Tarifvertrag für Auszubildende im NRW-Friseurhandwerk allgemeinverbindlich
Der nordrhein-westfälische Arbeitsminister Karl-Josef Laumann hat den Tarifvertrag für Auszubildende im Friseurhandwerk für allgemeinverbindlich erklärt.
NRW-Arbeitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) hat den vom Friseur und Kosmetik Verband NRW und der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft, Landesbezirk NRW, zum 1. August 2023 geschlossenen Ausbildungstarifvertrag rückwirkend für allgemeinverbindlich erklärt.
"Dass die Sozialpartner erneut einen Antrag auf Allgemeinverbindlichkeit gestellt haben, freut mich aus mehreren Gründen: Einerseits brauchen wir mehr Tarifbindung, insbesondere in Branchen, in denen Wettbewerb zu einem großen Teil über die Gehälter der Angestellten ausgetragen wird. Andererseits ist die Anzahl der Auszubildenden im Friseurhandwerk im Vergleich zur letzten Antragstellung zurückgegangen. Solchen Tendenzen kann man am besten mit guten Tarifverträgen begegnen", so Laumann.
Wichtiges Zeichen für Azubis
Für die Auszubildenden gibt es ab August dieses Jahres im 1. Ausbildungsjahr monatlich 665 Euro, im 2. Ausbildungsjahr 785 Euro und im 3. Ausbildungsjahr 900 Euro. Im August 2024 erhöhen sich die Ausbildungsvergütungen auf 710 Euro im ersten Ausbildungsjahr, 830 Euro im zweiten Ausbildungsjahr und 955 Euro im dritten Jahr. Damit liegen die vereinbarten Entgelte über der gesetzlich geregelten Mindestausbildungsvergütung von 620 Euro für das Jahr 2023 und 649 Euro für 2024.
"Für die Auszubildenden im Friseurhandwerk ist die Allgemeinverbindlicherklärung ein wichtiges Zeichen. Ein wertschätzender Umgang, eine qualifizierte Ausbildung und eine angemessene Ausbildungsvergütung setzen Anreize, sich für eine Ausbildung in dieser Branche zu bewerben", so Laumann. Gute Ausbildungsbetriebe schafften es, Menschen mit sprachlichen Barrieren den Einstieg in die Berufswelt zu ermöglichen. Das sei keine Selbstverständlichkeit. Laumann: "Die Allgemeinverbindlicherklärung schützt solche Betriebe vor unfairer Preiskonkurrenz."
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Text:
Lars Otten /
handwerksblatt.de
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