Dieselautos haben weiter freie Fahrt in Dortmund. Sofern der Verkehr es zulässt. (Foto: © martinkay78/123RF.com)

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Einigung: Keine Fahrverbote in Dortmund

Der Streit um die Luftverschmutzung in Dortmund ist beigelegt: Die Deutsche Umwelthilfe und das Land NRW haben sich auf ein Maßnahmenpaket geeinigt. Fahrverbote gibt es darin nicht.

Die Deutsche Umwelthilfe, das Land NRW und die Stadt Dortmund haben im Streit um den Luftreinhalteplan einen Vergleichsvorschlag des 8. Senats des Oberverwaltungsgerichts NRW angenom­men. Ein Fahrverbot sieht der Vergleich nicht vor. Aber der Luftreinhalteplan der Stadt muss nachgebessert werden.

In einem mehrstündigen, nichtöffentlichen Erörterungstermin am 14. Januar 2020 im Oberverwaltungsgericht haben Vertreter der Deutschen Umwelthilfe, des Landes NRW und der Stadt Dortmund "intensive und konstruktive Gespräche" geführt. Unter Leitung des Senats ist ein 17-seitiges Gesamtkonzept verschiedener Luftreinhalte­maßnahmen erarbeitet worden, mit denen eine zügige Grenzwerteinhaltung erreicht werden soll. Zu den möglichen Maßnahmen gehört auch ein Lkw-Durchfahrverbot auf der B1.

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Umweltspur, Pförtnerampel und Tempo 30

Es sollen nicht nur kurzfristige, sondern auch mittel- und langfristige Maßnahmen zur nachhaltigen, umweltgerechten Veränderung der Verkehrssituation in Dortmund ergriffen werden, um die Luftschadstoffbelastung kontinuierlich zu ver­mindern. Unter anderem soll auf der Brackeler Straße eine Umweltspur eingerichtet und zwischen Borsigplatz und Im Spähenfelde die zulässige Höchstgeschwindig­keit auf 30 km/h reduziert werden. Auf der Ruhrallee soll durch eine Anpassung der Signalsteuerung der Fußgängeranlage Ruhrallee/Rheinlanddamm in Verbindung mit der Einführung von Tempo 30 eine Pförtnerung und damit Reduzierung des Verkehrs in Fahrtrichtung stadteinwärts bewirkt werden. 

Aktenzeichen: 8 D 106/18.AK

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So geht es im restlichen NRW weiter

Am Donnerstag (23. Januar 2020) wird das Oberverwaltungsgericht Münster das Ergebnis der Vergleichsverhandlungen für die Stadt Bonn bekannt geben. Am 11. und 12. Februar 2020 werden vor dem OVG Münster die Pläne für Wuppertal, Hagen, Bielefeld, Bochum, Paderborn, Oberhausen und Düren verhandelt.

Die Klage gegen den Luftreinhalteplan von Köln hingegen wird vor dem Bundesverwaltungsgericht landen. Die NRW-Regierung hat im November Revision gegen das Urteil des Oberverwaltungsgerichts vom September 2019 eingelegt. Die Münsteraner Richter wollten, dass die Stadt auf vier Straßen Fahrverbote für Dieselfahrzeuge der Euronorm 5 und älter einführt, wenn der EU-Grenzwert für Stickstoffdioxid von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft überschritten wird. Bis zu einem Spruch der Leipziger Bundesrichter haben Kölner Dieselfahrer freie Fahrt. Für die Entscheidung gibt es noch keinen Termin.

Text: / handwerksblatt.de