Gebäudeenergiegesetz vom Bundestag verabschiedet
Das Handwerk sieht im jetzt vom Bundestag verabschiedeten Gebäudeenergiegesetz einen ersten Schritt in Richtung Vereinfachung. Es müssten aber zwingend weitere folgen, denn noch seien die Regelungen umfassender als die drei Gesetze, die mit ihnen zusammengefasst werden.
Der Deutsche Bundestag hat das Gebäudeenergiegesetz verabschiedet. Mit dem Gesetz soll ein neues, einheitliches, aufeinander abgestimmtes Regelwerk für Gebäudeenergieeffizienz und die Nutzung von Wärme aus erneuerbaren Energien geschaffen werden. Zusammen mit dem Gebäudeenergiegesetz hat der Deutsche Bundestag auch die Abstandsregelung für Windanlagen im Baugesetzbuch und die Aufhebung des Photovoltaik-Deckels im EEG beschlossen.
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"Mit dem Gebäudeenergiegesetz schaffen wir eine deutliche Entbürokratisierung und Vereinfachung des Regelungswerks und setzen zugleich zusätzliche Impulse für die Nutzung erneuerbarer Energien", sagt Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier. Das Wirtschaftsministerium hatte den Gesetzentwurf eingebracht. "Mit der Umsetzung der Abstandsregelungen für Windanlagen und der Aufhebung des Solardeckels schaffen wir Akzeptanz beim Thema Wind und setzen einen starken Impuls bei Photovoltaik für Konjunktur und Beschäftigung in der Erneuerbaren-Branche."
Nur ein erster Schritt in Richtung Vereinfachung
Eine deutliche Entbürokratisierung erkennt das Handwerk in dem Gesetzentwurf allerdings nicht. Die Zusammenlegung von Energieeinsparverordnung, Energieeinsparungsgesetz und Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz zum Gebäudeenergiegesetz sei ein erster Schritt in Richtung Vereinfachung des Gebäudeenergierechts, räumt Holger Schwannecke, Genralsekretär des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH), ein. Es müssten aber in jedem Fall noch weitere folgen.
Denn trotz der Zusammenlegung seien die Regelungen noch umfassender als alle drei bisherigen Gesetze zusammen. Schwannecke: "Die vielen Querverweise im Gesetz machen es sehr schwer handhabbar. Das könnte sich als Hemmnis erweisen, um die Energiewende im Gebäudebereich voranzubringen." Zu begrüßen sei allerdings, dass der festgelegte Niedrigstenergiegebäudestandard der vom Handwerk geforderten technischen Machbarkeit und Bezahlbarkeit des Bauens Rechnung trage.
Handwerker dürfen Energieausweise für Nichtwohngebäude ausstellen
Außerdem begrüßt der ZDH, dass entsprechend qualifizierte Handwerker künftig Energieausweise für Nichtwohngebäude ausstellen dürfen. "Dass die Begünstigung einzelner Beratergruppen aufgehoben werden soll, halten wir für dringend geboten, damit keine Marktverzerrungen drohen. Zudem sollten handwerkliche Berater ihre Kompetenz auch in den Angeboten der Verbraucherzentrale einbringen dürfen, was bislang unverständlicherweise nicht der Fall ist."
Text:
Lars Otten /
handwerksblatt.de
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