Berichterstattung und Sorgfaltspflicht: EU-Parlament will schnell über Verschiebung entscheiden
Das EU-Parlament hat sich für eine beschleunigte Behandlung des Vorschlags über die Verschiebung der Einführung von Maßnahmen zur Sozial- und Umweltberichterstattung und zur Sorgfaltspflicht entschieden. Der ZDH fordert schnelle Rechtssicherheit für die Betriebe.
Mit großer Mehrheit stimmten die Abgeordneten des Europäischen Parlaments für eine beschleunigte Behandlung des Vorschlags über die Verschiebung der Einführung von Maßnahmen zur Sozial- und Umweltberichterstattung sowie zur Sorgfaltspflicht. Das Parlament wird damit am Donnerstag entscheiden, ob neue Anforderungen der Nachhaltigkeits- und Sorgfaltspflichten aufgeschoben werden.
Der Vorschlag, über den am Donnerstag abgestimmt werden soll, sieht eine Verschiebung des Inkrafttretens von Sozial- und Umweltberichterstattung um zwei Jahre für kleinere und mittlere Unternehmen vor, die in den Geltungsbereich der Richtlinie fallen. Es soll auch entschieden werden, ob die Anwendung von Sorgfaltspflichten für Unternehmen und ihre Geschäftspartner verschoben werden.
Auch inhaltliche Vereinfachungen auf den Weg bringen
Holger Schwannecke Foto: © ZDH/Schuerring"EU-Parlament und Rat müssen jetzt dafür sorgen, dass der Kommissionsvorschlag zur Verschiebung der Berichtspflichten und Sorgfaltspflichten in der Lieferkette möglichst schnell verabschiedet wird", sagt dazu Holger Schwannecke, Generalsekretär des Zentralverbands des Deutschen Handwerks.
Vor allem kleine und mittlere Unternehmen, die indirekt im Rahmen der Wertschöpfungskette betroffen seien, müssten sofort das Signal bekommen, dass sie entlastet werden sollen. Die Verschiebung allein sei aber nicht zielführend. "Auch die inhaltlichen Vereinfachungen – Kernstück des ersten Omnibuspakets – müssen zeitnah folgen", fordert Schwannecke.
KMU-Berichtsstandard als Maximalstandard
Die EU-Kommission hätten dazu gute Vorschläge auf den Tisch gelegt. Schwannecke: "Vor allem der Vorschlag, den freiwilligen KMU-Berichtsstandard als bindenden Maximalstandard zu verankern, muss schnell umgesetzt werden." Dieser Standard könne Betriebe unterstützen, die bereits heute Datenanfragen großer Unternehmen erhalten.
Berichtspflichten müssten sich auf die erste Zuliefererstufe beschränken. Für europäische Lieferketten müsse auch die Vermutung gelten, dass Umwelt- und Menschenrechtsstandards eingehalten werden. "Dies würde KMU und Handwerksbetriebe wirksam entlasten, da sie häufig in rein europäische Lieferketten eingebunden sind."
Quellen: EU-Parlament / ZDH
DHB jetzt auch digital!Einfach hier klicken und für das digitale Deutsche Handwerksblatt (DHB) registrieren!
Text:
Lars Otten /
handwerksblatt.de
Kommentar schreiben