Gesundheitshandwerke: Hilfsmittel einfacher erhalten
Menschen mit Behinderung sollen künftig leichter mit Hilfsmitteln versorgt werden. Das steht in einem Gesetz, das der Bundestag am 30. Januar beschlossen hat. Vertreter der Gesundheitshandwerke begrüßen dies.
Behinderte Menschen sollen einfacheren Zugang zu Hilfsmitteln bekommen. Der Deutsche Bundestag hat am 30. Januar 2025 das geänderte Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GSVG) beschlossen.
Das Gesetz sieht unter anderem die vereinfachte Bewilligung von Hilfsmitteln für Menschen mit geistiger Behinderung oder schweren Mehrfachbehinderungen vor. Laut GSVG wird jetzt die Erforderlichkeit eines Hilfsmittels vermutet, wenn sich der Versicherte in einem sozialpädiatrischen Zentrum oder in einem medizinischen Behandlungszentrum mit geistiger Behinderung oder schweren Mehrfachbehinderungen in Behandlung befindet und das Hilfsmittel von Ärzten empfohlen wird.
Außerdem soll das GSVG mit diversen Maßnahmen die hausärztliche Versorgung stärken. Neu eingeführt wird etwa eine Versorgungspauschale zur Behandlung chronisch kranker Patienten, die künftig nicht mehr jedes Quartal einbestellt werden müssen. Mit einer Vorhaltepauschale sollen zum Beispiel viele Haus- oder Heimbesuche besonders honoriert werden.
Das GSVG im Überblick
- Alle Leistungen der allgemeinen hausärztlichen Versorgung – einschließlich Hausbesuche – werden künftig bundesweit vollständig und ohne Kürzungen vergütet (Entbudgetierung). Die Honorare können demnach ohne Begrenzung steigen, wenn neue Patientinnen und Patienten in den Praxen aufgenommen oder wenn Ärztinnen und Ärzte mehr Leistungen als bisher erbringen.
- Patientinnen und Patienten mit chronischen Erkrankungen ohne hohen Betreuungsbedarf müssen nicht mehr jedes Quartal aus Abrechnungsgründen einbestellt werden. Stattdessen kann die Arztpraxis für die jeweilige Erkrankung eine bis zu vier Quartale umfassende Versorgungspauschale abrechnen.
- Zusätzlich werden "Versorgerpraxen", die maßgeblich die hausärztliche Versorgung aufrechterhalten, künftig besonders honoriert. Sie erhalten eine Vorhaltepauschale. Damit können Hausärztinnen und Hausärzte umso besser vergütet werden, je mehr Voraussetzungen sie erfüllen, wie zum Beispiel bedarfsgerechte Praxisöffnungszeiten oder ein bedarfsgerechtes Angebot von Haus- und Heimbesuchen.
- Menschen, die unter schweren Krankheiten leiden oder von Behinderungen betroffen sind, erhalten einen besseren Zugang zu medizinisch notwendigen Hilfsmitteln. Hierfür werden die entsprechenden Bewilligungsverfahren für Hilfsmittelversorgungen beschleunigt und vereinfacht. Das gilt für Personen, die in Sozialpädiatrischen Zentren (SPZ) und in Medizinischen Zentren für Erwachsene mit Behinderung (MZEB) behandelt werden.
- In Fällen, in denen Hinweise auf einen sexuellen Missbrauch oder eine Vergewaltigung bestehen, entfällt künftig die Altersbeschränkung für die Leistung von Notfallkontrazeptiva.
- Fristverlängerung für Verbandmittel: Die Erstattungsfähigkeit sonstiger Produkte zur Wundbehandlung wird bis Anfang Dezember 2025 verlängert.
Verband: "Erhebliche Entlastungen für Betroffene"
Das Bündnis "Wir versorgen Deutschland" (WvD), zu dem unter anderem der Bundesinnungsverband für Orthopädie-Technik gehört, begrüßt das Gesetz als ersten Schritt zur Entbürokratisierung in der Hilfsmittelversorgung. Die WvD-Generalsekretäre Kirsten Abel und Patrick Grunau erklären dazu: "Die Maßnahmen werden zu einer erheblichen Entlastung der Betroffenen führen. Lange Bearbeitungszeiten, umfangreiche Begründungsaufwände und häufige Ablehnungen mit langwierigen Widerspruchsverfahren können nun vermieden werden."
Der Beschluss des GVSG dürfe jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, dass die bisherige Entbürokratisierung im Hilfsmittelbereich enttäuschend sei, so Abel und Grunau weiter. Einer künftigen Regierungskoalition empfahlen sie, die vorhandenen Reformvorschläge der Hilfsmittelleistungserbringer schnell anzugehen.
Zum Bündnis WvD gehören der Bundesinnungsverband für Orthopädie-Technik, die EGROH-Service GmbH, die ORTHEGROH eG, die Reha-Service-Ring GmbH, die rehaVital Gesundheitsservice GmbH, die Sanitätshaus Aktuell AG. sowie der Verband Versorgungsqualität Homecare e.V.
Eine Übersicht der Forderungen des WvD zur Bundestagswahl finden Sie > hier.
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Text:
Anne Kieserling /
handwerksblatt.de
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