Bundespräsident ernennt Garrelt Duin zum Mitglied des Normenkontrollrats
Der Hauptgeschäftsführer der Handwerksammer zu Köln, Staatsminister a.D. Garrelt Duin, ist vom Bundespräsidenten zum Mitglied des Nationalen Normenkontrollrats ernannt worden, in den das Bundeskabinett ihn berufen hatte.
Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier hat am 18. Mai 2022 den neuen Mitgliedern des Nationalen Normenkontrollrats im Schloss Bellevue die Ernennungsurkunden übergeben. Der Rat besteht aus zehn unabhängigen Experten – unter ihnen Garrelt Duin, Hauptgeschäftsführer der Handwerksammer zu Köln. Den Vorsitz übernimmt der Familienunternehmer Lutz Goebel. Das Gremium hat unter anderem den Auftrag, alle Gesetzentwürfe auf Bürokratiegehalt und Vereinfachungspotenzial zu prüfen. Regierung und Bundestag bekommen so einen transparenten Überblick, welche Kosten und Belastungen durch ihre Entscheidungen entstehen.
Duin erklärte dazu: "Es ist mir eine große Freude, dieses Ehrenamt übernehmen zu dürfen. Das Thema hat mich bis heute seit vielen Jahren begleitet. Als Wirtschaftsminister habe ich die Clearingstelle Mittelstand in NRW ins Leben gerufen, die eine ähnliche Aufgabe hatte. Heute geht es in meiner täglichen Arbeit darum, bürokratische Belastungen für die Handwerksbetriebe zu vermeiden."
Unabhängige Überprüfung für Bürokratieabbau
Der Nationale Normenkontrollrat wacht als unabhängiges Beratungsgremium über den Bürokratieabbau der Bundesregierung und unterstützt bei der besseren Rechtsetzung. Er überprüft unter anderem den Erfüllungsaufwand für Bürger, Wirtschaft und Verwaltung auf deren Plausibilität, die Umsetzung von EU-Richtlinien und Möglichkeiten von Befristung und Evaluierung von Gesetzen. Unter der Ampelkoalition ist der Normenkontrollrat nicht mehr beim Kanzleramt angegliedert. Nun kümmert sich Bundesjustizminister Buschmann um das Thema. Außerdem wurden die Kompetenzen des Normenkontrollrats erweitert. Ab 2023 soll das Gremium bei Gesetzentwürfen der Bundesregierung zusätzlich prüfen, inwieweit die Möglichkeiten der digitalen Ausführung neuer Regelungen bei der Erarbeitung eines Gesetzentwurfs geprüft worden sind.
Bundesjustizminister Buschmann erklärt dazu: "Der Nationale Normenkontrollrat unterstützt uns dabei, praxistaugliches Recht zu schaffen, bei dem der finanzielle und zeitliche Aufwand für Bürgerinnen und Bürger, für Unternehmen und auch für die Verwaltung selbst so gering wie möglich ausfällt."
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Text:
Anne Kieserling /
handwerksblatt.de
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