Einigung: Fahrverbote sind in Köln vom Tisch
In der Domstadt dürfen Dieselautos auch künftig weiter fahren. Die Behörden haben sich mit der Deutschen Umwelthilfe auf ein Konzept zur Luftreinhaltung geeinigt.
Dieser Artikel gehört zum Themen-Special Gezerre um Fahrverbote
Stadt, Land und Bezirksregierung haben sich mit der Deutschen Umwelthilfe darauf geeinigt, die Luft in Köln mit verschiedenen Maßnahmen zu verbessern – Fahrverbote sind dabei nicht vorgesehen. Das sagt ein Vergleich, den sie am 4. Juni geschlossen und am 17. Juni bekannt gegeben haben.
Mehr Radwege und Elektro-Ladestationen
Jetzt ist geplant, den Radverkehr in der rheinischen Metropole weiter auszubauen. Dazu werden neue Radwege geschaffen und bereits bestehende erweitert durch Umwandlung von Kfz-Fahrspuren in Radspuren. Ebenso soll die Infrastruktur für Elektroautos verbessert werden, unter anderem durch die Errichtung von 200 neuen Ladestationen. Außerdem sind mehr Tempo-30-Zonen in der Innenstadt in Arbeit.
Weitere Maßnahmen: Hardware-Nachrüstung kommunaler Diesel-Fahrzeuge, Verringerung der innerstädtischen Pkw- und Lkw-Verkehrsmengen, Erhöhung der Parkgebühren, Erweiterungen im Parkraummanagement sowie die Verbesserung des ÖPNV, um den Grenzwert für Stickstoffdioxid bereits im Jahr 2020 einzuhalten.
Damit ist ein langer Gerichtsstreit beendet, der zuletzt beim Bundesverwaltungsgericht anhängig war. Im November 2018 hatte das Verwaltungsgericht Köln ein großflächiges Dieselfahrverbot im Stadtgebiet angeordnet, das mit Urteil des Oberverwaltungsgerichts NRW vom September 2019 in streckenbezogene Fahrverbote umgeändert wurde. Köln sollte an der Justinianstraße, der Luxemburger Straße, dem Clevischen Ring und dem Neumarkt Fahrverbote für Dieselfahrzeuge der Euronorm 5/V und älter einführen, wenn der EU-Grenzwert für Stickoxid von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft überschritten wird. Die NRW-Regierung legte dagegen Revision beim Bundesverwaltungsgericht ein. Mit ihrem Vergleich erklärten die Parteien den Prozess für erledigt.
Kompromisse in vielen NRW-Städten
Bereits Essen, Bonn, Dortmund, Hagen, Oberhausen, Gelsenkirchen, Düren, Paderborn, Bochum, Bielefeld und Wuppertal hatten in Schlichtungsgesprächen beim Oberverwaltungsgericht NRW mit verbesserten Luftreinhelteplänen drohende Fahrverbote abgewendet. Noch nicht abgeschlossen sind die Verfahren für Aachen und Düsseldorf.
Im Februar 2018 hatte das Bundesverwaltungsgericht Fahrverbote grundsätzlich für rechtmäßig erklärt, sofern sie verhältnismäßig sind. Für Handwerker haben die Richter Ausnahmen zugelassen. Seitdem haben Verwaltungsgerichte viele Kommunen zu Verkehrsbeschränkungen verpflichtet, weil dort der EU-Grenzwert von 40 Mikrogramm Stickstoffdioxid pro Kubikmeter Luft überschritten wird.
Handwerk ist zufrieden
Garrelt Duin, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer zu Köln, erklärte zu der Einigung: "Das ist ein richtig guter Tag für die Stadt Köln, aber vor allem für Handwerkerinnen und Handwerker der Region, die jetzt entspannter in die Zukunft schauen können. Fahrverbote hätten das regionale Handwerk vor massive Herausforderungen gestellt. Jetzt haben wir endlich Planungssicherheit."
Der Kompromiss zeige, dass bei sorgfältiger Abwägung aller Interessen die Luftqualität trotzdem nachhaltig verbessert werden könne: "Natürlich sind wir zukunftsgewandt und wollen, dass die Handwerksbetriebe ihre Flotten modernisieren. Das kann aber nur schrittweise erfolgen, denn gerade in der jetzigen, wirtschaftlichen Situation hat nicht jeder Betrieb die finanziellen Möglichkeiten sich neue Lieferfahrzeuge anzuschaffen", so Duin weiter.
Viele der anstelle von Fahrverboten nun vorgesehenen Maßnahmen zur Stickoxid-Reduzierung treffen bei der Handwerkskammer auf Zustimmung. Die Stärkung des Radverkehrs durch Erarbeitung neuer Radverkehrskonzepte und Fahrradstraßennetze sei auch angesichts des Klimaschutzes ein gutes Signal.
Bitte mehr Parkraum!
Die Kammer rät aber davon ab, voreilig Radfahrstreifen auf den Ringen, der Nord-Süd-Fahrt und auf den Hauptrouten in den Stadtteilen umzusetzen. Hier gelte es vor allem zu prüfen, welche Konsequenzen sich für den fließenden Verkehr, aber auch für die Nutzung von Parkstreifen ergeben.
Auch den Rückbau von Parkplätzen sieht die Handwerkskammer kritisch. Garrelt Duin: "Das muss gut überlegt sein. Parkplätze im öffentlichen Parkraum können nicht einfach zurückgebaut werden. Wir brauchen in der Innenstadt dringend Parkplätze für die Servicefahrzeuge unserer Betriebe. Wir brauchen auch Ladezonen und Arbeitszonen, in denen unsere Betriebe für ein bis zwei Stunden ihr Fahrzeug baustellennah abstellen können".
Die Handwerkskammer zu Köln wird sich deshalb - wie bisher auch schon - mit Ideen in die Planung, Entwicklung und Umsetzung von Maßnahmen zur Luftreinhaltung weiter einmischen. Denn eines steht laut Garrelt Duin auch nach der Einigung und den beschlossenen Maßnahmen heute fest: "Heizkörper können nicht mit dem Fahrrad oder der KVB angeliefert werden!"
Dieselfahrverbote In welcher Stadt gilt welche Regelung? > Hier mehr lesen!Wichtige Fragen und Antworten zu Diesel-Fahrverboten in NRW finden Sie hier
Text:
Anne Kieserling /
handwerksblatt.de
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