Die gestoppte Auszahlung und Antragstellung der Soforthilfen in NRW soll am Ende der Woche wieder anlaufen.

Die gestoppte Auszahlung und Antragstellung der Soforthilfen in NRW soll am Ende der Woche wieder anlaufen. (Foto: © ginasanders/123RF.com)

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Soforthilfen: Anträge ab 17. April wieder möglich

Nordrhein-Westfalen hatte die Corona-Soforthilfen wegen Betrugsverdacht ausgesetzt, zunächst die Auszahlung, später auch die Antragstellung. Ab dem 17. April sollen wieder Anträge gestellt werden können. Auch die Auszahlung soll dann wieder starten.

Kleinunternehmer, Freiberufler und Soloselbstständige können ab Freitag wieder Anträge auf NRW-Soforthilfe 2020 stellen. Zuvor hatte die Landesregierung Auszahlung und Antragstellung wegen Betrugsverdacht gestoppt. Das NRW-Wirtschaftsministerium weist darauf hin, dass die Antragsseite ausschließlich über https://soforthilfe-corona.nrw.de aufgerufen werden kann. Die Auszahlung bereits bewilligter Anträge soll ebenfalls ab Ende der Woche wieder starten.

Sicherheitsprüfungen im Hintergrund

"Viele Kleinbetriebe, Freiberufler und Soloselbstständige in Nordrhein-Westfalen warten derzeit dringend auf finanzielle Unterstützung", sagt NRW-Wirtschaftsminister Andreas Pinkwart (FDP). "Damit die NRW-Soforthilfe auch bei den richtigen ankommt, greifen wir von nun an auf die konkrete Unterstützung der Finanzverwaltung zurück. Am Ende der Woche nehmen wir das durchgängig digitale Antragsverfahren mit zusätzlichen Sicherheitsprüfungen im Hintergrund wieder auf und starten mit ersten Auszahlungen.“

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Antragsteller sollen wachsam bleiben

Wichtig sei, dass die Antragsteller im Netz trotzdem weiter wachsam sind, so Innenminister Herbert Reul (CDU). Besonders skeptisch sollte man bei für Behörden ungewöhnlichen Endungen von Internet-Adressen wie ".info" oder ".com" sein. "Unsere Spezialisten im LKA werden das aber im Rahmen ihres professionellen Monitorings ebenfalls im Blick behalten.“ Um sicherzustellen, dass die NRW-Soforthilfe nun zügig ankommt, erfolgt routinemäßig ein Abgleich der Daten mit der Finanzverwaltung. Dazu müssen Antragsteller im Antragsformular eine dem Finanzamt bekannte Bankverbindung angeben.

Quelle: NRW-Wirtschaftsministerium

Text: / handwerksblatt.de

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