Deutschland geht in den zweiten Lockdown
Ab dem 2. November treten bundesweit zusätzlichen Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie in Kraft. Das Handwerk ist teils unmittelbar, teils mittelbar betroffen.
Deutschland geht in den zweiten Lockdown, einen Lockdown light zwar, aber ab dem 2. November gelten bundesweit weitreichende Beschränkungen. Bund und Länder habe sich diesmal auf flächendeckende Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie geeinigt, zunächst befristet bis Ende November: Es gibt strenge Kontaktbeschränkungen und Freizeitaktivitäten werden mit der Schließung von Einrichtungen wie Theatern, Kinos, oder Fitnessstudios zurückgeschraubt. Gastronomiebetriebe, Bars, Clubs und Kneipen und ähnliche Einrichtungen werden geschlossen.
Schulen und Kindergärten sollen dagegen geöffnet bleiben. Aber auch Kosmetikstudios müssen schließen. Friseure dürfen jedoch ihre Arbeit unter den bestehenden Hygienevorschriften fortsetzen. Von der zeitweisen Schließung betroffene Betriebe sollen entschädigt werden. Die Rede ist von maximal 75 Prozent des Vorjahresumsatzes für Betriebe mit bis zu 50 Mitarbeitern. Größere Betriebe sollen entsprechend des EU-Beihilferechts entschädigt werden. Bereits laufende Hilfsmaßnahmen will die Bundesregierung verlängern und verbessern.
Erfolg für die Friseure
Harald Esser, Präsident des Zentralverbands des Deutschen Friseurhandwerks. Foto: © ZV FriseurhandwerkDie Friseure sind froh, dass sie nicht wieder ihre Salons schließen müssen: "Das ist unser aller Erfolg!", sagt Harald Esser, Präsident des Zentralverbands des Deutschen Friseurhandwerks. "Mit unseren konsequenten Anstrengungen und der Einhaltung der Arbeitsschutz- und Hygienestandards haben wir in unseren 80.000 Salons die Grundlage für unsere wirtschaftliche Existenz und für den Fortbestand unzähliger Arbeitsplätze im Friseurhandwerk geschaffen."
Handwerkspräsident Hans Peter Wollseifer begrüßt, dass vorrangig private und gesellschaftliche Kontakte verringert werden sollen und der wirtschaftliche und schulische Bereich weitestgehend unberührt bleibt. Dennoch treffe es einige Handwerksbetriebe hart. Das gelte für die Lebensmittelhandwerke, Kosmetiker oder Messe- und Ladenbauer. "Das neuerliche Herunterfahren des Gastronomie- und Hotelleriebereichs hat negative Konsequenzen für Textil- wie auch Gebäudereiniger." Für Privatbrauereien werde mit der Gastronomie ihr wesentlicher Absatzkanal verschlossen.
Es geht ums Überleben
ZDH-Präsident Hans Peter Wollseifer. Foto: © ZDH/SchueringFür Betriebe, die bereits wegen des ersten Lockdowns vor Problemen stehen, gehe es jetzt ums Überleben. "Es ist zu befürchten, dass viele von ihnen ohne Hilfestellung seitens der öffentlichen Hand die nun beschlossenen weitergehenden Beschränkungen nicht verkraften werden, da ihre Reserven bereits weitgehend aufgebraucht sind." Die Regierung müsse das geplante Unterstützungspaket nun schnell auf den Weg bringen.
"Die vorgesehenen Überbrückungs- und Stabilisierungshilfen von bis zu 75 Prozent der Umsatzeinbußen im Vergleich zum Vorjahresmonat für kleinere Betriebe bis 50 Mitarbeiter und für größere Betriebe entsprechend des EU-Beihilferechts können helfen, das Gröbste abzufedern." Wollseifer appelliert an jeden Einzelnen angesichts der ernsten Lage solidarisch zu sein. Durch sein Verhalten und seine reduzierten Kontakte die Infektionsketten zu durchbrechen und auf diese Weise mitzuhelfen, dass Betriebe weiter arbeiten und ausbilden können.
Die Beschlüsse im EinzelnenAb dem 2. November treten die zusätzlichen Maßnahmen bundesweit in Kraft. Sie sind befristet bis Ende November. Nach Ablauf von zwei Wochen wollen die Bundeskanzlerin und die Regierungschefs der Länder sich erneut beraten und gegebenenfalls notwendige Anpassungen vornehmen. Auf folgende Beschlüsse haben sich Bund und Länder unter anderem verständigt:
• Wichtigste Maßnahme in der kommenden Zeit wird es sein, Abstand zu halten und Kontakte zu verringern. Die Bürger werden angehalten, die Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren.
• Der Aufenthalt in der Öffentlichkeit ist daher ab sofort nur mit den Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstandes gestattet, jedoch in jedem Fall mit maximal 10 Personen (Kontaktbeschränkungen).
• Bürger werden aufgefordert, generell auf nicht notwendige private Reisen und Besuche - auch von Verwandten - zu verzichten. Übernachtungsangebote im Inland werden nur noch für notwendige und ausdrücklich nicht touristische Zwecke zur Verfügung gestellt.
• Institutionen und Einrichtungen, die der Freizeitgestaltung zuzuordnen sind, werden geschlossen. Dazu gehören unter anderem Theater, Kinos, Freizeitparks, Spielhallen, Bordelle, Fitnessstudios und ähnliche Einrichtungen, der Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen - mit Ausnahme des Individualsports allein, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand.
• Veranstaltungen, die der Unterhaltung dienen, werden untersagt. Profisportveranstaltungen können nur ohne Zuschauer stattfinden.
• Gastronomiebetriebe sowie Bars, Clubs, Diskotheken, Kneipen und ähnliche Einrichtungen werden geschlossen. Davon ausgenommen sind die Lieferung und Abholung mitnahmefähiger Speisen für den Verzehr zu Hause, sowie der Betrieb von Kantinen.
• Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege wie zum Beispiel Kosmetikstudios und Massagepraxen werden geschlossen. Medizinisch notwendige Behandlungen, zum Beispiel Physio-, Ergo- und Logotherapien sowie Podologie/Fußpflege bleiben weiter möglich. Friseursalons bleiben unter den bestehenden HygieneAuflagen geöffnet.
• Der Groß- und Einzelhandel bleibt unter Auflagen insgesamt geöffnet.
• Schulen und Kindergärten bleiben offen. Die Länder entscheiden über die erforderlichen Schutzmaßnahmen.
• Für die von den temporären Schließungen betroffenen Unternehmen, Betriebe, Selbstständige, Vereine und Einrichtungen wird der Bund eine außerordentliche Wirtschaftshilfe gewähren, um sie für die finanziellen Ausfälle zu entschädigen.
• Der Bund wird die bestehenden Hilfsmaßnahmen für Unternehmen verlängern und die Konditionen für die hauptbetroffenen Wirtschaftsbereiche verbessern (Überbrückungshilfe III). Dies betrifft zum Beispiel den Bereich der Kultur und Veranstaltungswirtschaft und die Soloselbstständigen.
• Auch in der Pandemie wollen wir in Industrie, Handwerk und Mittelstand sicheres Arbeiten möglichst umfassend ermöglichen. Die Arbeitgeber haben eine besondere Verantwortung für ihre Mitarbeiter, um sie vor Infektionen zu schützen. Bund und Länder fordern die Unternehmen eindringlich auf, jetzt wieder angesichts der hohen Infektionszahlen, wo immer dies umsetzbar ist, Heimarbeit oder mobiles Arbeiten zuhause zu ermöglichen.
• Regelungen zum Schutz besonders vulnerabler Gruppen dürfen nicht zu einer vollständigen sozialen Isolation der Betroffenen führen.
• Bund und Länder werden die Information über die geltenden Corona-Maßnahmen noch einmal verstärken und durch möglichst einheitliche Maßnahmen die Übersichtlichkeit erhöhen. Sie werden jedoch auch die Kontrollen zur Einhaltung der Maßnahmen flächendeckend verstärken.
• Bund und Länder sind sich darüber im Klaren, dass es sich um sehr einschneidende Maßnahmen handelt. Aber sie sind notwendig und sie sind mit Blick auf das zu schützende Rechtsgut der Gesundheit der Bevölkerung und zur Abwendung noch umfangreicherer wirtschaftlicher Schäden im Falle einer unkontrollierten pandemischen Entwicklung verhältnismäßig.
Quelle: Bundesregierung
Text:
Lars Otten /
handwerksblatt.de
Kommentar schreiben