Um die Luft in Wuppertal sauberer zu halten, soll das Radwegenetz ausgebaut werden.

Fahrverbote für Dieselfahrzeuge wegen der hohen Stickoxidwerte wird es in Wuppertal nicht geben. (Foto: © Bartolomiej Pietrzyk/123RF.com)

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Keine Diesel-Fahrverbote in Wuppertal

Auch in Wuppertal haben Dieselfahrzeuge weiterhin freie Fahrt. Stadt, Land und die Deutsche Umwelthilfe haben sich auf einen Kompromiss geeinigt.

Das Land NRW, die Stadt Wuppertal und die Deutsche Umwelthilfe haben sich auf Maßnahmen zur Einhaltung des Grenzwerts für Stickstoffdioxid geeinigt – ohne Fahrverbote für Dieselfahrzeuge.

Die Kontrahenten haben einen Vergleichsvorschlag des Oberverwaltungsgerichts (OVG) in Münster angenommen. Der Vergleich enthält ein umfassendes Maßnahmenpaket. Darin sind die Nachrüstung von Diesel-Fahrzeugen, Reduzierung der Autozahlen, Verbesserung des öffentlichen Nahverkehrs und der  Ausbau der Radverkehrs vorgesehen.

Die Vergleichsverhandlungen mit der Deutschen Umwelthilfe gestalteten sich für Wuppertal schwieriger als für andere NRW-Städte. Verhandelt wurde zuletzt am 15. April 2020 – wegen der Corona-Kontaktsperre als Telefonkonferenz.

Tempo 30, Lkw-Verbot und Ausbau der Radwege

Mehr zum Thema FahrverboteWichtige Fragen und Antworten zum Thema Dieselfahrverbote in NRW lesen Sie > hierKonkret sollen an den Hauptbelastungsschwerpunkten Briller Straße, Gathe, Haeseler Straße, Steinweg, und Westkotter Straße intelligente Am­pelschaltungen eingesetzt werden, um den Verkehr zu verflüssigen und zu reduzieren.

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Außerdem gilt dort Tempo 40, in einem Teilbereich der Briller Straße Tempo 30. Fer­ner gibt es ein Durchfahrtverbot für Lkw mit mehr als 3,5 t auf der Briller Straße und dem Steinweg. Mit diesem Maßnahmenpaket soll vor allem an den Steigungsstrecken ein Anfahren oder Beschleunigen des motori­sierten Verkehrs weitestgehend vermieden werden. Darüber hinaus sind zahlreiche Maßnahmen zur Verbesserung des ÖPNV, zur Nachrüstung des städtischen Fuhrparks und zum Ausbau der Radverkehrsinfra­struktur geplant.

Oberverwaltungsgericht Münster, Az. 8 D 108/18.AK

Kölner und Aachener Fahrverbot vor dem Bundesverwaltungsgericht

Im Februar hatten Vergleiche vor dem OVG Münster Fahrverbote  für Hagen, Oberhausen, Gelsenkirchen, Düren, Paderborn, Bochum und Bielefeld  abgewendet. Für Bonn, Essen und Dortmund hatten sich die Beteiligten im Januar auf Maßnahmen ohne Fahrverbote geeinigt. 

In Köln und Aachen soll es nach dem Willen der Münsteraner Richter Fahrverbote auf mehreren Strecken geben. Dagegen hat das Land Revision beim Bundesverwaltungsgericht eingelegt und wartet nun auf einen Verhandlungstermin in Leipzig.

Ob und wann in den beiden Verfahren über der Luft­reinhalteplan Düsseldorf Vergleichsverhandlungen vor dem OVG Münster stattfinden, ist derzeit offen.

Überhöhte Stickstoffdioxid-Werte sind der Grund für Fahrverbote. Wenn der EU-Grenzwert von 40 Mikrogramm Stickstoffdioxid pro Kubikmeter Luft überschritten wird, müssen die betroffenen Städte Maßnahmen zur Senkung der Luftverschmutzung ergreifen. Im Februar 2018 hatte das Bundesverwaltungsgericht Fahrverbote grundsätzlich für rechtmäßig erklärt, sofern sie verhältnismäßig sind. 

Übersicht Welche Städte von Fahrverboten betroffen sind, lesen Sie > hier.

Text: / handwerksblatt.de