Foto: © Sulzbacher Unternehmer e.V.
HWK des Saarlandes | März 2025
Termin: Ausbildungsmesse in Sulzbach
Passend zur "Woche der Ausbildung" der Agentur für Arbeit findet am Freitag, 28. März, in der Sulzbacher Aula eine Ausbildungsmesse statt.
Der Bundesrat hat für die Lockerung der Schuldenbremse gestimmt. Damit kann das Sondervermögen über 500 Milliarden Euro für Infrastruktur und Verteidigung eingerichtet werden. (Foto: © Artem Samokhvalov /123RF.com)
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März 2025
Der Weg für die Reform der Schuldenbremse ist frei. Der Bundesrat hat zugestimmt. Das Baugewerbe mahnt noch einmal Reformen an, damit eine "echte Modernisierungsoffensive" eingeleitet werden kann.
Der Bundesrat hat für die Lockerung der Schuldenbremse gestimmt. Damit kann das Sondervermögen über 500 Milliarden Euro für Infrastruktur und Verteidigung eingerichtet werden. Ausgaben für Verteidigung, Zivilschutz und Nachrichtendienste werden ab einer bestimmten Höhe nicht mehr auf die Schuldenregel des Grundgesetzes angerechnet. Dies gilt auch für Militärhilfen für angegriffene Staaten wie die Ukraine. Bisher galten diese Ausnahmen nur für Naturkatastrophen und außergewöhnliche Notsituationen.
Für diese Aufgabenfelder müssen Ausgaben bis zu einer Höhe von einem Prozent des nominellen Bruttoinlandprodukts durch den Haushalt finanziert werden. Sind höhere Ausgaben erforderlich, könnten diese nach der Grundgesetzänderung über die Aufnahme neuer Schulden gedeckt werden. Auch für die Länder sieht das Gesetz Lockerungen bei der Schuldenbremse vor. Gilt für sie derzeit noch eine Schuldengrenze von Null, dürfen sie künftig zusammen Schulden in Höhe von 0,35 Prozent des Bruttoinlandsprodukts aufnehmen.
Das Sondervermögen wird für die Dauer von 12 Jahren vorgesehen. Die Mittel dürfen ausschließlich für zusätzliche Investitionen in die Infrastruktur und zur Erreichung der Klimaneutralität bis zum Jahr 2045 verwendet werden. Auswirkungen auf die Schuldenbremse hat das Sondervermögen nicht. Die Länder können aus dem Sondervermögen 100 Milliarden Euro in ihre Infrastruktur investieren. Ebenfalls 100 Milliarden Euro fließen in den Klima- und Transformationsfonds.
"Mit der heutigen Entscheidung geht unser Land einen wichtigen Schritt nach vorn. Zu lange hatten wir uns an einen jahrzehntelangen Reformstau gewöhnt, das Land von seiner Substanz gelebt. Die Baubranche ist froh, dass die Regierung die Voraussetzungen für eine echte Modernisierungsoffensive geschaffen hat", sagt Wolfgang Schubert-Raab, Präsident Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB). "Aber: Der wirtschaftspolitische Test kommt jetzt. Die neue Regierung muss eine Reformkoalition bilden. Ohne neue Strukturen besteht die große Gefahr, dass es beim reinen Geldausgeben bleibt und das Schuldenpaket an anderer Stelle verpufft."
Die Politik müsse die Genehmigungsprozesse für Infrastrukturprojekte deutlich beschleunigen. "Damit das Sondervermögen nachhaltig wirkt, müssen wir radikal reformieren und schnellere Genehmigungen, weniger Vorschriften und schlanke Prozesse erreichen. Bei Ersatzneubauten sollten die Planungsämter auf ihre Jahre verzehrenden Planfeststellungsverfahren fortan verzichten. Gleichzeitig sind Stichtagsregelungen gegenüber Einsprüchen und Technikvorschriften alternativlos, will man wirklich schneller werden", so Schubert-Raab.
Der "sehnlich erwartete" Bürokratieabbau würde die Kosten erheblich senken. Das entlaste auch die vielen privaten Bauherren, die wegen steigender Zinsen immer weniger bauen lassen können. Deutschland brauche eine Reformagenda, die mit neuen Verwaltungsvoraussetzungen den Mittelstand nachhaltig entlastet und die Projektkosten senkt. "Erst dann wird es dem Land gelingen, das viele Geld effektiv einzusetzen. Das schnellste und größte Re-Invest des eingesetzten Kapitals wird gelingen, wenn die Aufträge an ortsansässige und einheimische Firmen erteilt werden."
Quellen: Bundesrat, ZDB
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