Mantelverordnung: "Korrekturbedarf bleibt!"
Die Mantelverordnung war Thema im Umweltausschuss des Bundestags. Dabei erneuerte der ZDB seine Kritik an der aktuellen Fassung.
Schon seit Monaten sorgt die Mantelverordnung im Baugewerbe für Unmut. Mit der Verordnung will die Bundesregierung den Rechtsrahmen für die zukünftige Herstellung und Verwertung mineralischer Ersatzbaustoffe und rechtsverbindliche Anforderungen an den Schutz von Boden und Grundwasser festgelegen. Gleichzeitig soll die Kreislaufwirtschaft gefördert und die Akzeptanz von Ersatzbaustoffen verbessert werden. Immer wieder hatte der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes (ZDB) kritisiert, dass die Verordnung das Recycling von Bau- und Abbruchabfällen hemme und zu höheren Baukosten führe. Die Verordnung bleibe eine "bloße Absichtserklärung", die nicht den gewünschten Effekt erzielen könne und es an Praxistauglichkeit vermissen lässt, so die jüngste Kritik mehrerer Bauverbände, darunter der ZDB.
Nun war die Mantelverordnung Thema einer öffentlichen Anhörung im Umweltausschuss des Bundestags. Die Mehrheit der geladenen Experten begrüßten sie als guten Kompromiss. Dazu gehörten Tim Bagner von der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände, Holger Lösch vom Bundesverband der Deutschen Industrie, Peter Kurth vom Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft und Thomas Reiche vom FEhS – Institut für Baustoff-Forschung. Sie räumten ein, dass nicht jeder mit allen Punkten in der Verordnung zufrieden sein könne, sie aber nun zügig verabschiedet werden sollte. Immerhin zieht sich die Ausarbeitung schon seit 15 Jahren.
Kein guter Kompromiss
Hintergrund- Mantelverordnung: Kreislaufwirtschaft und Ressourcenschutz stärken
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- "Mantelverordnung bleibt eine bloße Absichtserklärung" Thomas Paetzold vom Hauptverband der Deutschen Bauindustrie (HDB) bemängelte die praktisch nicht umsetzbaren Regeln. Aus Sicht der Bauindustrie sei der Verordnungsentwurf ungenügend, da er nicht auf die praktischen Anforderungen ausgerichtet sei und das Bauen massiv verteuere. Florian Knappe vom Institut für Energie- und Umweltforschung Heidelberg stimmte zu: Die Mantelverordnung verfehle ihr Ziel, die Kreislaufwirtschaft zu stärken. Die Vertreterin des ZDB, Christine Buddenbohm, bemängelte, dass zwar sei zu begrüßen sei, dass die Vorschriften bundesweit vereinheitlicht würden. Aber die Mantelverordnung sei "bei weitem kein guter Kompromiss“. Es bestehe weiterhin Korrekturbedarf am aktuellen Entwurf.
Das beziehe sich sowohl auf die weiterhin fehlende Rechtssetzung für den Produktstatus von Recyclingbaustoffen wie auch auf die Praxistauglichkeit der Regelungen für Baustellen. "Mineralische Recyclingbaustoffe werden auch in der Mantelverordnung gegenüber Primärmaterialien benachteiligt. Das kann nicht vom Verordnungsgeber ignoriert werden," so Buddenbohm. Mineralische Ersatzbaustoffe verblieben nach stofflicher Aufbereitung und Qualitätssicherung weiterhin im Abfallregime und unterliegen den abfallbezogenen Rechtspflichten. "In der Praxis bleiben sie Baustoffe zweiter Wahl. Es hätte einer Regelung zum Abfallende in der Mantelverordnung bedurft, die das Erlangen des Produktstatus für alle gütegesicherten mineralischen Ersatzbaustoffe bundeseinheitlich regelt. Denn wer will schon mit Abfall bauen."
Regelungen zu komplex
Die Verordnung können die in sie gesteckten Erwartungen nicht erfüllen, weil die Vorschriften nicht auf die Baupraxis ausgerichtet seien, ergänzte René Hagemann-Miksits, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des HDB. Die Regelungen seien zu komplex und für die unterschiedlichen Entsorgungswege seien uneinheitlichen Untersuchungsverfahren vorgesehen. Die zu erwartende Verknappung der Deponiekapazitäten könne zu steigenden Entsorgungskosten führen. "Sollte die Mantelverordnung dennoch beschlossen werden, muss schnellstmöglich ein einheitliches Probennahme- und Analyseverfahren für alle Entsorgungswege und eine Bund-Länder-Deponiestrategie verabschiedet werden," forderte Hagemann-Miksits. Am 10. Juni 2021 soll der Bundestag über die Mantelverordnung beraten, bevor der Bundesrat erneut abstimmen wird.
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Text:
Lars Otten /
handwerksblatt.de
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