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Leasing: Abgerechnet wird zum Schluss, aber nicht immer wie geplant

Viele Leasingverträge enden oft teurer als gedacht. Wie können sich Unternehmen vor bösen Überraschungen schützen? Was raten Experten?

Leasing ist für viele Unternehmen ein praktisches Modell für die Finanzierung ihrer Fuhrparks. Es verspricht aktuelle Fahrzeuge, überschaubare Raten und steuerliche Vorteile. Der Abschluss eines Leasingvertrags scheint denkbar einfach: Elektronische Bestellsysteme errechnen aus wenigen Parametern in Sekundenschnelle die "feste" monatliche Rate. Der Kunde muss nur noch unterschreiben - inzwischen ist dies auch online möglich.

Vor allem bei Pkws und bei Transportern ist das Verfahren beliebt. Was unkompliziert klingt und nach Planungssicherheit aussieht, endet nicht selten mit Ärger. Denn nur etwa 50 bis 70 Prozent der Fahrzeug-Leasingverträge werden laut Branchenschätzungen ohne Abweichungen vom ursprünglich geschlossenen Vertrag abgerechnet. Bei Gewerbekunden sind Nachzahlungen von bis zu 2.500 Euro keine Seltenheit.

Das beginnt mit kleinen Lackschäden oder Felgenkratzern. Bei einem normalen Fahrzeugverkauf würden sie von einem Erwerber akzeptiert. Manche Leasinggesellschaft sieht darin allerdings eine Wertminderung oder einen Verschleiß, der über das Maß des Üblichen hinausgeht, und verlangt von ihrem Kunden eine nicht selten stattliche Ausgleichszahlung.

Viele Leasingnehmer wissen allerdings nicht, was als normale Abnutzung gilt. Ohne genaue Kenntnis von Richtlinien der Leasingbranche und von Gerichtsurteilen stehen sie diesen Forderungen einigermaßen hilflos gegenüber. Vorsicht, Falle: "Der Minderwert des Autos ist nicht automatisch gleichzusetzen mit den Reparaturkosten, die für die Beseitigung von übermäßiger Abnutzung anfallen würden", warnt der ADAC.

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Kleine Schäden, hohe Nachzahlungen 

Ein weiterer Knackpunkt ist die Berechnung von sogenannten Mehr- oder Minderkilometern. Bei dem gängigen Kilometerleasing wird die Fahrleistung im Voraus vereinbart und auf dieser Basis die Vertragsrate kalkuliert. Wer weniger fährt, erhält in der Regel eine Gutschrift. Wer mehr fährt, zahlt drauf. Das klingt auf den ersten Blick "fair", kann aber teuer werden.

Denn bei Firmenfahrzeugen sind zehn- oder zwanzigtausend Kilometer mehr – oder weniger – als geplant keine Seltenheit. Das ist zum Beispiel bei Unternehmen der Fall, die infrastrukturelle Leistungen oder technische Services erbringen. Wenn Mitarbeiter ausscheiden oder wechseln, kann dies zu einer veränderten Nutzung führen.

Zusatzkilometer werden häufig mit bis zu 15 Cent nachberechnet, und zwar pauschal und ungeachtet dessen, dass der Wertverlust eines Fahrzeugs mit jedem zusätzlich gefahrenen Kilometer geringer ausfällt. Dagegen werden weniger gefahrene Kilometer häufig nur mit einem Drittel dieses Satzes erstattet.

Und was ist, wenn ein Fahrzeug gar nicht mehr benötigt wird? Ein Leasingvertrag kann in der Regel nicht vorzeitig gekündigt werden. Dann kommt es zu einer "vorzeitigen Rückgabe", die mit einer "Vorfälligkeitsentschädigung" verbunden ist. "Eine vorzeitige Rückgabe kann sehr teuer werden – sie lohnt sich meist nur in absoluten Ausnahmefällen", so der ADAC. Für den Leasingnehmer heißt es also, bei der Fahrzeugnutzung möglichst zu bleiben, ohne dafür finanziell bestraft zu werden.

Passende Lösungen

"Wer sich für einen Kilometervertrag entscheidet, sollte auf der Möglichkeit einer Rekalkulation bestehen", rät Ilona Janssen, Senior-Partnerin der ERA Group, einer Beratungsgesellschaft für Einkaufsmanagement und Kostenoptimierung. Dabei wird, wenn sich eine geringere Laufleistung abzeichnet, der Vertrag so geändert, als wäre er beispielsweise für 100.000 statt für 150.000 Kilometer abgeschlossen worden. Abzüglich einer Bearbeitungsgebühr wird die Erstattung auf die Raten der Restlaufzeit angerechnet.

Einige Leasinggesellschaften bieten diese Möglichkeit an. Jansen: "Flottenverträge müssen diesen Punkt aber klar und fair regeln; sonst fällt der Vorteil eher mager aus."

Bei einem Full-Service-Leasing könnte man die Dienstleistungsanteile kündigen, falls der Vertrag dies zulässt. Ein systemisches Ungleichgewicht zwischen Mehr- und Minderkilometern wird dadurch allerdings nicht beseitigt.

Was viele nicht wissen: Das Leasing bietet auch eine Vertragsform, bei der der Leasingnehmer keinen Limitierungen in puncto Laufzeit und Kilometerleistung unterworfen ist und dementsprechend auch nicht für Abweichungen zur Kasse gebeten wird. Es handelt sich um einen sogenannten offenen Leasingvertrag. "Das Unternehmen kann seine Pkws, Transporter etc. so viel, so wenig oder so lange nutzen, wie es sie benötigt. Die Rate deckt den reinen Finanzierungsaufwand ab", erklärt Majk Strika, Geschäftsführer des Fuhrparkmanagers und Leasinggebers Holman.

"Nach drei Monaten kann der Leasingnehmer den Vertrag jederzeit kündigen, indem er die Restschuld ablöst. Das Fahrzeug gehört dann ihm; er kann es weiterfahren oder zu einem günstigen Zeitpunkt verkaufen." Fahrzeugservices und Versicherungen können separat zu günstigsten Marktkonditionen eingekauft werden.

Gesamtkosten im Blick

Zu den Fallstricken zählen aber nicht nur die Rückgabeschäden und die "gebrauchsunabhängige" Leasingrate. Es gibt versteckte Kosten, etwa Verwaltungsgebühren für Zulassungen oder bedarfsweise Vertragsumstellungen, soweit solche möglich sind. Sie stehen im Kleingedruckten, auf das beim Abschluss kaum jemand achtet. Man sollte sich bei Angebotsvergleichen also nicht von der niedrigsten Rate in der Beispielrechnung täuschen lassen.

"Betrachten Sie bei Ihrer Entscheidung die Total Cost of Ownership (TCO), die Gesamtkosten eines Fahrzeugs über seinen gesamten Lebenszyklus", rät Experte Strika. Idealerweise verfügt das Unternehmen bereits über Daten von Fahrzeugen mit vergleichbaren Nutzungsprofilen. Das hilft, die richtige Entscheidung zu treffen.

Für größere Unternehmen sei die Zusammenarbeit mit einem Fuhrparkberater erwägenswert, der zunächst Bedarfe analysiert, Kosten exakt vergleicht und Lösungsalternativen gegeneinander abwägt. Oft seien hybride Modelle eine geeignete Lösung: ein Management in eigener Hand, unterstützt durch externe Spezialisten.

Die Leasingbranche spricht nicht gern über die problematischen Abrechnungen. Die Experten sind sich einig: Leasing ist nur dann ein faires Modell, wenn Klarheit über Rechte und Pflichten und Transparenz über sämtliche Kosten bestehen.

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Text: / handwerksblatt.de

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