Die Gefahrstoffverordnung regelt die Schutzmaßnahmen für Beschäftigte bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen.

Die Gefahrstoffverordnung regelt die Schutzmaßnahmen für Beschäftigte bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen. (Foto: © erpeewee/123RF.com)

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Bundesratsbeschluss zur Gefahrstoffverordnung enttäuscht das Handwerk

Handwerkspolitik

Die Abstimmung im Bundesrat über die Gefahrstoffverordnung brachte nicht die vom Handwerk erhoffte Verbesserung. Die geforderte Stärkung der Bauherrenverantwortung fand keine Mehrheit.

Der Bundesrat hat für die vom Handwerk stark kritisierte Änderung der Gefahrstoffverordnung gestimmt. Sie regelt die Schutzmaßnahmen für Beschäftigte bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen. Der Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB) sprach schon beim Bekanntwerden des Entwurfs für die neue Verordnung von einer "großen Enttäuschung" und forderte einen Stopp der Änderung. Stein des Anstoßes war besonders die Regelungen für die Asbestüberprüfung bei einer Gebäudesanierung. 

Sie sehen vor, dass nicht der Bauherr, der die Baumaßnahme veranlasst, erkunden muss, ob und welche Gefahrstoffe bei der Sanierung zu erwarten sind. Stattdessen muss jeder involvierte Unternehmer eine Prüfung durchführen. "Er ist eine komplette Absage an das, was wir in 15 Jahren gemeinsamen Asbestdialog erarbeitet haben, aber auch eine Absage an den Dialog mit den Sozialpartnern", erklärte ZDB-Hauptgeschäftsführer Felix Pakleppa. Darin wurde vereinbart, dass der Eigentümer eines Gebäudes eine Gefahrstoffprüfung vornehmen soll. Das forderte das Handwerk auch für die Überarbeitung der Gefahrstoffverordnung.

Keine Mehrheit für Änderungsanträge

Dieser Forderung kam der Bundesrat nicht nach. Es standen zwar mehrere Änderungsanträge zur vorgelegten Verordnung zur Abstimmung, die auch eine Stärkung des Verursacherprinzips mit einer größeren Inverantwortungnahme der Veranlasser von Bautätigkeiten vorsahen. Sie bekamen aber keine Mehrheit. Nur dem Änderungsantrag, durch den klargestellt werden soll, dass Erkundung zum Auftragsvolumen gehört, wenn sie zur Durchführung der Gefährdungsbeurteilung notwendig ist und dann auch vom Veranlasser zu zahlen ist, stimmte der Bundesrat zu.

Nur im Rahmen eines Entschließungsantrags fordern die Länder die Bundesregierung auf, die Auswertungen zu den asbestbedingten Berufskrankheiten vorzunehmen und zu bewerten, ob und in welchem Rahmen eine anlassbezogene Erkundung durch die Veranlasser zur Erfüllung der Ziele der Verordnung angezeigt sind.

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ZDB fordert faire Aufgabenverteilung

"Leider sind die Länder den Änderungsvorschlägen, die jeweils eine stärkere Verantwortung des Veranlassers von Baumaßnahmen forderten, nicht gefolgt", so der Kommentar von Pakleppa. Er wertet die Entscheidung als verpasste Chance. "Beim Umgang mit Asbest sind besondere Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten und Dritter unumgänglich. Deswegen fordert das Baugewerbe, das 90 Prozent der Sanierungsmaßnahmen im Ausbaubereich übernimmt, schon lange, die Bauherren dazu zu verpflichten, bei Asbestverdacht eine Erkundung vor Beauftragung und Beginn der Tätigkeiten durchzuführen."

Zu dieser Empfehlung sei auch der Asbestdialog gekommen. Wichtig sei eine faire Aufgabenverteilung im Umgang mit Asbest. Die anlassbezogene Beprobung durch den Bauherren würde nicht nur die Bauabläufe für Mensch und Umwelt sichern, sondern auch die Angebotserstellung für alle an der Sanierungsmaßnahme beteiligten Gewerke vereinfachen. Sie würde Verzögerungen oder gar Stilllegungen der Bauarbeiten verhindern. "Stattdessen muss weiterhin jeder involvierte Unternehmer eine Beprobung durchführen, auch wenn es sich um ein und dieselbe Baumaßnahme handelt."

Nachteile für alle Seiten

Pakleppa rechnet mit Kosten für den Veranlasser, Nachtragsforderungen, Streitigkeiten zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer und Verzögerungen der Baumaßnahmen. "Es ist schade, dass die Chance zu einer deutlichen Verbesserung für alle Beteiligten nicht ergriffen wurde. Zumindest mit dem Entschließungsantrag fordern die Länder die Bundesregierung zur Prüfung auf, ob nicht doch eine anlassbezogene Asbesterkundung durch die Veranlasser von Bauarbeiten angezeigt ist. Wir hoffen sehr, dass die Empfehlung der Länder umgesetzt wird."

Der Bundesverband Farbe Gestaltung Bautenschutz spricht von einem Vertrauensbruch seitens der Bundesregierung. "Wir sind wütend", erklärt Mathias Bucksteeg, Hauptgeschäftsführer Verbands. "Die Bundesregierung und jetzt auch der Bundesrat haben mit ihrer Verordnung alle Experten-Empfehlungen aus drei Jahren Nationalem Asbestdialog sowie die Kritik aller Handwerks- und Bauverbände missachtet. Die vom Bundesrat abgenickte Verlagerung der Erkundungspflicht auf die Handwerksbetriebe ist für alle Seiten massiv nachteilig."

Bürokratischer Irrsinn

Jedes Gewerk werde ab sofort eine Asbest-Beprobung durchführen müssen, auch wenn sie auf ein und derselben Baustelle tätig sind. Die Kosten trägt der Bauherr. "Mit dieser Regelung hat die Bundesregierung wieder einmal einen bürokratischen Irrsinn erschaffen, der zu Lasten des Gesundheitsschutzes unserer Beschäftigten geht." Zusätzlich werde die Umwelt belastet und die Baukosten würden steigen. 

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Text: / handwerksblatt.de

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