Bundestag stimmt für Meisterpflicht
Der Bundestag hat für den Gesetzentwurf der Bundesregierung für die Wiedereinführung der Meisterpflicht in zwölf Gewerken gestimmt.
Der Bundestag hat dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung der Handwerksordnung zugestimmt. Das Gesetz sieht eine Wiedereinführung der Meisterpflicht in zwölf Gewerken vor. Zuvor war sie 2004 im Zuge der Handwerksnovelle für über 50 Berufe abgeschafft worden.
Signal für mehr Qualität und Qualifizierung
Nun wird sich der Bundesrat am 20. Dezember mit dem Gesetz beschäftigen. Der Bundestagsbeschluss zur Wiedereinführung der Meisterpflicht in zwölf Gewerken setze ein kraftvolles, richtiges und notwendiges Signal für mehr Qualität und Qualifizierung im Handwerk und stärke dessen Zukunftsfähigkeit, erklärt dazu Handwerkspräsident Hans Peter Wollseifer.
"Mit der Zustimmung zur Wiedervermeisterung wird die Bedeutung des Meisterbriefes als der Spitzenqualifikation im Handwerk ausdrücklich anerkannt und ihr Respekt gezollt. Das fraktionsübergreifende klare Bekenntnis zum Meisterbrief ist ein wichtiges und starkes Zukunftssignal an Gesellschaft und Verbraucher."
Meistertitel essentiell wichtig
Der Meistertitel sei essentiell wichtig, um die Qualität und Sicherheit der Bauausführung sowie der beruflichen Bildung zu erhalten, sagt auch Felix Pakleppa. "Daher begrüßen wir ausdrücklich, dass heute ein weiteres Etappenziel auf dem Weg zur Wiedereinführung der Meisterpflicht für einige Gewerke erreicht ist", so der Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe.
"Die Meisterqualifikation zu einem erstrebenswerten und anerkannten Bildungsziel zu machen, kann künftig ebenfalls dazu beitragen, wieder mehr junge Leute für das Handwerk zu begeistern", sagt Berthold Schröder, Präsident der Handwerkskammer Dortmund. Das sei, vor allem im Hinblick auf die vielen Unternehmen, die in den kommenden Jahren zur Übergabe anstehen, ein wichtiger Baustein für mehr Fachkräftesicherung.
Ein ausgewogener Kompromiss
Die Entscheidung des Gesetzgebers zur Wiedereinführung einer Meisterpflicht in zwölf Handwerksberufen sei ein ausgewogener Kompromiss und ein starkes Signal für Qualität und Qualifikation im Handwerk - ein großer Erfolg, so Andreas Ehlert, Präsident von Handwerk.NRW. "Richtig ist, dass das Kriterium der Gefahrengeneigtheit im Mittelpunkt steht – das ist das auch europa- und verfassungsrechtlich tragende Argument." Qualität der handwerklichen Leistungen und die Bestandsfestigkeit von Unternehmen seien wichtig für einen funktionierenden Leistungswettbewerb und damit für den Verbraucherschutz.
"Die Wiedereinführung der Meisterpflicht in zwölf Gewerken ist ein starkes Signal für die Zukunft des Handwerks", erklärt Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU). "Ich habe mich in meiner Mittelstandsstrategie dafür eingesetzt, denn die Meisterpflicht ist Ausdruck der Wertschätzung gegenüber dem Handwerk, einer tragenden Säule des Mittelstandes. Sie wird die Qualität, die duale Berufsausbildung und die Qualifizierung im Handwerk fördern und die Zukunft der Betriebe gewährleisten."
Hier soll die Meisterpflicht wieder eingeführt werden!
- Fliesen-, Platten- und Mosaikleger
- Estrichleger
- Behälter- und Apparatebau
- Parkettleger
- Betonstein- und Terrazzobauer
- Rollladen- und Sonnenschutzmechatroniker
- Raumausstatter
- Schilder- und Lichtreklamehersteller
- Glasveredler
- Drechsler
- Böttcher
- Orgel- und Harmoniumbauer
Text:
Lars Otten /
handwerksblatt.de
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