Bundestag beschließt Streichung des Solardeckels
Photovoltaik-Anlagen bis 750 Kilowatt Leistung sollen weiterhin eine Einspeisevergütung erhalten, auch wenn die Marke von 52 Gigawatt erreicht ist.
Im Rahmen des Gebäudeenergiegesetzes hat der Bundestag beschlossen, den 52-Gigawatt-Deckel für die Photovoltaik aus dem EEG ersatzlos zu streichen. Demnach sollen Photovoltaik-Anlagen mit einer Leistung von bis zu 750 Kilowatt weiterhin gefördert werden, auch wenn sie die Marke von 52 Gigawatt erreichen.
Darüber hinaus hat der Bundestag festgelegt, dass Windräder künftig in einem Abstand von mindestens 1.000 Metern von Wohngebäuden aufgestellt werden dürfen. Die weiteren Details sollen die Bundesländer festlegen. Über diese Beschlüsse entscheidet der Bundesrat am 3. Juli.
Quelle: Bundestag
Text:
Melanie Dorda /
handwerksblatt.de
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