterhin die Wahl, ob das Bild ein Beschäftigter beim Amt mit einem Automaten macht oder ein Dienstleister.
Allerdings kann – falls es einen Verdacht auf einen Missbrauch gibt oder das Foto nicht den rechtlichen Anforderungen genügt - ein neues Bild unter Aufsicht der Behörde erstellt werden. Ein weiterer Termin im Bürgeramt sei dadurch nicht nötig, heißt es.
Neues Verfahren soll Bildmanipulationen verhindern
Hintergrund für diese strenge Vorschrift ist das sogenannte Morphing. Mit dieser Technik werden mehrere Gesichtsbilder zu einem einzigen Bild verschmolzen. "Das Ergebnis zeigt die Gesichtszüge von verschiedenen Personen in einem Lichtbild. Mit dieser Technik können Lichtbilder für Pass- und Ausweisdokumente manipuliert werden", berichtet das Ministerium. Mit Hilfe der neuen Anforderungen an die Passfotos sollen zum Beispiel unerlaubte Grenzübertritte verhindert werden.
Das Bundesinnenministerium hat die entsprechende Verordnung zur Änderung der Personalausweisverordnung, der Passverordnung, der Aufenthaltsverordnung sowie weiterer Vorschriften im Oktober 2023 auf seiner Internetseite veröffentlicht.
Artikel von Oktober 2023, aktualisiert im Oktober 2024
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Text:
Kirsten Freund /
handwerksblatt.de
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