2025: Verlängertes Kurzarbeitergeld für bis zu 24 Monate
Für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2025 kann ein Betrieb bis zu 24 Monate - statt zwölf Monate - Kurzarbeitergeld erhalten. Die längere Bezugsdauer ist befristet und soll Unternehmen in der Krise helfen.
Dieser Artikel gehört zum Themen-Special Kurzarbeit: Das müssen Betriebsinhaber wissen
Die maximale Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld wurde für dieses Jahr befristet auf 24 Monate verlängert. Die Maßnahme tritt zum 1. Januar in Kraft und ist befristet bis Ende 2025. Anschließend gilt wieder die reguläre Bezugsdauer von maximal zwölf Monaten, meldet die Bundesregierung.
"Ohne die Verlängerung wäre davon auszugehen, dass es in den kommenden Monaten zu einem erheblichen Personalabbau in bereits von Kurzarbeit betroffenen Betrieben käme", so die Begründung. Auch bei vergangenen Krisen - etwa der Corona-Pandemie - habe sich Kurzarbeit als zuverlässiges Instrument erwiesen.
Viele Beschäftigte in Kurzarbeit Im Oktober 2024 lag die Zahl der Kurzarbeitenden laut Bundesarbeitsministerium nach vorläufiger Hochrechnung bei rund 287.000 - 62.000 mehr als im September.
"Mit der Verlängerung des konjunkturellen Kurzarbeitergeldes bauen wir Brücken: für Betriebe, große wie kleine, um gestärkt aus der Krise zu kommen, und für Beschäftigte, um ihre Arbeit zu halten", sagte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil zum Beschluss des Kabinetts. Arbeit und Weiterbildung zu finanzieren, sei immer besser als Arbeitslosigkeit zu bezahlen.
Beantragt wird Kurzarbeitergeld bei der Bundesagentur für Arbeit, wenn der Betriebe zum Beispiel aus wirtschaftlichen Gründen die Arbeitszeit vorübergehend verringern muss.
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Text:
Kirsten Freund /
handwerksblatt.de
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