Der Landesentwicklungsplan in Nordrhein-Westfalen gibt Orientierung für unterschiedliche raumbeanspruchende Planungen.

Der Landesentwicklungsplan in Nordrhein-Westfalen gibt Orientierung für unterschiedliche raumbeanspruchende Planungen. (Foto: © frankwohlfeil/123RF.com)

Vorlesen:

NRW beschließt Änderung des Landesentwicklungsplans

Die nordrhein-westfälische Landesregierung Nordrhein-Westfalen legt den Entwurf zur dritten Änderung des Landesentwicklungsplans vor. Ziel ist eine nachhaltigere Flächenentwicklung, um ein klimagerechtes Wachstum zu ermöglichen.

Der Landesentwicklungsplan (LEP) in Nordrhein-Westfalen gibt Orientierung für die unterschiedlichsten raumbeanspruchenden Planungen, Vorhaben und Maßnahmen. Er ist seit dem Jahr 2017 rechtskräftig und bildet im Land die oberste Ebene in einem hierarchisch gestuften Planungssystem. Er ist das zentrale Instrument für die gesamträumliche Steuerung der Flächenentwicklung und beinhaltet verbindliche Ziele und abzuwägende Grundsätze für die sechs Planungsregionen.

Jetzt hat die nordrhein-westfälische Landesregierung ihren Entwurf für die dritte Änderung des LEP vorgelegt. NRW soll damit Nordrhein-Westfalen soll "wirtschaftlich stark bleiben" und gleichzeitig "Verantwortung für den schonenden Umgang mit Flächen und natürlichen Ressourcen" übernehmen. Mit einer nachhaltigeren Flächenentwicklung will das Land einen Beitrag zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung leisten und "Wachstum und Entwicklungschancen in Stadt und Land" ermöglichen.

Wesentliche Änderungen im LEP NRW:

  • Moderner "Fünf-Hektar-Grundsatz": Die sechs Planungsregionen erarbeiten gemeinsam mit den Kommunen maßgeschneiderte Konzepte und Maßnahmen, mit dem das Ziel einer flächensparenden Siedlungsentwicklung kooperativ erreicht werden kann. Angestrebt wird eine Reduktion der täglichen Flächenneuinanspruchnahme auf fünf Hektar pro Tag, in der Langfristperspektive soll eine Flächenkreislaufwirtschaft erreicht werden.
  • Brachflächen aktivieren: Brachflächen werden künftig nicht mehr auf den planerischen Siedlungsflächenbedarf angerechnet. Das schafft mehr Handlungsoptionen für die Kommunen in der Flächenentwicklung und steigert damit die Chancen auf die Revitalisierung brach gefallener Flächen.
  • Mehr Flexibilität für die kommunale Bauleitplanung: Der Plan schafft neue Ausnahmen für eine flächensparende und bedarfsgerechte Siedlungsentwicklung im Freiraum. Zudem erhalten kleinere Ortschaften wieder mehr Entwicklungsperspektiven.
  • Ressourcenschonender Rohstoffabbau: Die Regionalplanung erhält die künftige Vorgabe, bei der Rohstoffsicherung für Kies und Sand Einsparpotenziale bei Primärrohstoffen stärker als bisher zu berücksichtigen. Dies soll dem Schutz von Menschen, Landschaft und Natur zugutekommen und Abbaugeschehens schrittweise reduzieren. Für eine sichere und wettbewerbsfähige Rohstoffversorgung der Wirtschaft wird weiterhin gesorgt.
  • Nachsteuerung bei der Freiflächen-Photovoltaik: Ein neuer Steuerungsmechanismus sorgt dafür, dass der Ausbau der Freiflächen-Solarenergie weiter vorangetrieben wird, dabei aber landwirtschaftliche Flächen nicht übermäßig beansprucht werden.
  • Schutz wertvoller Agrarbereiche: Regionen, die Flächen mit hoher Qualität für die Lebensmittelproduktion und einer besonderen Bedeutung für die Landwirtschaft aufweisen, sollen in den Regionalplänen künftig als "Landwirtschaftliche Kernräume" festgelegt und so stärker vor konkurrierenden Nutzungen geschützt werden.

"Wir setzen ein klares Zeichen für eine nachhaltige Zukunft Nordrhein-Westfalens und passen die Landesplanung an die Herausforderungen eines modernen Industrielandes an. Durch eine gezielte Steuerung sichern wir wertvolle Flächen und ermöglichen weiterhin ein klimagerechtes Wachstum", sagt Wirtschafts- und Klimaschutzministerin Mona Neubaur (Grüne). "Damit schaffen wir die Balance zwischen wirtschaftlichem Fortschritt, Ressourcenschonung und Klimaschutz."

Im April startet das Beteiligungsverfahren zur Änderung des Entwicklungsplans. Alle Interessierten können sich mit Anregungen und Stellungnahmen in das Planverfahren einzubringen. Zusätzlich finden zwei Dialogveranstaltungen in Dortmund und Düsseldorf statt. Die finale Fassung der Änderung des LEP NRW wird dann mit Zustimmung des Landtags beschlossen.

Das könnte Sie auch interessieren:

Quelle: NRW-Wirtschaftsministerium

DHB jetzt auch digital!Einfach hier klicken und für das digitale Deutsche Handwerksblatt (DHB) registrieren!

Text: / handwerksblatt.de

Das könnte Sie auch interessieren: