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HWK Trier | November 2024
Ruhe und Geduld sind seine Geheimwaffen
Der Lehrling des Monats der Handwerkskammer Trier heißt Jonas Bastgen. Er ist der einzige Büchsenmacherlehrling in der Region Trier.
Durch die illegale Beschäftigung haben die Firmen Sozialabgaben in Gesamthöhe von circa 2,5 Millionen Euro und Steuern in Höhe von rund 500.000 Euro hinterzogen. (Foto: © ginasanders/123RF.com)
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Baufirmen haben mit Hilfe eines Hausmeisters Lohnabrechnungen manipuliert und 2,5 Millionen Euro Sozialabgaben plus 500.000 Euro Steuern nicht gezahlt: Haftstrafen!
Das Landgericht Stuttgart hat Ende Februar fünf Männer wegen Lohnsteuerhinterziehung und Vorenthaltens von Sozialversicherungsbeiträgen zu teilweise mehrjährigen Freiheitsstrafen verurteilt. Die Geschäftsführer von Bau- und Reinigungsfirmen aus Baden-Württemberg haben ihre Arbeitnehmer nicht ordnungsgemäß zur Sozialversicherung und zur Lohnsteuer gemeldet. In den Lohnabrechnungen wurde nur ein Teil der tatsächlich geleisteten Stunden ausgewiesen. Die restlichen Arbeitsstunden wurden schwarz bezahlt.
Zum Vertuschen der Schwarzlohnzahlungen haben sie sogenannte Abdeckrechnungen - das sind Rechnungen, denen keine tatsächlich erbrachten Leistungen zugrunde liegen - von dem Hauptangeklagten gekauft und in ihrer Buchhaltung gewinnmindernd angesetzt.
Der Hauptangeklagte war als Hausmeister einer Baufirma angestellt. Den Handel mit den fingierten Rechnungen betrieb er nebenher. Für den Verkauf der Rechnungen erhielt er eine Provision in Höhe von bis zu 15 Prozent des Rechnungsbetrags.
Durch die illegale Beschäftigung haben die Firmen Sozialabgaben in Gesamthöhe von circa 2,5 Millionen Euro und Steuern in Höhe von rund 500.000 Euro hinterzogen.
Der Hauptangeklagte befindet sich seit Juni 2015 ununterbrochen in Untersuchungshaft. Er wurde vom Landgericht zu einer Haftstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt. Der Geschäftsführer einer Baufirma, die die Rechnungen gekauft hatte, wurde zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und acht Monaten verurteilt. Die weiteren Geschäftsführer wurden zu Bewährungsstrafen zwischen einem Jahr und sechs Monaten beziehungsweise zwei Jahren verurteilt, weil die Schadensbeträge geringer waren und sie sich um Schadenswiedergutmachung bemüht haben.
Quelle: Zoll
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