Beruf und Pflege: Ruhrgebietskammern werden Teil des Landesprogramms
Die Handwerkskammern Dortmund, Düsseldorf, Münster und der Landesfachverband des Schornsteinfegerhandwerks NRW haben die Charta zur Vereinbarkeit von Beruf und Pflege unterzeichnet.
Die Handwerkskammern Dortmund, Düsseldorf, Münster und der Landesfachverband des Schornsteinfegerhandwerks NRW haben die Charta zur Vereinbarkeit von Beruf und Pflege unterzeichnet. Damit werden sie Teil des Landesprogramms "Vereinbarkeit Beruf & Pflege in Nordrhein-Westfalen".
"Angesichts des demografischen Wandels mit Arbeits- und Fachkräftemangel ist es von großer Bedeutung, dass sich Erwerbstätigkeit und Pflege von Angehörigen miteinander in Einklang bringen lassen", erklärte Matthias Heidmeier, Staatssekretär im NRW-Arbeitsministerium, als er die Urkunden im Rahmen des 5. Ruhr Forums Handwerk überreichte.
Beruf und Pflege unter einen Hut bringen
"Als Baustein der Fachkräfteoffensive NRW dient das Landesprogramm zur Vereinbarkeit von Beruf und Pflege der Fachkräftebindung, es stabilisiert die häusliche Pflege und entlastet erwerbstätige pflegende Angehörige. Es ist ein starkes Signal, dass sich hier die Handwerkskammern sowohl als Arbeitgeber für die eigenen Beschäftigten als auch als bedeutende regionale arbeitsmarktpolitische Akteure engagieren", so Heidmeier. So könne es gelingen, dass es auch in den Handwerksbetrieben gute Lösungen für die Herausforderung gibt, Beruf und Pflege besser unter einen Hut zu bringen.
Mit der Charta werden Unternehmen, Behörden und Organisationen in NRW ausgezeichnet, die am Landesprogramm teilnehmen. Mit der Unterzeichnung erklären sie ihre Absicht, die Pflegefreundlichkeit ihres Unternehmens zu verbessern, indem sie zum Beispiel ihre Arbeitszeitmodelle individuell überprüfen oder betriebliche Pflege-Guides als Erst-Ansprechpersonen zur Pflegevereinbarkeit im Betrieb qualifizieren.
Verantwortung übernehmen
"In Nordrhein-Westfalen sind zurzeit 1,2 Millionen Menschen pflegebedürftig. Die meisten von ihnen werden zuhause von ihren Angehörigen versorgt. Diese sind in vielen Fällen berufstätig", erklären die Kammer-Präsidenten. "Wir sehen uns als Arbeitgeber in der Verantwortung, einerseits der demografischen Entwicklung der Gesellschaft und andererseits vor allem den Bedürfnissen unserer Beschäftigten, die eine Pflegeverantwortung übernehmen, Rechnung zu tragen."
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Text:
Lars Otten /
handwerksblatt.de
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