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"Die Kosten im Straßenverkehr für Autofahrerinnen und Autofahrer sind schon jetzt immens hoch – und die Halter müssten auch diese HU-Kosten tragen. Deshalb lehnen wir eine jährliche HU-Pflicht für ältere Autos auch im Sinne des Verbraucherschutzes ganz klar ab", sagt der ZDK.

"Die Kosten im Straßenverkehr für Autofahrerinnen und Autofahrer sind schon jetzt immens hoch – und die Halter müssten auch diese HU-Kosten tragen. Deshalb lehnen wir eine jährliche HU-Pflicht für ältere Autos auch im Sinne des Verbraucherschutzes ganz klar ab", sagt der ZDK. (Foto: © kurhan/123RF.com)

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Kfz-Handwerk lehnt jährliche Hauptuntersuchung ab

Um die Sicherheit im Verkehr zu verbessern, hat die EU-Kommission Änderungen der europäischen Vorschriften vorgeschlagen. Der ZDK wendet sich gegen den Plan für eine verpflichtende jährliche Hauptuntersuchung für Fahrzeuge ab einem Alter von zehn Jahren.

Die Europäische Kommission hat ein Paket mit neuen Vorschriften für die Straßenverkehrssicherheit und die Zulassung von Fahrzeugen vorgeschlagen. Damit will sie die Verkehrssicherheit und die Luftqualität in der gesamten EU verbessern. "Die neuen Vorschriften werden der wachsenden Präsenz von Elektrofahrzeugen Rechnung tragen und sich an neue Technologien anpassen. Sie werden verstärkte Inspektionen einführen, darunter regelmäßige technische Inspektionen für Elektrofahrzeuge und fortschrittliche Fahrerassistenzsysteme, jährliche Inspektionen für ältere Pkw und Lieferwagen sowie fortschrittliche Emissionsprüfmethoden zur Erkennung hochemittierender Fahrzeuge zur Verringerung der Feinstaubbelastung", so die Kommission. 

Außerdem will die Kommission digitale Fahrzeugzulassungs- und regelmäßige Prüfbescheinigungen einführen und den grenzüberschreitenden Datenaustausch zu vereinfachen, um die Bürger vor Betrugsmaschen wie Manipulationen von Kilometerzählern zu schützen. Konkret plant sie die Überarbeitung von drei Richtlinien. Dazu gehören die Richtlinien über die regelmäßige technische Kontrolle von Fahrzeugen, die Zulassungsdokumente für Fahrzeuge und die Unterwegskontrolle von Nutzfahrzeugen. Die geltenden Vorschriften wurden zuletzt 2014 aktualisiert.

Vorgeschlagene Maßnahmen:

  • Anpassung der Prüfung an neue Fahrzeuge: Regelmäßige technische Inspektionen für Elektrofahrzeuge und neue Tests für elektronische Sicherheitssysteme, einschließlich der Prüfung der Softwareintegrität sicherheits- und emissionsrelevanter Systeme.
  • Neue Emissionsprüfungen: Erkennung hochemittierender Fahrzeuge, einschließlich manipulierter Fahrzeuge, mit fortschrittlichen Methoden für ultrafeine Partikel und NOx.
  • Betrugsbekämpfung: Erfassung von Kilometerständen in nationalen Datenbanken für den grenzüberschreitenden Austausch von Kilometerständen.
  • Jährliche Kontrollen: Für Pkw und Transporter über zehn Jahre alt.
  • Digitalisierung: Ausstellung elektronischer Fahrzeugzulassungs- und Prüfbescheinigungen und Austausch von Daten über eine gemeinsame Plattform zur Vereinfachung der Verwaltungsverfahren.
  • Gegenseitige Anerkennung der Bescheinigungen über die regelmäßige technische Kontrolle: Gewährleistung der grenzüberschreitenden Anerkennung regelmäßiger technischer Inspektionen von Kraftfahrzeugen, die in einem anderen Mitgliedstaat für einen Zeitraum von sechs Monaten durchgeführt werden.
  • Verbesserte Daten-Governance: Straffung des Zugangs zu technischen Fahrzeugdaten für Prüfstellen.

Der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) wehrt sich gegen die vorgeschlagene jährliche und verpflichtende Hauptuntersuchung (HU) für Fahrzeuge ab einem Alter von zehn Jahren. "Nicht die Frequenz der Hauptuntersuchungen ist entscheidend, sondern ihre fachliche und technische Güte", erklärt ZDK-Vizepräsident Detlef Peter Grün. "Ein weiterer Aspekt ist: Die Kosten im Straßenverkehr für Autofahrerinnen und Autofahrer sind schon jetzt immens hoch – und die Halter müssten auch diese HU-Kosten tragen. Deshalb lehnen wir eine jährliche HU-Pflicht für ältere Autos auch im Sinne des Verbraucherschutzes ganz klar ab."

Als Reaktion auf die zunehmende technologische Komplexität der Fahrzeuge sei in Deutschland die HU mit Blick auf Innovationen wie moderne Assistenzsysteme, Elektromobilität und das Auslesen elektronischer Fehlerspeicher bereits weiterentwickelt worden. Die Emissionsüberwachung sei ebenfalls deutlich verschärft worden – seit 2018 sei die Endrohrmessung wieder Pflicht, und seit Anfang Juli 2023 gelte zusätzlich die Partikelzahlmessung für Euro-6-Dieselfahrzeuge.

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Kaum durch technische Mängel verursachte Unfälle

"Die in Deutschland gültige zweijährige Prüffrist für Hauptuntersuchungen geht schon heute teilweise über die relevanten EU-Vorgaben hinaus und gewährleistet ein hohes Maß an Verkehrssicherheit. Pauschale Altersregelungen, die Wartungsqualität und Fahrzeugzustand ignorieren, bringen keinerlei Mehrwert", sagt Grün. Erfahrungen der Werkstätten zeigten, dass ältere Fahrzeuge keine signifikant erhöhten sicherheitsrelevanten oder schwere Mängel aufweisen. "Bei den jährlichen Inspektionen werden im Fachbetrieb auch Sichtprüfungen aller sicherheitsrelevanten Aspekte vorgenommen."

Der ZDK erkennt im alternden Fahrzeugbestand kein zunehmendes Sicherheitsrisiko. Trotz steigenden Durchschnittsalters der Fahrzeugflotten gebe es seit Jahren kaum noch durch technische Mängel verursachte Unfälle. Grün: "Dies ist ein Fakt und wird von den Überregulierern in Brüssel leider geflissentlich ignoriert. Klar ist: Ohne den Nachweis eines Gewinns an Verkehrssicherheit zu erbringen, sind Vorschläge für jährliche Pflichtinspektionen vollkommen haltlos."

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Text: / handwerksblatt.de

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