"EU-Unternehmen werden von gestrafften Regeln für die Berichterstattung über nachhaltige Finanzen, die Sorgfaltspflicht in Bezug auf Nachhaltigkeit und die Taxonomie profitieren", verspricht Ursula von der Leyen.

"EU-Unternehmen werden von gestrafften Regeln für die Berichterstattung über nachhaltige Finanzen, die Sorgfaltspflicht in Bezug auf Nachhaltigkeit und die Taxonomie profitieren", verspricht Ursula von der Leyen. (Foto: © sergeyback/123RF.com)

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EU-Kommission schlägt Bürokratieabbau vor

Handwerkspolitik

Die EU-Kommission will bürokratische Hürden für Unternehmen abbauen und bringt dafür zwei Omnibus-Pakete auf den Weg. Das Handwerk begrüßt das, fordert aber weitere Maßnahmen.

Die Europäische Kommission hat verschiedene Maßnahmen zum Bürokratieabbau vorgeschlagen. Dadurch sollen jährlich 6,3 Milliarden Euro Verwaltungskosten eingespart werden. Zudem erwartet die Kommission, durch die Vereinfachungen der EU-Vorschriften öffentliche und private Investitionen in Höhe von 50 Milliarden Euro anzustoßen, die ihre politischen Prioritäten unterstützen. 

"EU-Unternehmen werden von gestrafften Regeln für die Berichterstattung über nachhaltige Finanzen, die Sorgfaltspflicht in Bezug auf Nachhaltigkeit und die Taxonomie profitieren. Dies wird unseren Unternehmen das Leben erleichtern und gleichzeitig sicherstellen, dass wir unseren Weg zur Dekarbonisierung fest im Auge behalten", sagt Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen. Weitere Vereinfachungen seien auf dem Weg.

Besonders KMU sollen profitieren

Diese ersten beiden Pakete enthalten Vereinfachungen in den Bereichen Berichterstattung über ein nachhaltiges Finanzwesen, Sorgfaltspflichten im Hinblick auf Nachhaltigkeit, EU-Taxonomie, CO₂-Grenzausgleichssystem und europäische Investitionsprogramme wie InvestEU oder der Europäische Fonds für strategische Investitionen ab. Besonders kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sollen profitieren. 

Nachhaltigkeitsberichterstattungspflichten sollen nun für Unternehmen ab 1.000 Beschäftigten gelten. Vorher lag die Grenze bei 250 Mitarbeitern. Die Maßnahmen würden die Pflichten auf die größten Betriebe konzentrieren und sicherstellen, dass sie kleinere Unternehmen nicht belasten, erklärt die Kommission. Insgesamt sollen rund 80 Prozent der Betriebe aus dem Anwendungsbereich der entsprechenden Richtlinie fallen.

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"Entlastung der Betriebe ist überfällig"

Gleichzeitig legt die Kommission den "Clean Industrial Deal" vor, um die Dekarbonisierung zu beschleunigen und Unternehmen bei der Transformation zu unterstützen. Die Kommission konzentriert sich hier auch auf die Senkung der Energiepreise, besonders für die energieintensiven Industrien. Hinzu kommen Initiativen für saubere Technologien und Kreislaufwirtschaft. Dafür sollen kurzfristig 100 Milliarden Euro zur Verfügung stehen.

"Die Entlastung der Betriebe ist überfällig: Umso wichtiger und positiv ist es, dass die EU-Kommission nun konkrete Vorschläge vorlegt, um die europäische Gesetzgebung zu vereinfachen und die Wettbewerbsfähigkeit zu stärken", sagt Holger Schwannecke, Generalsekretär des Zentralverbands des Deutschen Handwerks.

KMU nicht überfordern

"Die Vorschläge zielen richtigerweise darauf ab, die Berichterstattung zu Nachhaltigkeit und Sorgfaltspflichten in der Lieferkette zu vereinfachen. Doch das kann nur der Anfang sein: Weitere Maßnahmen sind unbedingt nötig, um unbeabsichtigte Belastungen des Green Deal zu korrigieren, die die Wirtschaft daran hindern, die gesetzten Ziele zu erreichen."

Schwannecke fordert eine Korrektur der Entwaldungs-Verordnung, sodass sie KMU nicht überfordert werde. Der Clean Industrial Deal setze aus Handwerkssicht wichtige Akzente. Der Fokus liege aber zu einseitig auf der Industrie. "Eine sichtbare und umfassende KMU-Politik, die über die angekündigten Vereinfachungen für sogenannte Mid-Caps und eine Unterstützung für Start-ups hinausgeht, die bleibt weiter aus."

Berichtspflichten weiter reduzieren

Die EU-Kommission habe wichtige Impulse für mehr Wettbewerbsfähigkeit und weniger Bürokratie gesetzt, sagt Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe. "Schon lange ächzen hiesige Unternehmen unter immer penibleren Vorgaben. Deutschland ist aufgrund deutscher und europäischer Regeln mittlerweile eines der am stärksten regulierten EU-Länder."

Damit die Bürokratielast für kleine und mittlere Unternehmen um 35 Prozent sinkt, wie es die EU versprochen habe, müssten Berichts- und Dokumentationspflichten weiter reduziert werden. "Nur so können die mittelständischen Baubetriebe ihren Beitrag zu einem wettbewerbsfähigen und klimaneutralen Europa leisten."

Maßnahmen in den Omnibus-PaketenNachhaltigkeitsberichterstattung
Die wichtigsten Änderungen im Bereich der Nachhaltigkeitsberichterstattung (Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen – CSRD und EU-Taxonomie) sollen Folgendes bewirken:
- rund 80 Prozent der Unternehmen werden aus dem Anwendungsbereich der CSRD herausgenommen, sodass sich die Nachhaltigkeitsberichterstattungspflichten auf die größten Unternehmen konzentrieren, die mit großer Wahrscheinlichkeit die größten Auswirkungen auf Mensch und Umwelt haben;
- Sicherstellen, dass die Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung für große Unternehmen kleinere Unternehmen in ihren Wertschöpfungsketten nicht belasten; Verschiebung der Berichtspflichten für Unternehmen, die derzeit in den Anwendungsbereich der CSRD fallen und ab 2026 oder 2027 meldepflichtig sind, um zwei Jahre (bis 2028).
- Verringerung des Aufwands für die Berichterstattungspflichten im Rahmen der EU-Taxonomie und Beschränkung auf die größten Unternehmen (entsprechend dem Anwendungsbereich der CSDDD) bei gleichzeitiger Beibehaltung der Möglichkeit, freiwillig für die anderen großen Unternehmen im künftigen Anwendungsbereich der CSRD Bericht zu erstatten. Dies dürfte zu erheblichen Kosteneinsparungen für kleinere Unternehmen führen und es Unternehmen, die Zugang zu nachhaltigen Finanzierungen wünschen, ermöglichen, diese Berichterstattung fortzusetzen.
- Einführung der Möglichkeit der Berichterstattung über Tätigkeiten, die teilweise mit der EU-Taxonomie in Einklang stehen, um einen schrittweisen ökologischen Wandel der Tätigkeiten im Laufe der Zeit zu fördern, im Einklang mit dem Ziel, die Finanzierung des Übergangs auszuweiten, um Unternehmen auf ihrem Weg zur Nachhaltigkeit zu unterstützen.
- Einführung einer finanziellen Wesentlichkeitsschwelle für die Taxonomie-Berichterstattung und Verringerung der Berichtsvorlagen um rund 70 Prozent.

Sorgfaltspflichten
Die wichtigsten Änderungen im Bereich der Sorgfaltspflicht im Bereich der Nachhaltigkeit:
- Vereinfachung der Anforderungen an die Sorgfaltspflicht im Bereich der Nachhaltigkeit, damit Unternehmen, die in den Anwendungsbereich fallen, unnötige Komplexität und Kosten vermeiden, z. B. durch die Konzentration systematischer Sorgfaltspflichten auf direkte Geschäftspartner und durch die Verringerung der Häufigkeit regelmäßiger Bewertungen und der Überwachung ihrer Partner von jährlich auf fünf Jahre, erforderlichenfalls mit Ad-hoc-Bewertungen.
- Verringerung von Belastungen für KMU und kleine Unternehmen mit mittlerer Kapitalisierung durch Begrenzung der Menge an Informationen, die von großen Unternehmen im Rahmen der Abbildung der Wertschöpfungskette angefordert werden können;
- weitere Harmonisierung der Sorgfaltspflichten, um EU-weit gleiche Wettbewerbsbedingungen zu gewährleisten;
- Abschaffung der zivilrechtlichen Haftungsbedingungen der EU unter Wahrung des Rechts der Opfer auf vollständige Entschädigung für Schäden, die durch Nichteinhaltung verursacht wurden, und Schutz der Unternehmen vor Überkompensation im Rahmen der zivilrechtlichen Haftungsregelungen der Mitgliedstaaten;
- mehr Zeit für die Unternehmen, um sich auf die Einhaltung der neuen Anforderungen vorzubereiten, indem die Anwendung der Sorgfaltspflichten im Bereich der Nachhaltigkeit für die größten Unternehmen um ein Jahr (auf den 26. Juli 2028) verschoben wird und gleichzeitig die Annahme der Leitlinien um ein Jahr (auf den Juli 2026) vorgezogen wird.

CO₂-Grenzausgleichssystem
Die wichtigsten Änderungen am CO₂-Grenzausgleichssystem:
- Kleine Importeure, vor allem KMU und Privatpersonen, werden von den CBAM-Verpflichtungen ausgenommen.
- Vereinfachung der Vorschriften für Unternehmen, die weiterhin in den Anwendungsbereich von CBAM fallen.
- Langfristig soll CBAM durch eine Stärkung der Vorschriften zur Vermeidung von Umgehung und Missbrauch wirksamer werden.
- Diese Vereinfachung geht einer künftigen Ausweitung von CBAM auf andere EHS-Sektoren und nachgelagerte Güter voraus, gefolgt von einem neuen Legislativvorschlag zur Ausweitung des Anwendungsbereichs von CBAM Anfang 2026.
Quelle: EU-Kommission

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Text: / handwerksblatt.de

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