Kündigung: Der Chef muss nicht immer eine Abfindung zahlen
Wenn ein Arbeitsverhältnis durch eine Kündigung des Arbeitgebers beendet wird, stellt sich die Frage nach einer Abfindung des Mitarbeiters.
Dieser Artikel gehört zum Themen-Special Kündigung: So geht’s richtig
Der Unternehmer ist nur in seltenen Fällen zur Zahlung verpflichtet, in der Praxis ist es aber die Regel. Im Gerichtsalltag bedeutsam sind Abfindungen nach dem Kündigungsschutzgesetz, so Prof. Dr. Jürgen Nagel, Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Häufig ist folgender Fall: Der Arbeitgeber kündigt das Arbeitsverhältnis und der Arbeitnehmer erhebt daraufhin eine Kündigungsschutzklage. Das Arbeitsgericht hat dann über die Wirksamkeit der Kündigung zu entscheiden.
Oft kommt es zu dem Ergebnis, dass das Arbeitsverhältnis nicht wirksam beendet ist, jedoch dem Arbeitnehmer die Fortsetzung nicht zuzumuten ist. Dann muss das Gericht auf Antrag des Arbeitnehmers das Arbeitsverhältnis auflösen und den Arbeitgeber zu einer angemessenen Abfindung verurteilen.
Arbeitgeber kann Risiko durch Vergleich begrenzen
Es kommt in der Praxis aber relativ selten vor, dass das Gericht die Abfindung im Urteil festlegt. In der Regel läuft es so ab: Das Arbeitsgericht lässt durchblicken, dass die Klage begründet sein könnte. Der Arbeitgeber steht dann vor der Frage, ob er das Risiko eines Urteils auf sich nehmen will. Damit verbunden ist das Risiko, für die Dauer des Verfahrens Gehalt zahlen zu müssen, weil er regelmäßig in Annahmezug geraten ist.
Dieses Risiko kann der Arbeitgeber dadurch begrenzen, dass er mit dem Mitarbeiter einen Beendigungsvergleich schließt und sich zur Zahlung einer Abfindung verpflichtet.
Pro Beschäftigungsjahr ein halbes Monatsgehalt
Deren Höhe orientiert sich am Prozessrisiko. Sie ist regional unterschiedlich. Bei vielen Arbeitsgerichten ist es üblich, pro Beschäftigungsjahr ein halbes Monatsgehalt zugrunde zu legen.
Ein solcher Vergleich ist vorteilhaft für beide Seiten. Der Arbeitnehmer verliert zwar seinen Arbeitsplatz, erhält dafür aber eine Abfindung. Im Gegenzug muss der Chef eine Abfindung zahlen, beendet aber das Arbeitsverhältnis.
Fazit: Der Arbeitgeber ist nur in seltenen Fällen verpflichtet, an den Arbeitnehmer eine Abfindung zu zahlen, in der Praxis ist es aber die Regel.
Quelle: DASV Deutsche Anwalts- und Steuerberatervereinigung für die mittelständische Wirtschaft e. V.
Text:
Anne Kieserling /
handwerksblatt.de
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