Die wichtigsten Tipps für Chefs im Handwerk
Chef im Handwerk – das ist kein einfacher Job. Wir haben die wichtigsten Tipps von handwerksblatt.de für Sie zusammengestellt: von der Abmahnung über die Kündigung, vom Arbeitsvertrag bis zur Gehaltsforderung.
Dieser Artikel gehört zum Themen-Special Was Sie als Chef im Handwerk wissen müssen
Arbeitsverträge, Arbeitszeugnis und Abmahnung
Arbeitsverträge: Auch im Handwerk immer schriftlich
Der Aufschwung ist in vielen Handwerks-Branchen angekommen. Was also tun, wenn ein neuer Mitarbeiter das Team verstärken soll? "Arbeitsverträge sollten immer vor Arbeitsbeginn und vor allem schriftlich abgeschlossen werden, auch wenn das im Handwerk noch nicht immer üblich ist", rät Rechtsanwalt Ralph Bührig von der Handwerkskammer Potsdam.
Chefsache: So muss ein Arbeitszeugnis aussehen
Jeder Mitarbeiter kann von seinem Chef ein aussagekräftiges Zeugnisse verlangen. Für den Vorgesetzten oft ein Balanceakt: Denn das Urteil muss wahrheitsgemäß und wohlwollend zugleich sein. Wir sagen Ihnen, was in ein Arbeitszeugnis gehört.
Befristete Verträge: Vorsicht bei Verlängerung
Handwerker sollten vorsichtig sein, wenn sie die Arbeitsverträge von zeitlich befristet angestellten Mitarbeitern verlängern. Nur ein einziger Fehler, und aus dem befristeten kann ein unbefristetes Arbeitsverhältnis werden. Worauf Sie achten sollten!
So funktioniert die Abmahnung
Der Mitarbeiter hat eindeutig eine Abmahnung verdient – da sind Sie sich sicher. Doch worauf müssen Sie achten? Welche juristischen Spielregeln gelten für Abmahnungen? Eine Übersicht für Arbeitgeber!
Kündigung
Wer ständig Fehler macht, riskiert die Kündigung
Mitarbeiter, die permanent deutlich mehr Fehler bei der Arbeit machen als ihre Kollegen, riskieren die verhaltensbedingte Kündigung. Das hat das Bundesarbeitsgericht entschieden.
So trennen Sie sich von schwierigen Mitarbeitern
Manchmal nützt die beste Menschenkenntnis nichts. Da entpuppt sich ein vermeintlich guter Mitarbeiter als chronisch unpünktlich, unzuverlässig oder fachlich völlig inkompetent. Eine verhaltensbedingte Kündigung ist schwierig aber nicht unmöglich. Worauf Sie achten müssen!
Vorsicht bei fristlosen Kündigungen!
Entgegen weit verbreiteter Meinung rechtfertigt unentschuldigtes Fehlen eines Mitarbeiters zunächst noch keine fristlose Kündigung. Der Arbeitgeber hat beim Arbeitsgericht keine Erfolgsaussichten.
Kündigen muss nicht immer teuer werden
Eine typische Situation: Dem Arbeitnehmer wurde gekündigt. Er erscheint beim Anwalt. Er will die Kündigung angreifen, aber nicht um weiterzuarbeiten, sondern um eine möglichst hohe Abfindung herauszuholen. Hat er darauf einen Anspruch?
Kündigung: So kommt der Brief sicher an
Ist die Kündigung auch angekommen? Arbeitgeber haben in Kündigungsschutzverfahren vor den Arbeitsgerichten immer wieder Probleme, den Zugang einer Kündigung nachzuweisen. Es sind stets die gleichen Fehler, die gemacht werden. Lesen Sie, worauf es ankommt!
Schützen Sie ihre Betriebsgeheimnisse - auch vor untreuen Mitarbeitern!
Kundenkontakte, Erfindungen oder das streng gehütete Backrezept sollten nicht in fremde Hände fallen. Was Chefs gegen untreue Mitarbeiter tun können.
So schützen Sie sich vor Nachforderungen von Ex-Mitarbeitern
Wenn ein Mitarbeiter ausscheidet, wollen Sie nicht nur Kündigungsschutzklagen vermeiden, sondern zum Beispiel auch spätere Diskussionen um Überstunden- und Urlaubsvergütung. Wie Sie sich vor Nachforderungen ausgeschiedener Mitarbeiter schützen.
Krankheit, Pflege, Schwangerschaft
Tipps für Handwerks-Unternehmer: Wenn Ihr Mitarbeiter trinkt
Er lutscht pausenlos Pfefferminzbonbons, hat gerötete Augen, spricht unsicher und steht ziemlich wackelig auf den Beinen. Eigentlich ein klarer Fall: Der Kollege ist nicht ganz nüchtern. Für Arbeitgeber ist die Situation heikel. Muss ich den Mitarbeiter nach Hause schicken, wer zahlt das Taxi, und was ist, wenn auf dem Heimweg etwas passiert? Daran sollten Sie denken!
Betriebliches Eingliederungsmanagement im Handwerk
Wenn einer Ihrer Mitarbeiter innerhalb eines Jahres sechs Wochen krankgeschrieben ist, sollten bei Ihnen die Alarmglocken läuten. Aus Sorge um Ihren Mitarbeiter aber auch, weil Sie bereits seit 2004 zu einem "Betrieblichen Eingliederungsmanagement" (BEM) verpflichtet sind. Doch die wenigsten Handwerker haben bisher etwas davon gehört.
Wenn Mitarbeiter psychisch erkranken
Arbeitgeber, die psychisch erkrankten Mitarbeitern ihre Unterstützung anbieten wollen, sollten sich vorher beraten lassen. Denn eine rechtzeitige Unterstützung kann lange Krankschreibungen oder gar Frühverrentung verhindern. Wer jedoch vorschnell handelt, kann bei den Betroffenen Abwehr und Ablehnung erzeugen – und erreicht damit das Gegenteil von dem, was er eigentlich möchte.
Schwanger – was nun?
Wenn sich bei einer Mitarbeiterin etwas Kleines ankündigt, kann dies im betrieblichen Ablauf für großen Wirbel sorgen. Handwerksblatt.de hat einige hilfreiche Informationsquellen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitgeber zusammengetragen.
Kostenlose Tipps zur Teilzeitausbildung
Was viele junge Menschen und Betriebe nicht wissen: Eine Berufsausbildung kann auch in Teilzeit absolviert werden. Der kostenlose Jobstarter-Ratgeber "Ausbildung in Teilzeit – ein Gewinn für alle" zeigt anhand von Beispielen, wie Azubis in Teilzeit die Praxis meistern.
Gespräche, Gehaltsforderungen und Konflikte
Mitarbeitergespräche: Worauf Sie achten sollten
Einmal im Jahr, besser sogar zweimal, sollte sich ein Vorgesetzter mit jedem seiner Mitarbeiter zusammensetzen und ganz in Ruhe unter vier Augen reden – über Stärken und Schwächen, Aufgaben und Ziele, über Frusterlebnisse und Erfolgsmomente. Darüber, was man gegen Schwächen tun kann und wie man die Stärken fördern wird. Hier finden Sie einen Gesprächsleitfaden!
Handwerk: So motivieren Sie Ihre Mitarbeiter!
Mit Schulter klopfen kommt der Handwerksmeister heute bei seinen Mitarbeitern nicht mehr weit. Wer sein Team zu besonderen Leistungen anspornen will, muss die Kunst der Motivation beherrschen. Praktische Tipps für Chefs im Handwerk!
So formulieren Sie erfolgreiche Stellenanzeigen
Suchen Sie neue Mitarbeiter? Dann sollten Sie viel Sorgfalt auf die Formulierung Ihrer Stellenanzeige legen! Denn gerade in kleineren Unternehmen kommt es auf jeden einzelnen im Team an. Eine Fehlbesetzung bringt nicht nur intern Verdruss, sondern kann sogar Kunden und Aufträge kosten. So formulieren Handwerksunternehmer erfolgreiche Stellenanzeigen!
Mobbing ist immer nur die Spitze des Eisbergs
Mobbing im Handwerks-Betrieb? Sagen Sie nicht so schnell: "Das gibt es bei mir nicht!" Wenn Ihre Mitarbeiter von "Mobbing" sprechen, sollten bei Ihnen dagegen die Alarmglocken läuten. Was Sie unbedingt beachten sollten!
Wie viel Meinungsfreiheit hat Ihr Mitarbeiter?
Stellen Sie sich vor, Sie kommen morgen früh in den Betrieb und einer Ihrer Mitarbeiter trägt gut sichtbar während der Arbeit eine große Plakette mit der Aufschrift "Merkel, nein danke!". Mal unabhängig davon, ob das Ihrer politischen Gesinnung entspricht: Dürfen Sie das verbieten, oder können Sie ihn deswegen vielleicht sogar rauswerfen?
Zeitwirtschafts-Software statt Stundenzettel
Mit einem mobilen Zeiterfassungssystem können Handwerksbetriebe ihren Personaleinsatz planen, können sie den Azubis, Gesellen und Meistern entsprechende Stundenkostensätze zuordnen. Auch Außer-Haus-Zeiten wie Urlaub, Krankheit oder eine Weiterbildung lassen sich einpflegen.
Text:
Kirsten Freund /
handwerksblatt.de
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