Das Land NRW, die Stadt Wuppertal und die Deutsche Umwelthilfe haben sich auf Maßnahmen zur Einhaltung des Grenzwerts für Stickstoffdioxid geeinigt – ohne Fahrverbote für Dieselfahrzeuge.
Die Kontrahenten haben einen Vergleichsvorschlag des Oberverwaltungsgerichts (OVG) in Münster angenommen. Der Vergleich enthält ein umfassendes Maßnahmenpaket. Darin sind die Nachrüstung von Diesel-Fahrzeugen, Reduzierung der Autozahlen, Verbesserung des öffentlichen Nahverkehrs und der Ausbau der Radverkehrs vorgesehen.
Die Vergleichsverhandlungen mit der Deutschen Umwelthilfe gestalteten sich für Wuppertal schwieriger als für andere NRW-Städte. Verhandelt wurde zuletzt am 15. April 2020 – wegen der Corona-Kontaktsperre als Telefonkonferenz.
Tempo 30, Lkw-Verbot und Ausbau der Radwege
Mehr zum Thema FahrverboteWichtige Fragen und Antworten zum Thema Dieselfahrverbote in NRW lesen Sie > hierKonkret sollen an den Hauptbelastungsschwerpunkten Briller Straße, Gathe, Haeseler Straße, Steinweg, und Westkotter Straße intelligente Ampelschaltungen eingesetzt werden, um den Verkehr zu verflüssigen und zu reduzieren.
Außerdem gilt dort Tempo 40, in einem Teilbereich der Briller Straße Tempo 30. Ferner gibt es ein Durchfahrtverbot für Lkw mit mehr als 3,5 t auf der Briller Straße und dem Steinweg. Mit diesem Maßnahmenpaket soll vor allem an den Steigungsstrecken ein Anfahren oder Beschleunigen des motorisierten Verkehrs weitestgehend vermieden werden. Darüber hinaus sind zahlreiche Maßnahmen zur Verbesserung des ÖPNV, zur Nachrüstung des städtischen Fuhrparks und zum Ausbau der Radverkehrsinfrastruktur geplant.
Oberverwaltungsgericht Münster, Az. 8 D 108/18.AK
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