Azubi muss Geld wieder rausrücken
Zahlt der Chef versehentlich das Zehnfache der Ausbildungsvergütung, muss der Azubi das Geld zurückgeben. Er kann sich nicht darauf berufen, dass er das nicht bemerkt und es bereits ausgegeben habe.
Geld zählen können sollte ein Azubi schon, vor allem beim Lohn: Bekommt er versehentlich eine viel zu hohe Ausbildungsvergütung, kann er sich nicht darauf berufen, dass er das Geld schon verbraucht habe.
Der Fall: Der Chef hatte versehentlich anstatt 380,74 Euro an den Lehrling 3.870,74 Euro als monatliche Ausbildungsvergütung überwiesen. Als er kurz darauf seinen Fehler bemerkte, forderte er den Differenzbetrag zurück. Der Azubi weigerte sich mit der Begründung, er habe den Irrtum nicht bemerkt und das Geld bereits ausgegeben (sogenannte Entreicherung).
Die Entscheidung: Das Gericht gab dem Arbeitgeber Recht. Zwar könne gerade bei kleinen Einkommen und einer geringen Überzahlung angenommen werden, dass die Zuvielzahlung für den laufenden Lebensunterhalt verbraucht wurde und keine Bereicherung mehr vorliege.
Handele es sich aber um eine außergewöhnlich hohe Überzahlung, spreche kein Anscheinsbeweis für eine Entreicherung. Angesichts der Lebensumstände des Empfängers und der zehnfachen Überzahlung sei nach der Lebenserfahrung nicht von vollständigem und ersatzlosem Verbrauch im reinen Lebensunterhalt auszugehen.
Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, Beschluss vom 17. Februar 2017; Az.: 4 Ta 2/17
Text:
Anne Kieserling /
handwerksblatt.de
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