Das EU-Lieferkettengesetz führe zu gravierenden Problemen für kleinere und mittlere Unternehmen, sagt der ZDB.

Das EU-Lieferkettengesetz führe zu gravierenden Problemen für kleinere und mittlere Unternehmen, sagt der ZDB. (Foto: © Richard Thomas/123RF.com)

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Baugewerbe fordert EU-Abgeordnete auf, das Lieferkettengesetz abzulehnen

Kurz vor der anstehenden Abstimmung über das EU-Lieferkettengesetz appelliert der ZDB an die deutschen EU-Parlamentarier, gegen das Gesetz zu stimmen. Der ZDH kritisiert den Gesetzentwurf ebenfalls.

Der Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB) hofft, dass das EU-Parlament das EU-Lieferkettengesetz nach der Zustimmung des Rats der Europäischen Union doch noch stoppt. Kurz vor der Abstimmung im Parlament hat sich der ZDB an die deutschen Abgeordneten gewandt: "Wir haben an die deutschen Mitglieder des EU-Parlaments geschrieben und sie aufgefordert, gegen den vom Rat verabschiedeten Entwurf zu stimmen", erklärt Wolfgang Schubert-Raab, Präsident des ZDB.

"Selbstverständlich unterstützen wir grundsätzlich die Ziele der Lieferkettenrichtlinie, wie die Einhaltung von Menschenrechten und Umweltstandards. Jedoch führt der aktuelle Entwurf trotz einiger Verbesserungen zu gravierenden Problemen für kleinere und mittlere Unternehmen." Auch wenn sie vom Anwendungsbereich der Richtlinie gar nicht erfasst werden, entstünden unkalkulierbare Haftungsrisiken, wenn große Unternehmen die gesetzlichen Regeln auf sie als Zulieferer und Dienstleister abwälzen.

"Mittelständische werden überfordert"

Wolfgang Schubert-Raab Foto: © Jörn WolterWolfgang Schubert-Raab Foto: © Jörn Wolter

Dieses Muster sei jetzt schon in Verbindung mit dem deutschen Lieferkettengesetz erkennbar. Dieses Gesetz gilt seit Anfang des vergangenen Jahres für Unternehmen ab 1.000 Mitarbeitern. "Im Ergebnis sind mittelständische Unternehmen mit der Welle der neuen Pflichten schlichtweg überfordert. Ganz zu schweigen von der Rechtsunsicherheit, die mit dem neuen EU-Lieferkettengesetz zusätzlich entstehen wird. Vom Rohstoff bis zum fertigen Produkt sollen innerhalb der gesamten Wertschöpfungskette die Einhaltung der Standards sichergestellt werden."

Es müsse also auch geprüft werden, woher zum Beispiel das Kupfer in einer verwendeten Schraube kommt und ob es korrekt abgebaut wurde. Woher kommt das Rohöl für den Asphalt, die Kunststoffe und die Dämmung, woher das Silizium für Batterien? "Diese und eine unüberschaubare Vielzahl ähnlicher Fragen kann kein Bauunternehmen im laufenden Betrieb beantworten. Mit Blick auf die anstehenden Aufgaben im Wohnungsbau, der energetischen Sanierung und der Instandsetzung der Verkehrsinfrastruktur ist eine solche Belastung auch nicht mehr verhältnismäßig."

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Holger Schwannecke Foto: © ZDH / SchuerringHolger Schwannecke Foto: © ZDH / Schuerring

"Das EU-Lieferkettengesetz ist unausgereift und birgt massive Risiken für die regional tätigen Handwerksbetriebe. Beim digitalen Produktpass als Teil des Ökodesigns bleiben die Anforderungen erheblich, bei der Überarbeitung der Luftqualitätsrichtlinie drohen unseren Betrieben weiterhin Fahrverbote und der Stopp von Bauarbeiten", erklärt Holger Schwannecke, Generalsekretär des Zentralverbands des Deutschen Handwerks.

Erhöhte Berichtspflichten gingen auch von der überarbeiteten Verpackungsverordnung aus. "Beim Gesetzgebungsvorschlag zum Recht auf Reparatur konnten wir zwar verhindern, dass ein zwingendes Reparaturformular eingeführt wurde und somit zusätzliche Bürokratie verhindern. Die Verlängerung der Gewährleistungsfrist nach einer Reparatur ist jedoch kritisch zu sehen, denn sie führt zu höheren Haftungsrisiken für Handwerksbetriebe."

Quellen: ZDB/ZDH

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Text: / handwerksblatt.de

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