Land muss Fahrverbote verhängen
Der VGH Baden-Württemberg hat das Land zum Erlass von Diesel-Fahrverboten verpflichtet. Das neue Bundes-Immissionsschutzgesetz sei EU-rechtswidrig.
Dieser Artikel gehört zum Themen-Special Gezerre um Fahrverbote
Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg hat das Land verurteilt, den Luftreinhalteplan für die Stadt Reutlingen zu ändern und Fahrverbote darin aufzunehmen. Nur so könne dieser den Jahresgrenzwert von 40 Mikrogramm Stickstoffdioxid (NO2) pro Kubikmeter Luft einhalten. In den vergangenen Jahren wurde der Wert in Reutlingen stets überschritten; zuletzt betrug er 53 Mikrogramm im Jahr 2018.
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Dazu erklärte der VGH, dass der Luftreinhalteplan nicht genüge, um für den Gesundheitsschutz der Bevölkerung den Jahresgrenzwert einzuhalten. In dem Plan werde zu Unrecht auf Dieselfahrverbote verzichtet. Zudem seien die vorgesehenen Maßnahmen in ihrer Wirkung zu unsicher, um ein Weglassen der Fahrverbote zu rechtfertigen.
50-Mikrogramm-Grenzwert verstösst gegen Europarecht
Wenn man diese Neuregelung so verstehe, dass Fahrverbote unterhalb 50 Mikrogramm nicht erlaubt seien, selbst wenn nur mit ihnen eine schnellstmögliche Grenzwerteinhaltung möglich sei, verstoße das gegen das europäische Recht, urteilten die Mannheimer Richter. Das EU-Recht gehe vor. Folglich dürfe die – so verstandene – Neuregelung weder von Gerichten noch von Behörden beachtet werden.
Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 18. März 2019, Az. 10 S 1977/18 Gegen das Urteil ist die Revision zum Bundesverwaltungsgericht möglich.
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Text:
Anne Kieserling /
handwerksblatt.de
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