Ab 1. April: Lohnerhöhung im Baugewerbe
Zum 1. April 2025 steigen die Löhne und Gehälter für Beschäftigte im Baugewerbe: Im Westen um 4,2 Prozent, im Osten um 5,0 Prozent.
Die IG BAU und die Arbeitgeber - der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie und der Zentralverband Deutsches Baugewerbe - hatten sich im Frühjahr 2024 nach monatelangem Tarifkonflikt auf eine dreistufige Lohn- und Gehaltserhöhung für die 930.000 Beschäftigten im Baugewerbe geeinigt.
In der ersten Stufe ab Mai 2024 wurden die Löhne und Gehälter bereits um 1,2 Prozent im Westen und um 2,2 Prozent im Osten angehoben. In der Lohngruppe 1 (einfache Bau- und Montagetätigkeiten) gab es bundesweit 2,2 Prozent mehr. Dazu hatte man sich auf einen Festbetrag von 230 Euro monatlich für alle Beschäftigten verständigt.
Zweite Stufe ab 1. April 2025
Zum 1. April 2025 kommt nun die zweite Stufe: Löhne und Gehälter steigen im Westen um 4,2 Prozent und um 5,0 Prozent im Osten. In der ersten Lohngruppe erfolgt die Erhöhung bundeseinheitlich in Höhe von 5,0 Prozent.
Die dritte Stufe sieht ab dem 1. April 2026 eine Erhöhung aller Lohn- und Gehaltsgruppen um 3,9 Prozent im Westen und die Anhebung der Löhne und Gehälter im Osten auf das Niveau des Tarifgebietes West vor. Damit soll dann auch die Ost-West-Angleichung vollzogen sein.
Im ersten Ausbildungsjahr gibt es 1.080 Euro monatlich
Um die Attraktivität der Ausbildung zu steigern, wird die Vergütung für das erste Ausbildungsjahr für alle Ausbildungsberufe ab 1. Mai 2024 auf 1.080 Euro erhöht. Für die weiteren Ausbildungsjahre sind ebenfalls Erhöhungen vorgesehen. Außerdem soll eine stärkere Annäherung der Ausbildungsvergütung der technisch-kaufmännischen Ausbildungen an die der gewerblichen Ausbildungen erfolgen. Zum 1. April 2026 sollen die Ausbildungsvergütungen im Westen erneut um 3,9 Prozent angehoben. Auch bei den Auszubildenden soll dann die Ost-West-Angleichung vollzogen werden.
Die Laufzeit beträgt drei Jahre ab dem 1. April 2024.
Quelle: ZDB
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Text:
Kirsten Freund /
handwerksblatt.de
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