"It´s great to be back!" freute sich Prof. Dr. Martin Burgi, beratender Direktor am Ludwig-Fröhler-Institut, über die Live-Veranstaltung mit rund 70 Gästen beim zweiten "Forum Handwerksrecht" am 15. Oktober 2021 in der Handwerkskammer München. Deren Hauptgeschäftsführer, Dr. Frank Hüpers, begrüßte die Anwesenden im Gedenken an Ministerialrat Joachim Garrecht, Leiter des Referats Handwerk im Bundeswirtschaftsministerium, der im Sommer überraschend verstorben war. Man habe einen echten Freund des Handwerks verloren.
Pandemie als Herausforderung und Chance für das Handwerk
Die betriebswirtschaftlichen Herausforderungen für das Handwerk nach der Pandemie beschrieb Prof. Dr. Gunther Friedl, Leiter des Ludwig-Fröhler-Instituts, im ersten Vortrag des Tages. "Corona war nur kurzzeitig ein Innovationsbeschleuniger, der Effekt war aber nicht nachhaltig", bedauerte er. Die Liquidität sei derzeit bei vielen Betrieben geschwächt, Materialengpässe gravierend, betonte er. Lieferketten seien durchbrochen, zugleich sei die Nachfrage gestiegen. Der Fachkräftemangel sei wieder auf Vorkrisenniveau. Auch bei der Ausbildung sei ein erheblicher Einbruch zu verzeichnen, zeigte Friedl auf. "Alle diejenigen, die jetzt nicht ausgebildet werden, fehlen später als Fachkräfte!" mahnte der Wissenschaftler.
Als Lösung schlug er vor, dass Handwerksbetriebe mehr Resilienz, also mehr Widerstandsfähigkeit, entwickeln sollten. Im Bereich Fachkräfte müsse man neben einem aktiven Recruiting auch die vorhandenen Mitarbeiter halten und fördern. Als Beispiel nannte er eine Tagesbäckerei, die attraktive Arbeitszeiten bietet. Um die Kundennachfrage anzukurbeln, sollte das Handwerk auch über Produktinnovationen nachdenken. Beispiele waren hier Betriebe, die in der Coronapandemie mit Desinfektionssäulen, 3D-Druck von Schokolade oder Online-Kursen zur Pralinenherstellung erfolgreich waren. Das Handwerk müsse aber auch mehr auf Liquiditätssicherung achten und dabei staatliche Hilfen nutzen. Die Krisenzeit habe zudem dazu geführt, dass Betriebe die Digitalisierung vorangetrieben haben, beispielsweise die Remote-Wartung von Hörakustik. Sein Fazit: "Das Handwerk ist in unterschiedlichen Bereichen von der Krise betroffen, profitiert aber von seiner Vielfalt."
Nachhaltigkeit als Bürokratielast
Im Anschluss referierte Prof. Burgi zur Nachhaltigkeit als Bürokratielast für das Handwerk. "Fast alle fordern heutzutage Nachhaltigkeit und gleichzeitig Bürokratieabbau", meinte er. Ersteres bringe aber auch die Gefahr von mehr Bürokratie mit sich, dies zeigten etwa das Lieferkettengesetz, der Green Deal der EU oder der Bundesverfassungsgerichts-Beschluss zum Klimaschutz: "Das Thema ist aus den Feuilletons in die Wirtschaftspolitik gerückt", stellte Burgi fest. Natürlich müssten Handwerkbetriebe schon länger Umweltschutz und ökologische Pflichten beachten. Aber in der letzten Zeit hätten sich grundlegende neue Strukturen entwickelt. Die neuen Gesetze beträfen zwar in erster Linie die Hersteller, aber diese würden künftig die Verantwortung an die Endnutzer weiterreichen. Ebenso sei damit zu rechnen, dass zunehmend Subventionen und öffentliche Aufträge an Nachhaltigkeit geknüpft würden. Dies sei im Green Deal und dem "Fit for 55"-Programm der EU bereits verankert. Als Beispiel nannte er das "Green Financing" der EU, das die Akteure des Finanzmarkts an ökologische Standards bindet. Diese Unternehmen würden die Bedingungen auf ihre Geschäftspartner – zu denen auch das Handwerk gehöre – übertragen, prophezeite Burgi. In Deutschland werde dies noch zusätzlich angeschoben durch den Klimaschutz-Beschluss des Bundesverfassungsgerichts. Darin fordern die Richter eine Transformation aller CO2-relevanten Strukturen. "Auch das Lieferkettengesetz enthält jetzt schon Pflichten, welche die großen Unternehmen an ihre Zulieferer weiterreichen werden", betonte der Jurist.
Das Handwerk leide aber nicht nur unter diesen Neuregelungen, es profitiere auch davon, denn es sei auch ein Nachhaltigkeits-Gestalter. Ohne handwerkliche Leistungen, wie etwa die energetische Gebäudesanierung oder Reparaturen, sei Nachhaltigkeit nicht möglich. Und darin lägen Chancen, auch für eine politische Selbstdarstellung und die Legitimation, staatliche Förderungen zu beanspruchen. "Bürokratie ist nicht per se schlecht", sagte Burgi, "und ist auch nicht komplett verzichtbar. Trotzdem ist für die Betriebe jede neue Vorschrift eine Herausforderung." Der Rechtsexperte unterschied hierbei Handlungspflichten und Nachweispflichten, wie sie etwa in der DSGVO oder VOB vorkommen. Die einzelne Pflicht für sich sei oft harmlos, in der Summe machten sie aber eine enorme Last für die Betriebe aus.
Was man zum Abbau der Bürokratie tun kann
Burgi sieht im Abbau der Bürokratielasten einen verfassungsrechtlichen Auftrag und zeigte auf, welche Optionen Politik und Verwaltung hierbei haben. Er schlug vor, die vorhandenen Spielräume und Mittel wie Präqualifizierung – eine Vorab-Prüfung des Betriebs, die für eine gewisse Zeit gültig bleibt, wie man sie etwa aus dem Vergaberecht kennt – und Eigenerklärung mehr zu nutzen.
In der sich anschließenden Diskussion betonte Dr. Markus Peifer, Abteilungsleiter Organisation und Recht im Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH): "In der Politik gibt es kein Erkenntnis-, sondern ein Umsetzungsproblem. Es fehlt der Ruck, es politisch zu wollen!" Recht und Praxis fielen oft auseinander, weil viele Betriebe ihre Pflichten wegen Überlastung nicht mehr erfüllen könnten. Die Akzeptanz sei nicht mehr da. Das werde von der Politik nicht gesehen. Burgi pflichtete Peifer bei. Es sei daher notwendig, die einzelnen Bürokratielasten systematisch zu erfassen und an die Politik zu kommunizieren. Bürokratieabbau nur zu fordern, sei nicht erfolgversprechend. Vielmehr müsste die Handwerksorganisation auch Optionen aufzeigen, wie das Ziel zu erreichen sei. Dabei verwies er auf die in seinem Vortrag genannten Lösungen.
V.l.n.r.: Dr. Frank Hüpers, Hauptgeschäftsführer Handwerkskammer für München und Oberbayern, Prof. Dr. Gunther Friedl, Leiter Ludwig-Fröhler-Institut, Jessica Kuhn, Hauptgeschäftsführerin Zent- ralverband Orthopädieschuhtechnik, Prof. Dr. Martin Burgi, beratender Direktor Ludwig-Fröhler- Institut, Prof. Dr. Steffen Detterbeck, Philipps-Universität Marburg Foto: © LFI Ausnahmeregelungen zur Meisterpflicht sind beliebt
Klaus Schmitz, Referatsleiter Handwerksrecht im ZDH, referierte anschließend per Online-Schaltung über die Fortschreibung der Leipziger Beschlüsse zur Handwerksordnung (HwO). Diese helfen bei der Auslegung der Altgesellenregelung und Ausnahmebewilligungen zur Meisterpflicht. Zwischen 2000 und 2020 wurden rund 38.000 Altgesellen in die Handwerksrolle eingetragen und über 50.000 Ausnahmebewilligungen erteilt, berichtete er. Am Beispiel der Rechtsprechung zur Supermarkt-Fleischtheke zeigte er auf, wie wichtig die Regelung für die Wirtschaft ist. Derzeit seien Meister und Gesellen schwer zu finden, die Supermarktketten verließen sich derzeit auf die Erteilung von Ausnahmebewilligungen, so Schmitz. Er zog die vorläufige Bilanz, dass sich die Zulassungspraxis durch die Leipziger Beschlüsse bundesweit vereinheitlicht habe.
Ärzte im Streit mit den Gesundheitshandwerkern
"Die bösen Ärzte möchten den Gesundheitshandwerkern das Geschäft wegnehmen!" provozierte Prof. Dr. Steffen Detterbeck von der Philipps-Universität Marburg augenzwinkernd am Anfang seines Vortrags über Gesundheitshandwerker und Ärzte im Wettbewerb zwischen Wirtschaftsverwaltungs- und Sozialrecht. Das liege unter anderem daran, dass es keine gesetzliche Regelung für die Abgrenzung der Berufsbilder gebe. Daher müsse man auf die Ausbildungs- und Prüfungsordnungen zurückgreifen, erklärte er. Hierbei komme es aber auch zu Überschneidungen. Detterbeck stellte problematische Fälle in den Gewerken Augenoptiker, Hörakustiker und Zahntechniker vor. Zum Beispiel sei der umstrittene "verkürzte Versorgungsweg" mit Hörsystemen von HNO-Ärzten ohne Hörakustik-Meister nicht möglich.
Komplexe Rahmenbedingungen für Hilfsmittelverträge
Um Gesundheitshandwerke ging es auch in dem Vortrag von Jessica Kuhn, Hauptgeschäftsführerin des Zentralverbands Orthopädieschuhtechnik (ZVOS), hier speziell um das Recht der Hilfsmittelverträge. Hauptaugenmerk lag hier auf dem § 127 Sozialgesetzbuch V. Dort ist verankert, was Hilfsmittel sind, unter anderem Seh- oder Hörhilfen oder orthopädische Maßschuhe, nicht aber der Zahnersatz. Kuhn stellte dar, dass die Gesundheitshandwerke eine Präqualifizierung benötigen, um einen Versorgungsvertrag mit einer Krankenkasse schließen zu können; in einem Rahmenvertrag sind unter anderem die Preise geregelt. "Sie dürfen kein Hilfsmittel abgeben, ohne einen Vertrag zu haben", betonte sie. Diese Gewerke unterliegen der handwerksrechtlichen und der gesundheitsrechtlichen Kontrolle.
Position der Gesundheitshandwerker gegenüber Kassen stärken
Die Vielzahl an Verträgen und die unterschiedlichen Verfahren bringen einen erheblichen Aufwand für berufsständische Organisationen mit sich, berichtete die Verbandschefin. Allein ihr Zentralverband habe 14 Rahmenverträge mit unterschiedlichen Krankenkassen, die teilweise mehrere hundert Seiten umfassen. An diesen Verträgen könne man später kaum noch Änderungen verhandeln. "Ich vermisse da die Augenhöhe", bedauerte Kuhn. Der Wille des Gesetzgebers, Wettbewerb durch vielfältige und individuelle Verträge zu sichern, sei hier verfehlt worden. Kuhn forderte deshalb eine Reform des § 127 SGB V und der Präqualifizierung sowie neue Rahmenbedingungen für Hilfsmittelverträge, um die Gewerke gegenüber den Kassen zu stärken. Burgi wies im Anschluss unter anderem darauf hin, es sei verfassungsrechtlich prekär, dass die Gesundheitshandwerke im Gemeinsamen Bundesausschuss nicht vertreten sind.
ZDH fordert mehr Vertrauen in die Wirtschaft
Holger Schwannecke, Generalsekretär des ZDH, beendete die Vortragsreihe mit seinem Bericht aus Berlin. "Die Karten werden völlig neu gemischt", kommentierte er die Ergebnisse der Bundestagswahl. "Die Jugend hat eine klare Erwartungshaltung an die Grünen und die FDP". Da just an diesem Tag SPD, Grüne und FDP meldeten, dass sie Koalitionsgespräche aufnehmen wollen, kommentierte er tagesaktuell die Sondierungsergebnisse. "Alle Zeichen stehen auf Ampel. Für uns ist aber nicht die politische Farbenbewertung wichtig, sondern die politischen Inhalte."
Ihr Modernisierungsversprechen müsse die neue Regierung auch einlösen. Der ZDH-Chef ging dabei auf die von den Parteien geplanten Veränderungen ein. Diese beinhalten unter anderem eine Neuordnung der Kompetenzen im digitalen Bereich, ein Klimaschutzsofortprogramm, einen Leitmarkt Elektromobilität, einen Mindestlohn von 12 Euro, eine Exzellenzinitiative berufliche Bildung sowie eine Altersvorsorgepflicht für Selbständige. Schwannecke forderte, dass die Regierungsbildung nicht zu lange dauern und es keine Regierung des kleinsten gemeinsamen Nenners geben dürfe. Zugleich erwartet er von einer neuen Regierung eine bessere gesetzliche Regulierung, mehr Tempo beim Bürokratieabbau, echte Beschleunigung bei Planungs- und Genehmigungsverfahren sowie mehr Flexibilität der Institutionen. "Wir brauchen einen Aufbruch!", appellierte Schwannecke. "Und mehr Vertrauen des Gesetzgebers in die Wirtschaft."
Die Beiträge der Redner werden in der Zeitschrift "Wirtschaft und Verwaltung", Heft 4/2021, veröffentlicht. Das 3. Forum Handwerksrecht ist für Juni 2023 geplant.
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Text:
Anne Kieserling /
handwerksblatt.de
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