Hilfsmittel: Weniger Bürokratie für die Gesundheitshandwerke
Eine geänderte Verordnung bringt mehr Klarheit und weniger Bürokratie für die Hilfsmittelversorgung. Der Bundesinnungsverband für Orthopädie-Technik hatte sich für die Reform eingesetzt.
Eine neue Fassung der Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) ist am 19. Februar 2025 in Kraft getreten. Sie präzisiert den Begriff des "Betreibers" und ordnet seine Pflichten neu ein. Auch für die Instandhaltung von Medizinprodukten gibt es nun eine klare und praxisnahe Regelung.
Was regelt die Medizinprodukte-Betreiberverordnung?
Die MPBetreibV stellt Anforderungen an das Betreiben eines Medizinproduktes. Die Medizinprodukte dürfen nur von Personen betrieben oder benutzt werden, die die dafür erforderliche Ausbildung oder Kenntnis und Erfahrung besitzen.
Der neue § 2 MPBetreibV definiert den Begriff "Betreiber" wie folgt: "Betreiber eines Produktes ist jede natürliche oder juristische Person, die für den Betrieb der Gesundheitseinrichtung verantwortlich ist, in der das Produkt durch dessen Beschäftigte betrieben oder benutzt wird. Abweichend von Satz 1 ist Betreiber eines Produktes, das im Besitz eines Angehörigen der Heilberufe oder des Heilgewerbes ist und von diesem zur Verwendung in eine Gesundheitseinrichtung mitgebracht wird, der betreffende Angehörige des Heilberufs oder des Heilgewerbes. Als Betreiber gilt auch, wer außerhalb von Gesundheitseinrichtungen Produkte zur Benutzung bereithält.
Der Betreiber muss unter anderem Folgendes leisten: Instandhaltung und Aufbereitung, Einweisung der Benutzer, Sicherheitstechnische Kontrollen, Führen eines Medizinproduktebuchs und eines Bestandsverzeichnisses, Messtechnische Kontrollen und IT-Sicherheitsüberprüfungen.
Verbände: "Entscheidender Fortschritt"
Der Bundesinnungsverband für Orthopädie-Technik (BIV-OT) bezeichnet die Reform als einen "entscheidenden Fortschritt". Sie senke den bürokratischen Aufwand für Leistungserbringer erheblich und beziehe die Versicherten in die Verantwortung mit ein. Das bedeute mehr Sicherheit, Flexibilisierung und Effizienz für alle Beteiligten.
Die Änderungen gehen zurück auf eine gemeinsame Initiative Bundesinnungsverband für Orthopädie-Technik (BIV-OT), des GKV-Spitzenverbandes, des AOK Bundesverbandes, der AOK Bayern und der AOK PLUS. Sie konnte beim Bundesministerium für Gesundheit (BMG) die umfassende Überarbeitung der MPBetreibV erreichen. Um die Umsetzung weiter zu erleichtern, entwickeln die Verbände im nächsten Schritt Arbeitshilfen für Musterformulare, um eine einheitliche und verständliche Kommunikation mit den Versicherten sicherstellen.
Den vollständigen Text der Verordnung finden Sie im BGBl. vom 19.02.2025 I Nr. 38 und Nr. 39.
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Text:
Anne Kieserling /
handwerksblatt.de
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