Einigung: Keine Fahrverbote in Essen
Im Streit um die Luftreinhaltung in Essen ist ein Vergleich gelungen. Auf Fahrverbote im Stadtgebiet oder auf der Autobahn A 40 wird darin verzichtet.
Dieser Artikel gehört zum Themen-Special Gezerre um Fahrverbote
Das Land NRW, die Stadt Essen und die Deutsche Umwelthilfe haben sich im Streit um den Luftreinhalteplan auf Maßnahmen zur Einhaltung des Immissionsgrenzwerts für Stickstoffdioxid geeinigt – ohne Fahrverbote für Dieselfahrzeuge.
Die Kontrahenten haben einen Vergleichsvorschlag des Oberverwaltungsgerichts (OVG) in Münster angenommen. In einem mehr als sechsstündigen, nichtöffentlichen Termin am 27. November haben Vertreter der Beteiligten "intensive und sehr konstruktive Gespräche" geführt.
Maßnahmenpakete zur Reduzierung der Schadstoffe
Wichtige Fragen und Antworten zum Thema Diesel-Fahrverbote finden Sie hier.
Dabei haben die Parteien unter Leitung des Gerichts einvernehmlich auf ein Gesamtkonzept verschiedener Luftreinhaltemaßnahmen hingearbeitet, mit denen eine zügige Grenzwerteinhaltung erreicht werden soll. Ein Fahrverbot im Stadtgebiet Essen oder auf der Bundesautobahn A 40 sieht der Vergleich nicht vor.
Fahrverbots-Urteil ist vom Tisch
Es sollen nicht nur kurz-, mittel- und langfristige Maßnahmen zur nachhaltigen, umweltgerechten Veränderung der Verkehrssituation in Essen ergriffen werden, um die Luftschadstoffbelastung kontinuierlich zu reduzieren. Damit soll der EU-Grenzwert von 40 Mikrogramm Stickstoffdioxid pro Kubikmeter Luft eingehalten werden.
Das Urteil des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen vom 15. November 2018, das Fahrverbote für Dieselfahrzeuge der Abgasnormen Euro 5/V und älter sowie benzin- und gasbetriebene Fahrzeuge der Abgasnormen Euro 2/II und älter im Stadtgebiet Essen und auf einer Teilstrecke der Bundesautobahn A 40 für erforderlich gehalten hatte, hat sich damit erledigt.
Oberverwaltungsgericht NRW, Vergleich vom 27. November 2019, Az. 8 A 4951/18
Wie geht es weiter im restlichen NRW?
Am 14. Januar 2020 wird über Fahrverbote für Dortmund und Bonn verhandelt. Am 11. und 12. Februar 2020 geht es dann mit den Plänen für Wuppertal, Hagen, Bielefeld, Bochum, Paderborn, Oberhausen und Düren weiter. Das OVG muss noch über zwölf anhängige Klagen entscheiden.
Die Klage gegen den Luftreinhalteplan von Köln hingegen wird vor dem Bundesverwaltungsgericht landen. Die NRW-Regierung hat im November Revision gegen das Urteil des Oberverwaltungsgerichts vom September 2019 eingelegt. Die Münsteraner Richter wollten, dass die Stadt auf vier Straßen Fahrverbote für Dieselfahrzeuge der Euronorm 5 und älter einführt, wenn der EU-Grenzwert für Stickstoffdioxid von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft überschritten wird. Bis zu einem Spruch der Leipziger Bundesrichter haben Kölner Dieselfahrer freie Fahrt. Für die Entscheidung gibt es noch keinen Termin.
In welchen Städten Diesel-Fahrverbote gelten oder kommen, lesen Sie hier.Im Februar 2018 hatte das Bundesverwaltungsgericht Fahrverbote grundsätzlich für rechtmäßig erklärt, sofern sie verhältnismäßig sind. Für Handwerker haben die Richter Ausnahmen zugelassen. Seitdem hatten Verwaltungsgerichte zwölf Kommunen zu Verkehrsbeschränkungen verpflichtet, weil dort der EU-Grenzwert für Stickstoffdioxid überschritten wird.
Text:
Anne Kieserling /
handwerksblatt.de
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