Schornsteinfeger dürfen auch in der Pandemie Anlagen prüfen
Auch Personen mit erhöhtem Covid-Infektionsrisiko müssen den Schornsteinfeger arbeiten lassen. Das ist zumutbar, sagt das Verwaltungsgericht Hannover.
Immobilieneigentümer müssen ihre Heizungsanlagen und Abgaswege regelmäßig vom Schornsteinfeger überprüfen lassen. Das gilt auch in der Corona-Pandemie. Die Hausbesitzer können den Termin nicht wegen einer möglichen Ansteckungsgefahr absagen, selbst wenn sie zu einer Risikogruppe gehören. Das hat das Verwaltungsgericht Hannover entschieden.
Der Fall
Die Eigentümer wollten den Termin zur Überprüfung ihrer Abgasanlagen verschieben. Sie begründeten dies damit, dass sie zu einer Covid-Risikogruppe gehören. Der Bezirksschornsteinfeger und die zuständige Behörde lehnten eine Verlegung des Termins jedoch ab. Sie meinten, dass die Corona-Schutzmaßnahmen ausreichten.
Die Hausbesitzer ließen zwei Fristen für die Überprüfung verstreichen. Daraufhin erhielten sie einen kostenpflichtigen Bescheid, der sie aufforderte, die Überprüfung zu veranlassen. Das taten sie schließlich auch, aber klagten gegen die gebührenpflichtige Anordnung.
Das Urteil
Das Verwaltungsgericht wies die Klage ab. Schornsteinfegerarbeiten seien nicht verzichtbar und auch in der Pandemie zumutbar. Die Überprüfung diene der Betriebs- und Brandsicherheit der Anlage. Für den Infektionsschutz sei es ausreichend, wenn der Schornsteinfeger und seine Mitarbeiter Handschuhe sowie Mund-Nase-Schutz verwendeten. Die Eigentümer müssten während der Arbeiten außerdem nicht anwesend sein.
Die Behörde habe eine angemessene Nachfrist gesetzt und habe korrekt auf die kostenpflichtigen Folgen der weiteren Missachtung der Pflicht hingewiesen. Daher müssen die Hauseigentümer die Gebühren bezahlen.
Verwaltungsgericht Hannover, Urteil vom 9. November 2020, Az. 13 A 4340/20, nicht rechtskräftig
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Text:
Anne Kieserling /
handwerksblatt.de
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