Übergangsgesetz: Erfolg für das Gerüstbauerhandwerk
Mit der Novelle der Handwerksordnung wird das Übergangsgesetz im Sinne der Gerüstbauer geändert.
Das Gerüstbauerhandwerk hat sich mit Erfolg für eine Änderung des sogenannten Übergangsgesetzes eingesetzt. Das Gesetz ist Teil der Handwerksordnung, die mit der Verabschiedung des Fünften Gesetz zur Änderung der Handwerksordnung überarbeitet wurde. Das Übergangsgesetz erlaubte es bisher bestimmten Baugewerken, Gerüste zu errichten, obwohl das nicht zu ihren Kerntätigkeiten gehört.
Die Bundesinnung für das Gerüstbauer-Handwerk und der Bundesverband Gerüstbau hatten seit langem darüber geklagt, dass das Gesetz weiter ausgelegt worden als es ursprünglich angedacht war. Die Ausübung des Gerüstbauerhandwerks erfordere technisches Spezialwissen und umfangreiche Kenntnisse im Arbeitsschutz, um Unfälle zu vermeiden.
Übergangsfrist bis 2024
Das Übergangsgesetz erlaube es anderen Gewerken, ebenfalls Arbeits- und Schutzgerüste aufzustellen, ohne dass sie sich der erforderlichen Schutzmaßnahmen im Arbeitsschutz bewusst seien oder über das nötige technische Spezialwissen verfügten, so das Argument der Verbände. Die Novellierung der Handwerksordnung soll dem nun einen Riegel vorschieben. Sie tritt voraussichtlich Anfang Oktober in Kraft. Die Änderung des Übergangsgesetzes soll allerdings erst zum 1. Juli 2024 wirksam werden.
Ein regelmäßiges Aufstellen von Gerüsten durch andere Handwerke für Dritte wird dann nicht mehr ohne Ausnahmebewilligung möglich sein. Konkret sieht das Gesetz sieht vor, dass 24 Handwerke, darunter Stuckateure, Maler oder Dachdecker, Gerüste künftig nur noch dann aufstellen dürfen, wenn es dazu dient, die zum eigenen Gewerbe gehörenden Tätigkeiten auszuführen.
Gerüstbauer freuen sich über Klarstellung
"Das ist ein großer Erfolg, auf den wir stolz sind", so Bundesinnung und Bundesverband. "Denn wie der Gesetzesbegründung zu entnehmen ist, ist der Deutsche Bundestag damit der Argumentation von Bundesinnung und Bundesverband Gerüstbau gefolgt, dass die bisherige Regelung zugunsten der im Übergangsgesetz genannten Handwerke zu weit gefasst ist und es in Anbetracht des Missbrauchs in der Praxis einer gesetzlichen Klarstellung bedarf." Gemeinsam mit dem Zentralverband des Deutschen Handwerks wollen die Verbände daran arbeiten, eine einheitliche Praxis der Handwerkskammern bei den Ausnahmegenehmigungen zu verabreden.
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Text:
Lars Otten /
handwerksblatt.de
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